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   EuGH, 25.11.2010 - C-216/10 P   

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https://dejure.org/2010,34136
EuGH, 25.11.2010 - C-216/10 P (https://dejure.org/2010,34136)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - C-216/10 P (https://dejure.org/2010,34136)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 2010 - C-216/10 P (https://dejure.org/2010,34136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lufthansa AirPlus Servicekarten / HABM

  • EU-Kommission PDF

    Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 5, 73, 74 und 79 - Bildmarke A+ - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke AirPlus International - Zurückweisung des Widerspruchs (fremdsprachig)

  • EU-Kommission

    Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster un

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 5, 73, 74 und 79 - Bildmarke A+ - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke AirPlus International - Zurückweisung des Widerspruchs.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 6. Mai 2010 von der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2010 in der Rechtssache T-321/07, Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM und Applus Servicios Tecnológicos (T-321/07), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke "AirPlus International" für Waren und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 03.03.2010 - T-321/07

    Lufthansa AirPlus Servicekarten / OHMI - Applus Servicios Tecnológicos (A+)

    Auszug aus EuGH, 25.11.2010 - C-216/10
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM und Applus Servicios Tecnológicos (T-321/07), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke "AirPlus International" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 36 und 42 gegen die Entscheidung R 310/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. Juni 2007 abgewiesen hat, durch die die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, den Widerspruch der Rechtsmittelführerin gegen die Anmeldung der Bildmarke "A+" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 36, 37, 40, 41 und 42 zurückzuweisen, zurückgewiesen worden war.
  • EuG, 21.04.2021 - T-345/20

    Robert Klingel/ EUIPO (MEN+) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke MEN+ -

    Außerdem ist, ohne dass auf das Vorbringen des EUIPO zur allgemeinen Bekanntheit dieser Tatsache eingegangen zu werden braucht, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Beschluss vom 25. November 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM (C-216/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:719, Rn. 32), entgegen dem Vorbringen der Klägerin festgestellt hat, dass die Verwendung des in Form des "+"-Zeichens formalisierten Begriffs des "Mehr" im Marken- und Werbebereich geläufig ist.

    Die Klägerin scheint sich, indem sie auf den Beschluss vom 25. November 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM (C-216/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:719), verweist, der ein Widerspruchsverfahren zwischen der älteren Marke AirPlus International und der angemeldeten Marke A+ betraf, darauf zu berufen, dass das EUIPO in der Vergangenheit Anmeldungen von Unionsmarken, die den Begriff "Plus" oder das Symbol "+" enthielten, zur Eintragung zugelassen oder solche Marken zumindest als eintragungsfähig erachtet habe.

    Die Klägerin konnte sich zur Widerlegung dieser Schlussfolgerung daher nicht mit Erfolg auf die frühere Praxis des EUIPO berufen, wie sie es im Wesentlichen durch den Verweis auf den tatsächlichen Kontext des Beschlusses vom 25. November 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM (C-216/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:719), tut.

  • EuGH, 04.09.2014 - C-509/13

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / HABM - Rechtsmittel -

    Somit reichen beim Fehlen jeder Ähnlichkeit zwischen der älteren Marke und der angemeldeten Marke das Ansehen der älteren Marke sowie die Identität oder Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht aus, um Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anzunehmen (vgl. Beschluss Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM, C-216/10 P, EU:C:2010:719, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.11.2011 - T-323/10

    Chabou / OHMI - Chalou (CHABOU) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ (Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM, C-216/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2014 - T-539/11

    Deutsche Bank / HABM (Leistung aus Leidenschaft) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Eine solche Begründungspflicht kann erfüllt werden, ohne dass es erforderlich wäre, ausdrücklich und erschöpfend auf jedes einzelne Argument eines Klägers einzugehen (Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM, C-216/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 39 und 40).
  • EuG, 02.10.2015 - T-626/13

    The Tea Board / OHMI - Delta Lingerie (DARJEELING collection de lingerie)

    Il s'agit là de conditions cumulatives [voir ordonnance du 25 novembre 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/OHMI, C-216/10 P, EU:C:2010:719, point 26 et jurisprudence citée, et arrêt du 5 décembre 2012, Consorzio vino Chianti Classico/OHMI - FFR (F.F.R.), T-143/11, EU:T:2012:645, point 19 et jurisprudence citée].
  • EuG, 02.10.2015 - T-625/13

    The Tea Board / OHMI - Delta Lingerie (Darjeeling collection de lingerie)

    Il s'agit là de conditions cumulatives [voir ordonnance du 25 novembre 2010, Lufthansa AirPlus Servicekarten/OHMI, C-216/10 P, EU:C:2010:719, point 26 et jurisprudence citée, et arrêt du 5 décembre 2012, Consorzio vino Chianti Classico/OHMI - FFR (F.F.R.), T-143/11, EU:T:2012:645, point 19 et jurisprudence citée].
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