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   EuGH, 26.09.2000 - C-443/98   

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https://dejure.org/2000,1232
EuGH, 26.09.2000 - C-443/98 (https://dejure.org/2000,1232)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-443/98 (https://dejure.org/2000,1232)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-443/98 (https://dejure.org/2000,1232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Normen und technische Vorschriften - Mitteilungs- und Aussetzungspflicht - Anwendbarkeit in Zivilrechtsstreitigkeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Unilever

  • EU-Kommission PDF

    Unilever

    Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 Nr. 2
    1 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Technische Vorschriften und Spezifikationen - Nationale Regelung über die Etikettierung - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Unilever

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; Rechtsstreit zwischen der Unilever Italia SpA und der Central Food SpA über die Bezahlung einer von Unilever vorgenommenen Lieferung von Olivenöl ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Technische Vorschriften und Spezifikationen - Nationale Regelung über die Etikettierung - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Pretura circondariale Mailand - Auslegung der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 109, S. 8) - Vermarktung von Olivenöl - Aufforderung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1847 (Ls.)
  • ZIP 2000, 1773
  • EuZW 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-443/98
    Zwar kann, wie die italienische und die dänische Regierung ausgeführt haben, eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen Einzelner begründen und daher nicht als solche ihnen gegenüber herangezogen werden (vgl. Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20); diese Rechtsprechung gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Nichtbeachtung der Artikel 8 oder 9 der Richtlinie 83/189, die einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt, die Unanwendbarkeit der unter Verstoß gegen einen dieser Artikel erlassenen technischen Vorschrift nach sich zieht.
  • EuGH, 16.06.1998 - C-226/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-443/98
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 35 des Urteils vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97 (Lemmens, Slg. 1998, I-3711) ausgeführt hat, stellt es, wenn technische Vorschriften nicht mitgeteilt werden, einen Verfahrensfehler bei ihrem Erlass dar, so dass sie nicht anwendbar sind, soweit sie die Verwendung oder den Vertrieb eines diesen Vorschriften nicht entsprechenden Erzeugnisses behindern.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-13/96

    Bic Benelux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-443/98
    Nationale Vorschriften, die solche Spezifikationen enthalten, stellen unabhängig von den Gründen, die für ihren Erlass maßgebend waren, technische Spezifikationen im Sinne der Richtlinie 83/189 dar (vgl. Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-13/96, Bic Benelux, Slg. 1997, I-1753, Randnr. 19).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-443/98
    In den Randnummern 54 und 55 des Urteils vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (CIA Security International, Slg. 1996, I-2201; im Folgenden: Urteil CIA Security International) hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 83/189 dahin auszulegen ist, dass ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der betreffenden technischen Vorschriften führt, so dass sie Einzelnen nicht entgegengehalten werden können, und dass somit die Artikel 8 und 9 der Richtlinie 83/189 von Einzelnen vor dem nationalen Gericht herangezogen werden können, das die Anwendung einer nationalen technischen Vorschrift, die nicht gemäß dieser Richtlinie mitgeteilt wurde, ablehnen muss.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Rs. C-397-403/01, Pfeiffer, Slg. 2004, S. 1-8835 Rn. 108), hat der Gerichtshof anerkannt, dass richtlinienwidrig erlassene innerstaatliche Normen in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unangewendet bleiben müssen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 30. April 1996, Rs. C-194/94, CIA Security, Slg. 1996, S. 1-2201; EuGH, Urteil vom 26. September 2000, Rs. C-443/98, Unilever, Slg. 2000, S. 1-7535 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der

    So liegt keine Vergleichbarkeit mit der Konstellation in den Entscheidungen "CIA Security International" (EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94, EuZW 1996, 379, juris Rn. 54) und "Unilever" (EuGH, Urteil vom 26. September 2000 - C-443/98, ZIP 2000, 1773, juris Rn. 49 ff.) vor, in denen ausnahmsweise nationale technische Vorschriften, die unter Missachtung verfahrensmäßiger Zustellungs- und Aussetzungspflichten in der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften erlassen wurden, in einem Zivilrechtsstreit zwischen Privatpersonen nicht anzuwenden waren (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 51 ff. - Smith).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    33 bis 39, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-443/98, Unilever, Slg. 2000, I-7535, Randnrn.
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