Rechtsprechung
| EuGH, 26.04.2012 - C-508/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Richtlinie 2003/109/EG Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Antrag auf Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten Antrag eines Drittstaatsangehörigen mit in einem ersten Mitgliedstaat bereits erlangter Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten oder eines seiner Familienangehörigen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in einem zweiten Mitgliedstaat Höhe der von den zuständigen Behörden geforderten Gebühren - Unverhältnismäßigkeit Hindernis für die Ausübung des Aufenthaltsrechts
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Richtlinie 2003/109/EG − Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Antrag auf Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten − Antrag eines Drittstaatsangehörigen mit in einem ersten Mitgliedstaat bereits erlangter Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten oder eines seiner Familienangehörigen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in einem zweiten Mitgliedstaat − Höhe der von den zuständigen Behörden geforderten Gebühren - Unverhältnismäßigkeit − Hindernis für die Ausübung des Aufenthaltsrechts“
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Antrag auf Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten - Antrag eines Drittstaatsangehörigen mit in einem ersten Mitgliedstaat bereits erlangter Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten oder eines seiner Familienangehörigen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in einem zweiten Mitgliedstaat - Höhe der von den zuständigen Behörden geforderten Gebühren - Unverhältnismäßigkeit - Hindernis für die Ausübung des Aufenthaltsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Gebühren für Anträge von Drittstaatsangehörigen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen das Königreich der Niederlande
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
VISA - Ein Mitgliedstaat darf von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und deren Familienangehörigen keine überhöhten und unverhältnismäßigen Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln verlangen
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)
EuGH nimmt sich der Rechte von Drittstaats-Ausländern an
Verfahrensgang
- EuGH, 12.04.2011 - C-508/10
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-508/10
- EuGH, 26.04.2012 - C-508/10
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 490
- DÖV 2012, 567
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 18.10.2012 - C-502/10
Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten …
Wie aus den Erwägungsgründen 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109 hervorgeht, ist deren vorrangiges Ziel die Integration von Drittstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten langfristig ansässig sind (vgl. Urteil vom 26. April 2012, Kommission/Niederlande, C-508/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 66).Somit kann, wenn nicht die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele gefährdet und dieser damit ihre praktische Wirksamkeit genommen werden soll, eine förmlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung im Sinne des nationalen Rechts, deren förmliche Begrenzung den betreffenden Drittstaatsangehörigen aber nicht daran hindert, langfristig ansässig zu sein, nicht als förmlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2003/109 eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10
Kommission / Spanien
(9) - Vgl. hierzu Urteil vom 26. April 2012, Kommission/Niederlande (C-508/10), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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