Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-188/03   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • IWW
  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt der Entlassung

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  • rws-verlag.de

    Kündigungserklärung des Arbeitgebers als "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsvorschriften ("Junk")

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Massenentlassungen: Entlassung im Sinne der EG-Richtlinie ist die Kündigungserklärung (nicht, wie bisher vom BAG angenommen, die tatsächliche Beendigung des Arbeisverhältnisses) - Kündigungsausspruch erst nach Einleitung des Verfahrens zur Konsultation der Agentur für Arbeit zulässig

  • NWB SteuerXpert START

    EG Art. 234; Richtlinie 98/59/EG Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4
    Begriff ‚Entlassung‘ – Zeitpunkt von Entlassungen und Massenentlassungen – Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff ,Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bei Massenentlassungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kündigungserklärung des Arbeitgebers als "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsvorschriften ("Junk")

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.1.2005)

    Betriebsräte bei Massenentlassungen gestärkt // Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2005)

    Firma muss Massenentlassungen rechtzeitig Arbeitsagentur mitteilen

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  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme zur Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Massenentlassung ausgesprochen werden darf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige vor Ausspruch der Kündigung

  • nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Voraussetzung für wirksame Massenentlassungen

  • avocado-law.com (Kurzinformation)

    Notification requirement relating to collective redundancies (englisch)

  • marktplatz-recht.de (Pressemeldung)

    Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungsrecht - Wie die Massenentlassungsanzeige im Lichte der neuen EuGH-Entscheidung zu sehen ist

  • baublatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Entlassung (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2005, S. 30)

  • gleisslutz.com (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassungen nach der "Junk"- Entscheidung des EuGH (Dr. Jobst-Hubertus Bauer; FA 2005, 290)

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  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anzeigenpflicht bei Massenentlassungen

  • zap-verlag.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur Massenentlassungsrichtlinie auf das deutsche Kündigungsschutzrecht

  • michaelloschelder.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassungsanzeige

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungserklärung des Arbeitgebers als "Entlassung" i. S. d. Massenentlassungsvorschriften ("Junk/Kühnel")

Sonstiges (18)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • avocado-law.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit - Anweisung für Massenentlassungen

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige" von RA Volker Wagner, FA ArbR, original erschienen in: FA 2006, 139 - 139.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Massenentlassungen zwei Jahre nach "Junk" - Eine Bestandsaufnahme" von RA Dr. Mark Lembke, LL.M. und Dr. Jens-Wilhelm Oberwinter, LL.M., original erschienen in: NJW 2007, 721 - 729.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 27.1.2005, Az.: C-188/03 (Massenentlassung in der Insolvenz)" von RA Juliane Siafarikas, original erschienen in: ZInsO 2005, 594.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Massenentlassung und Betriebsänderung unter dem Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts" von Prof. Dr. Martin Franzen, original erschienen in: ZFA 2006, 437 - 458.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "'Das Leben ist doch schön'" von FAArbR Volker Wagner, original erschienen in: FA 2005, 143 - 143.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur EuGH-Entscheidung RS. C-188/03 Irmtraud Junk ./. Wolfgang Kühnel" von Prof. Dr. Hermann Reichold, original erschienen in: ZESAR 2005, 474 - 476.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der EuGH und die Massenentlassung - Zeit für "Junk II"?" von Dr. Steffen Klumpp, original erschienen in: NZA 2006, 703 - 709.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die "Entlassung" nach der Massenentlassungsrichtlinie - Bedeutung und Folgen des EuGH-Urteils vom 27.1.2005 - Rs.C- 188/03, Junk, EWS 2005, 133" von Prof. Dr. Karl Riesenhuber, M.C.J., und WissMit. Ronny Domröse, original erschienen in: EWS 2005, 97 - 103.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die 'Junk'-Entscheidung des EuGH zur Massenentlassung - Nur eine Aufforderung an den Gesetzgeber? - Replik von Rechtsanwälten Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Steffen Krieger und Dr. Arnim Powietzka" von Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Steffen Krieger und Dr. Arnim Powietzka, original erschienen in: DB 2005, 1002 - 1007.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die 'Junk'-Entscheidung des EuGH zur Massenentlassung - Nur eine Aufforderung an den Gesetzgeber?" von FAinArbR Helga Appel, original erschienen in: DB 2005, 1002 - 1006.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Geänderte Voraussetzungen für Massenentlassungen nach der 'Junk'-Entscheidung des EuGH? - Anmerkungen zum EuGH-Urteil vom 27.1.2005 - Rs. C 188/03, DB 2005 S. 454 -" von RA Dr. Jobst Hubertus Bauer, RA Dr. Steffen Krieger und RA Dr. Arnim Powietzka, original erschienen in: DB 2005, 445 - 450.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Massenentlassung nach der "Junk"-Entscheidung des EuGH" von RA FA ArbR Dr. Jobst-Hubertus Bauer, original erschienen in: FA 2005, 290 - 293.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Massenentlassungen - Eine EuGH-Entscheidung bringt Betriebsräten neue Möglichkeiten" von RA Ingo Hamm, FAArbR, original erschienen in: AiB 2005, 436 - 440.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Umsetzung des Junk-Urteils als Aufgabe des Gesetzgebers" von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, original erschienen in: GPR 2005, 150 - 153.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Wie geht es weiter? - Massenentlassungen nach Junk" von Roland Wolf, original erschienen in: AuA 2005, 340 - 342.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Erstes BAG-Urteil nach der 'Junk'-Entscheidung des EuGH - Endlich Klarheit bei Massenentlassungen?" von RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer, RA Dr. Steffen Krieger, RA Dr. Arnim Powietzka, original erschienen in: DB 2005, 1570 - 1571.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-885
  • NJW 2005, 1099
  • ZIP 2005, 230
  • EuZW 2005, 145
  • NJ 2005, 287
  • BB 2005, 331
  • DB 2005, 453
  • DB 2005, 454
  • NZA 2005, 213



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Wird zitiert von ... (190)  

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06  

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    b) Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 903) entschieden, die Massenentlassungsrichtlinie sei dahingehend auszulegen, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis darstelle, das als Entlassung gelte, und dass der Arbeitgeber Massenentlassungen erst nach Ende des Konsultationsverfahrens iSd. Art. 2 MERL und nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung iSd. Art. 3 und 4 MERL vornehmen dürfe.

    Die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangten, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedsstaaten verwiesen, idR in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt würden, wobei die Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln sei (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 29).

    Die in anderen Sprachfassungen als der deutschen für "Entlassung" verwendeten Begriffe erfassten entweder die Kündigung als ersten Akt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ablauf der Kündigungsfrist oder wiesen eher die Bedeutung von arbeitgeberseitiger Kündigungserklärung auf (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 33 f.).

    Die tatsächliche Beendigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist stelle nur die Wirkung dieser Entscheidung dar (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 36).

    Dieses Ziel lasse sich nicht erreichen, wenn die Konsultation der Arbeitnehmervertreter erst nach der Entscheidung des Arbeitgebers stattfinde (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 37 f.).

    Daher dürfe die Kündigung erst nach Ende des Konsultationsverfahrens ausgesprochen werden (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 45).

    Zum Anzeigeverfahren sehe Art. 3 MERL vor, dass der Arbeitgeber der zuständigen Behörde "alle beabsichtigten Massenentlassungen" anzuzeigen habe (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 46).

    Demnach sei festzustellen, dass die Art. 3 und 4 MERL der Kündigung von Arbeitsverträgen während des durch sie eingeführten Verfahrens nicht entgegenstünden, sofern diese Kündigung nach der Anzeige der beabsichtigten Kündigung bei der zuständigen Behörde erfolge (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] aaO Rn. 53 f.).

    Demgemäss hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 27. Januar 2005 - C-188/03 -[Junk] (EuGHE I 2005, 903) auch nicht entschieden, der Richtlinie widersprechendes nationales Recht sei unangewendet zu lassen.

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04  

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    1.1.2 Demgegenüber hat der EuGH entschieden, dass die Artikel 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen dahin auszulegen sind, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, welches als Entlassung gilt (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 = NZA 2005, 213 ff) .

    Der EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 = NZA 2005, 213 ff) führt in Ziffer 52 seines Urteils aus:.

    Der EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 = NZA 2005, 213 ff) führt in Ziffer 33 bis 38 seines Urteils aus:.

    Folgt man - wie die Kammer - dem Begriffsverständnis des EuGH für die Entlassung (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 = NZA 2005, 213 ff), so ist für die Schwellenwerte des § 17 Absatz 1 Satz 1 KSchG nicht mehr auf die Verhältnisse zum Beendigungstermin, sondern beim Ausspruch der Kündigung abzustellen (Bauer/Krieger/Powietzka in DB 2005, 445, 445 zu III.; Dornbusch/Wolff BB 2005, 885, 886 zu II.2.).

    Dies leitet das Bundesarbeitsgericht u.a. aus folgenden Erwägungen ab (BAG Urteil vom 18.9.2003, 2 AZR 79/02 = NZA 2004, 375 ff), die nach der Entscheidung des EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03) jedoch nicht mehr tragen.

    Gerade eine solche individualschützende Wirkung hat die Richtlinie jedoch in ihrer Auslegung durch den EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03); siehe hierzu Riesenhuber/Domröse, EWS 2005, 99 und 101 m. Nachw. in Fn. 44; siehe auch Wissmann, RdA 1998, 221 zu I.2.: "Natürlich dient die Richtlinie dem Schutz der Arbeitnehmer vor Massenentlassungen ...").

    a) Dies ist insbesondere eine notwendige Konsequenz der zuvor dargelegten, sich aus der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (Rechtssache C-188/03 = NZA 2005, 213 ff) für die Auslegung des Begriffs der Entlassung i.S.d. §§ 17, 18 KSchG ergebenden Folgerungen.

    Die Rechtsprechung des EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 Ziffer 44, 54) deutet bereits darauf hin, dass der vor Erstattung der Massenentlassungsanzeige erklärten Kündigung die Wirksamkeit versagt werden muss (Riesenhuber/Domröse EWS 2005, 100).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 Ziffer 44, 54) ist zudem gerade eine vor Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer erstattete Anzeige von der Richtlinie gefordert.

    (2) Den - bis zur künftigen Umsetzung der Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03 - nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige ergehenden Bescheiden lässt sich lediglich entnehmen, dass in Fällen sog. Negativatteste Entlassungen mit einem bestimmten Ende der Kündigungsfrist nicht anzeigepflichtig waren bzw. Entlassungen, wiederum verstanden als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Auslaufen der Kündigungsfrist, zulässig waren oder es einer erneuten Anzeige bedarf.

    Hiervon hat er in seinem Urteil vom 27. Januar 2005 (Rechtssache C-188/03 a.a.O.) jedoch keinen Gebrauch gemacht.

    Die Frage der Umsetzung der durch den EuGH gefundenen Interpretation auf das nationale Recht ist in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts a.a.O. zudem nicht angesprochen, sie stellt sich ohnehin erst im Nachgang zu dem Urteil des EuGH vom 27. Januar 2005 Rechtssache C-188/03.

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05  

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    bb) Der Europäische Gerichtshof hat im Januar 2005 in der Rechtssache "Junk" (Urteil vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - EuGHE I 2005, 885) entschieden, die RL 98/59/EG sei dahingehend auszulegen, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis sei, das als Entlassung gelte und der Arbeitgeber Massenentlassungen erst nach Ende des Konsultationsverfahrens und nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung vornehmen dürfe.

    Zum einem wird dieser Zweck auch von der MERL verfolgt (vgl. Art. 4 Abs. 2 MERL; siehe auch EUGH - C-188/03 - EuGHE I 2005, 885 Rn. 47).

    Dies gilt umso mehr, als sich der Senat in der Entscheidung vom 18. September 2003 (aaO) auch inhaltlich eingehend mit der MERL auseinander gesetzt und eine richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG - das Verständnis von "Entlassung" als "Kündigung" im Sinne der nachfolgend ergangenen Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - EuGHE I 2005, 885) unterstellend - als nicht möglich angesehen hatte.

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