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   EuGH, 26.06.2012 - C-336/09 P   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgemeinschaft und gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes

  • EU-Kommission

    Polen / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgemeinschaft und gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes“

  • Europäischer Gerichtshof

    Polen / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgemeinschaft und gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Maßnahmen für den Zuckersektor - Nichtigkeitsklage - Frist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit - Gründe - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsgemeinschaft und gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 24. August 2009 von der Republik Polen gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 10. Juni 2009 in der Rechtssache T-258/04, Polen/Kommission




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Wird zitiert von ...  

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09  

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

    Die Frage der Zulässigkeit, die sich in der vorliegenden Rechtssache stellt, deckt sich mit derjenigen, mit der sich der Gerichtshof im Rahmen eines anderen bei ihm anhängigen Rechtsmittels zu befassen hat, das zeitgleich in der Rechtssache Polen/Kommission (C-336/09 P) eingelegt wurde(3) ; ich werde insoweit daher auf meine Ausführungen in meinen Schlussanträgen vom 21. Dezember 2011 in dieser Rechtssache verweisen und dem Gerichtshof vorschlagen, entsprechend zu entscheiden.

    Alle Klagegründe und Argumente, mit denen die Republik Polen die Ausführungen des Gerichts zur Zulässigkeit ihrer Klage gegen die Verordnung Nr. 1972/2003 beanstandet, stimmen im Wesentlichen mit denen überein, die sie in der Rechtssache C-336/09 P geltend macht.

    Es sei mir daher gestattet, insoweit auf meine Prüfung dieser verschiedenen Klagegründe und Argumente in den Nrn. 19 bis 43 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-336/09 P zu verweisen; diese hat ergeben, dass eine Auslegung von Art. 230 EG, die dazu führt, die Klage der Republik Polen allein aus dem Grund für unzulässig zu erklären, dass sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der streitigen Verordnung erhoben worden ist, als mit dem Wert der Rechtsstaatlichkeit und dem Grundsatz der Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen unvereinbar anzusehen ist.

    (29)  - Es sei mir gestattet, auch insoweit auf meine Ausführungen in den Nrn. 44 bis 52 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-336/09 P zu verweisen.

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