Rechtsprechung
| EuGH, 25.10.2001 - C-493/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG und 49 EG) - Nationale Rechtsvorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe - Ausschluss von Unternehmen, die nicht an einem Tarifvertrag des Sektors beteiligt sind und keine Niederlassung im Mitgliedstaat der Dienstleistung haben - Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Erfordernis einer Niederlassung im Inland für Bauunternehmen, die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft auf dem nationalen Markt grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen - Unzulässigkeit - Rechtfertigung durch Gründe des Allgemeininteresses - Sozialer Schutz der Arbeitnehmer des Baugewerbes - Kein Rechtfertigungsgrund
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Übermäßige Beschränkung der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe für Dienstleister aus anderen EU-Staaten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verstößt das AÜG gegen EG-Recht? (IBR 2002, 115)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-493/99
- EuGH, 25.10.2001 - C-493/99
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2001, I-8163
- NJW 2001, 3767
- EuZW 2001, 757
- NZBau 2002, 46
- NZA 2001, 1299
- NJ 2002, 130
- DVBl 2002, 112
- BB 2001, 2427
- IBR 2002, 115
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
(3) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (…ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16). - BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien
cc) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 - EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (…ErfK/ Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16). - BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
(3) Im Anschluß an die Entscheidung des EuGH (25. Oktober 2001 - C-493/99 - EuGHE I 2001, 8178 zu § 1 AÜG) wird § 1 Abs. 4 AEntG als gemeinschaftswidrige Beschränkung der freien Dienstleistung angesehen und für Mischbetriebe die allgemeine Regelung nach § 1 Abs. 1 AEntG angewendet (…ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 1 AEntG Rn. 16).
- FG Düsseldorf, 06.08.2002 - 4 K 1093/01
Mineralölsteuerermäßigung; Gasöl-Kennzeichnung; Kraftstofftankinhalt; …
Sie ist nur bei Vorliegen eines Allgemeininteresses zulässig, für das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist (s. EuGH Urteil v. 25.10.2001, C-493/99, Rz. 20 f. m.w.N.).Wenn auch die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, sowohl die Frage einer Mineralölsteuerermäßigung für landwirtschaftliche Arbeiten überhaupt als auch deren Umfang zu bestimmen, ein Allgemeininteresse darstellen sollte, ist deren Durchführung, die die Tätigkeit landwirtschaftlicher Lohnunternehmer bei Binnengrenzen überschreitender Tätigkeit wie im Streitfall erheblich erschwert, jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn Verfahrensregeln getroffen werden können, die die Dienstleistungsfreiheit nicht beeinträchtigen (s. EuGH Urteil v. 25.10.2001, C-493/99, Rz. 21).
- EuGH, 07.02.2002 - C-279/00
Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - …
18 Ein solches Erfordernis, das, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, praktisch die Negation der Dienstleistungsfreiheit darstellt, ist nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass es eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. Urteile vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-493/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-8163, Randnr. 19). - BFH, 10.10.2005 - XI B 27/05
Keine Diskriminierung europäischer Steuerberater gegenüber europäischen …
Die Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr finden keine Anwendung auf Dienstleistungen, die nicht über die Grenzen des jeweiligen Mitgliedsstaates hinausweisen (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 25. Oktober 2001 Rs. C-493/99, EuGHE 2001, I-8163; vom 21. Oktober 1999 Rs. C-97/98, EuGHE 1999, I-7319). - FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten einer ausländischen Gesellschaft mit …
Inwieweit die Europarechtswidrigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 Rs C-493/99, NJW 2001, 3767 ) eine Auswirkung auf die hier bestehende Lohnsteuerhaftung eines Geschäftsführers einer portugiesischen Firma mit Betriebsstätte im Deutschland haben sollte, vermag das Gericht aus vorstehenden Gründen nicht zu erkennen. - LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11
Bauarbeitsrecht - Keine Haftung des Verleihers bei illegaler AN-Überlassung
Hinzukommt, dass eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung mittlerweile grenzüberschreitend auch im Bauhauptgewerbe nach § 1b Satz 3 AÜG zulässig ist (s. EuGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - Rs. C-493/99 - NZA 2001, 2199; Thüsing, AEntG, § 8 Rz 18).
