Rechtsprechung
EuGH, 26.05.2016 - C-578/15 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dairek Attoumi / EUIPO
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Dairek Attoumi / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster DIESEL - Ältere internationale Wortmarke DIESEL - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 25 Abs. 1 Buchst. e - Nichtigkeitsverfahren
Verfahrensgang
- EuG, 09.09.2015 - T-278/14
- EuGH, 26.05.2016 - C-578/15 P
Wird zitiert von ...
- EuGH, 30.05.2018 - C-85/16
Tsujimoto / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldungen der Wortmarke KENZO …
Was das zweite Argument zur Stützung des vierten Teils des zweiten Rechtsmittelgrundes anbelangt, wonach die Benutzung des Vornamens des Rechtsmittelführers in der angemeldeten Marke einen rechtfertigenden Grund im Sinne des Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 darstelle, ist festzustellen, dass es unzulässig ist, soweit es sich gegen die Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer vom 22. Mai und 3. Juli 2013 richtet (Beschluss vom 26. Mai 2016, Dairek Attoumi/EUIPO, C-578/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:377, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).