Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.2015 - C-664/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14875
EuGH, 25.06.2015 - C-664/13 (https://dejure.org/2015,14875)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.2015 - C-664/13 (https://dejure.org/2015,14875)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - C-664/13 (https://dejure.org/2015,14875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nimanis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung durch den Ausstellermitgliedstaat - Voraussetzung eines Wohnsitzes in diesem Mitgliedstaat - Erklärung des Wohnsitzes

  • Europäischer Gerichtshof

    Nimanis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung durch den Ausstellermitgliedstaat - Voraussetzung eines Wohnsitzes in diesem Mitgliedstaat - Erklärung des Wohnsitzes

  • blutalkohol PDF, S. 181
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung durch den Ausstellermitgliedstaat - Voraussetzung eines Wohnsitzes in diesem Mitgliedstaat - Erklärung des Wohnsitzes

  • rechtsportal.de

    Wohnsitzerfordernis bei der Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins; Vorabentscheidungsersuchen der lettischen Administrativa apgabaltiesa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nimanis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativa apgabaltiesa - Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, S. 18) in Verbindung mit Satz 1 ihres zweiten Erwägungsgrundes - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3219
  • NZV 2016, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung des Führerscheins u. a. dazu beiträgt, den "Führerschein-Tourismus" zu bekämpfen, und dass diese Voraussetzung unerlässlich ist, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (vgl., in Bezug auf die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein [ABl. L 237, S. 1], Urteile Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366, Rn. 69, Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, EU:C:2008:367, Rn. 66, und Grasser, C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 27).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung des Führerscheins u. a. dazu beiträgt, den "Führerschein-Tourismus" zu bekämpfen, und dass diese Voraussetzung unerlässlich ist, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (vgl., in Bezug auf die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein [ABl. L 237, S. 1], Urteile Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366, Rn. 69, Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, EU:C:2008:367, Rn. 66, und Grasser, C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 27).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung des Führerscheins u. a. dazu beiträgt, den "Führerschein-Tourismus" zu bekämpfen, und dass diese Voraussetzung unerlässlich ist, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (vgl., in Bezug auf die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein [ABl. L 237, S. 1], Urteile Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366, Rn. 69, Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, EU:C:2008:367, Rn. 66, und Grasser, C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 27).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass in bestimmten Fällen allein die Nichtbeachtung der Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes die Weigerung eines Mitgliedstaats rechtfertigen kann, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen (vgl., in Bezug auf die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439, Urteile Apelt, C-224/10, EU:C:2011:655, Rn. 34, und Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 61).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass in bestimmten Fällen allein die Nichtbeachtung der Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes die Weigerung eines Mitgliedstaats rechtfertigen kann, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen (vgl., in Bezug auf die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439, Urteile Apelt, C-224/10, EU:C:2011:655, Rn. 34, und Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 61).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Nur der Ausstellermitgliedstaat des Führerscheins ist für die Überprüfung zuständig, ob die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes eingehalten wurde (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, C-445/08, EU:C:2009:443, Rn. 55).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
    Vorab ist festzustellen, dass die Beachtung der Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes ein wesentliches Element des mit der Richtlinie geschaffenen Systems darstellt, deren Schlussstein der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Dies gilt auch bei der Erneuerung eines Führerscheins (EuGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - C-664/13 [ECLI:EU:C:2015:417], Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 39).

    Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).

    Für die Prüfung, ob die unionsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins, sei es nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG oder im Falle eines Umtauschs nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG vorliegen, ist ausschließlich der Ausstellungsmitgliedstaat zuständig (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-334/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:367], Zerche - Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    Dies gilt auch bei der Erneuerung eines Führerscheins (EuGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - C-664/13 [ECLI:EU:C:2015:417], Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 39).

    Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 03.02.2021 - 1 K 2718/20

    Führerschein-Tourismus; Beantwortung der Anfrage nach dem gewöhnlichen Wohnort

    Denn die Beachtung der sich aus dem ordentlichen Wohnsitz ergebenden exklusiven Zuständigkeit eines Mitgliedstaats trägt mangels einer vollständigen Harmonisierung der Regelungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung des Führerscheins dazu bei, den "Führerschein-Tourismus" zu bekämpfen, so dass die Beachtung dieses Erfordernisses unerlässlich ist, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 25.06.2015 - C-664/13 -, juris, Rn. 37 m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14

    X

    48 - Vgl. u. a. Urteile Grasser (C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 27), Hofmann (C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 70 und 76) sowie Nimanis (C-664/13, EU:C:2015:417, Rn. 36 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15

    Popescu

    23 - Vgl. Urteile vom 1. März 2012, Akyüz (C-467/10, EU:C:2012:112), vom 26. April 2012, Hofmann (C-419/10, EU:C:2012:240), vom 23. April 2015, Aykul (C-260/13, EU:C:2015:257), vom 21. Mai 2015, Wittmann (C-339/14, EU:C:2015:333), sowie vom 25. Juni 2015, Nimanis (C-664/13, EU:C:2015:417).
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17

    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie;

    Mithin rechtfertigt bereits die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzungen für sich, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ablehnt (vgl. EuGH, Urt. v. 25.6.2015 - C-664/13 [Nimanis] -, juris Rn. 38, Urt. v. 22.11.2011 - C-590/10 [Köppl] -, juris Rn. 32, Urt. v. 19.5.2011 - C-184/10 [Grasser] -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 -, juris Rn. 33, 35).
  • VG Bayreuth, 28.05.2020 - B 1 S 20.451

    Feststellung, dass Berechtigung von einzelnen Fahrerlaubnisklassen Gebrauch zu

    Die Prüfung, ob Informationen über den ordentlichen Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt dabei den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 73 f.; EuGH, U.v. 21.5.2015 - C 339/14 - NJW 2015, 3219, Rn. 39 ff.).
  • VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 1 K 20.450

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: polnischen) Fahrerlaubnis

    Die Prüfung, ob Informationen über den ordentlichen Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt dabei den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 73 f.; EuGH, U.v. 21.5.2015 - C 339/14 - NJW 2015, 3219, Rn. 39 ff.).
  • VG Bayreuth, 27.08.2019 - B 1 K 18.1047

    Kein Anspruch auf Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine

    Die Prüfung, ob Informationen über den ordentlichen Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt dabei den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 73 f.; EuGH, U.v. 21.5.2015 - C 339/14 - NJW 2015, 3219, Rn. 39 ff.).
  • VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 1 K 18.366

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Die Prüfung, ob Informationen über den ordentlichen Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt dabei den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 73 f.; EuGH, U.v. 21.5.2015 - C 339/14 - NJW 2015, 3219, Rn. 39 ff.).
  • VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 1 K 19.797

    Keine Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht