Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.2007 - C-407/04 P   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen - Größe des relevanten Marktes und des betroffenen Unternehmens - Mildernde Umstände

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalmine / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Größe des relevanten Marktes und des betroffenen Unternehmens - Mildernde Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2003/382/EG; EG-Vertrag Art. 81
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Begründung - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen - Größe des relevanten Marktes und des betroffenen Unternehmens - Mildernde Umstände

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Dalmine SpA gegen das Urteil der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften), eingelegt am 24. September 2004 (Fax 16. September 2004)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-829



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Wird zitiert von ... (38)  

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

    122 und 123, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 491, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 84).

    Speziell in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen, die wie im vorliegenden Fall bei Zusammenkünften konkurrierender Unternehmen zustande kommen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt, wenn diese Zusammenkünfte die Einschränkung, Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken und damit der künstlichen Regulierung des Marktes dienen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn. 508 und 509, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 47, und Dalmine/Kommission, Randnr. 84).

    Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden können, gehören das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die es bei der Errichtung des Kartells gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus ihm ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Gemeinschaft bedeuten (vgl. Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens ist zu dem Vorbringen, die Kommission habe den Gesamtwert des relevanten Marktes fehlerhaft ermittelt, zunächst darauf hinzuweisen, dass die Marktgröße zu den relevanten Faktoren für die Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 132, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, Slg. 2006, II-3255, Randnr. 102).

    Was viertens das Hilfsvorbringen von Polimeri zu der in der angefochtenen Entscheidung berücksichtigten Größe des relevanten Marktes (d. h. 550 Mio. Euro im Jahr 2001 im Gebiet des EWR) angeht, kann dieser Faktor zwar bei der Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt werden, jedoch nur neben den anderen in Betracht zu ziehenden Faktoren (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 132, und Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 229 angeführt, Randnr. 102).

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

    122 und 123, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./ Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 491, sowie vom 25. Januar 2007, Dalmine/ Kommission, C-407/04, Slg. 2007, I-829, Randnr. 84).

    Speziell in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen, die wie im vorliegenden Fall bei Zusammenkünften konkurrierender Unternehmen zustande kommen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt, wenn diese Zusammenkünfte die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken und damit der künstlichen Regulierung des Marktes dienen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./ Kommission, Randnrn. 508 und 509, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/ Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 47, sowie Dalmine/ Kommission, Randnr. 84).

    220 Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden können, gehören das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die es bei der Errichtung des Kartells gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus ihm ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Gemeinschaft bedeuten (vgl. Urteil Dalmine/ Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    229 Zweitens ist zu dem Vorbringen, die Kommission habe den Gesamtwert des relevanten Marktes fehlerhaft ermittelt, zunächst darauf hinzuweisen, dass die Marktgröße zu den relevanten Faktoren für die Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Dalmine/ Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 132, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/ Kommission, T-329/01, Slg. 2006, II-3255, Randnr. 102).

    231 Viertens ist zu dem Hilfsvortrag von Polimeri bezüglich der in der angefochtenen Entscheidung berücksichtigten Größe des relevanten Marktes (d. h. 550 Mio. Euro im Jahr 2001 im Gebiet des EWR) festzustellen, dass dieser Faktor zwar bei der Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt werden kann, jedoch neben den anderen in Betracht zu ziehenden Faktoren (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/ Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 132, und Archer Daniels Midland/ Kommission, oben in Randnr. 229 angeführt, Randnr. 102).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Europäischer Markt für Kurzwaren und Nadeln

    Im Urteil Dalmine/Kommission hat der Gerichtshof die Feststellung des Gerichts, dass ein mildernder Umstand nach Teil 3 der Leitlinien nicht zugebilligt werden kann, wenn die festgestellte Zuwiderhandlung beendet war oder zumindest gerade beendet wurde, als die Kommission erste Nachprüfungen vornahm, bereits gebilligt(64) .

    (24)  - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission (C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    (25)  - Nach der Rechtsprechung ist die Kommission berechtigt, ein Unternehmen gegebenenfalls durch Entscheidung zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen, doch kann sie das Unternehmen nicht zwingen, Antworten zu geben, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (vgl. Urteil Dalmine/Kommission, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    (36)  - Vgl. Urteil Dalmine/Kommission (Randnr. 132).

mehr
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für das Verfahren zur

    Ebenso wenig darf der Gerichtshof bei seiner Entscheidung über ein Rechtsmittel seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 31, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 152).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für

    In diesem Rahmen hat der Gerichtshof zu prüfen, ob das Gericht die Ermessensausübung durch die Kommission ordnungsgemäß gewürdigt hat (Urteile vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnr. 48, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 134).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-511/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Zitronensäure - Festsetzung der

    Die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert u. a., dass das von einer Untersuchung betroffene Unternehmen im Verwaltungsverfahren zum Vorliegen und zur Erheblichkeit des von der Kommission angeführten Sachverhalts sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung gegen den Vertrag vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung nehmen kann (vgl. Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 10, vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04, Slg. 2007, I-829, Randnr. 44, sowie SGL Carbon/Kommission, Randnr. 71).

    Die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert es somit, dem betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände sowie zu den von ihr zur Stützung ihrer Behauptung, dass eine Zuwiderhandlung vorliege, herangezogenen Schriftstücken sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. Urteil Dalmine/Kommission, Randnr. 44).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Fehlende

    Diese in den Leitlinien über das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen, die gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und gemäß Art. 65 § 5 EGKS-Vertrag festgesetzt werden (ABl. 1998, C 9, S. 3), beschriebene Berechnungsmethode enthält verschiedene Spielräume, die es der Kommission ermöglichen, ihr Ermessen im Einklang mit den Vorschriften des Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnrn. 46 und 47, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 133).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Methionin - Geldbuße - Verordnung

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Sarrió/Kommission, C-291/98 P, Slg. 2000, I-9991, Randnrn. 96 und 97, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 152).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG -

    Folglich kann das betroffene Unternehmen seine Verteidigungsrechte erst nach Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte umfassend geltend machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnrn. 315 und 316, Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnrn. 66 und 67, vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 47, und Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 59).
  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05  

    Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - Cholinchlorid (Vitamin

    Die Beendigung der Verstöße nach dem ersten Eingreifen der Kommission kann nämlich logischerweise nur dann einen mildernden Umstand bilden, wenn es Gründe für die Annahme gibt, dass die fraglichen Unternehmen durch dieses Eingreifen zur Beendigung ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens veranlasst wurden; der Fall, dass die Zuwiderhandlung bereits vor dem ersten Eingreifen der Kommission beendet wurde, wird von dieser Vorschrift der Leitlinien nicht erfasst (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 158).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09  

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für

  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre -

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Kurzwaren (Nadeln)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Natriumglukonat - Geldbußen -

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04  

    Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven beherrschenden Stellung -

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-191/09  

    Rechtsmittel - Gemeinsame Handelspolitik - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate - Entscheidung, mit der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07  

    Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Verkehrstelematiksysteme -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2008 - C-113/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Art. 82 EG - Unternehmensbegriff -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10  

    Commission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zusammenschlüsse

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG - Kartell - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09  

    KME u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur Festsetzung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09  

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure -

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