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   EuGH, 27.06.2012 - C-491/11 P   

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https://dejure.org/2012,26562
EuGH, 27.06.2012 - C-491/11 P (https://dejure.org/2012,26562)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - C-491/11 P (https://dejure.org/2012,26562)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - C-491/11 P (https://dejure.org/2012,26562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Kauf von Mais bei der Interventionsstelle Ungarns - Unzureichende Lagerbestände - Behaupteter Verstoß der Kommission gegen ihre Kontrollpflichten - Außervertragliche Haftung

  • Europäischer Gerichtshof

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Kauf von Mais bei der Interventionsstelle Ungarns - Unzureichende Lagerbestände - Behaupteter Verstoß der Kommission gegen ihre Kontrollpflichten - Außervertragliche Haftung

  • EU-Kommission

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

    Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Kauf von Mais bei der Interventionsstelle Ungarns - Unzureichende Lagerbestände - Behaupteter Verstoß der Kommission gegen ihre Kontrollpflichten - Außervertragliche Haftung“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2011, Fuchshuber Agrarhandel/Kommission (T"451/10), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die Bedingungen für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Außerdem hat es in Analogie zum Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission (C-247/98, Slg. 2001, I-1, Randnr. 81), ausgeführt, dass sich aus dieser Bestimmung im Licht der in Art. 4 Abs. 3 EU vorgesehenen Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission ergebe, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die ordnungsgemäße Erfüllung der materiellen und formellen Voraussetzungen der Dauerausschreibungen zu gewährleisten.

    Die Urteile Griechenland/Kommission und Italien/Kommission (siehe oben) beträfen nämlich Klagen auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission über den Abschluss der Rechnungen dieser beiden Mitgliedstaaten für die durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Ausgaben und nicht eine Klage aus außervertraglicher Haftung.

    Zum ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes ist festzustellen, dass Fuchshuber Agrarhandel zum einen geltend macht, die Rechtsprechung der Urteile Griechenland/Kommission und Italien/Kommission könne nicht auf die vorliegende Sache übertragen werden, da jene beiden Urteile Situationen beträfen, die rechtlich und tatsächlich anders gelagert seien als der vorliegende Fall.

    Hierzu hat das Gericht in Analogie das Urteil Griechenland/Kommission herangezogen, in dem es um Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 94, S. 13) ging, sowie das Urteil Italien/Kommission, das Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 160, S. 103) betraf.

    Zum anderen bringt Fuchshuber Agrarhandel vor, die den Urteilen Griechenland/Kommission und Italien/Kommission zugrunde liegenden Sachverhalte seien von Bedeutung, um die Kontrollbefugnis der Kommission im vorliegenden Fall zu bestimmen.

    Folglich ist auch das Vorbringen der Rechtsmittelführerin zu verwerfen, dass die den beiden Urteilen Griechenland/Kommission und Italien/Kommission zugrunde liegenden Sachverhalte für die Behandlung der vorliegenden Rechtssache von Bedeutung seien.

  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Es beurteilt im Licht der ihm vorgelegten Aktenstücke in nicht revisibler Weise, ob ohne Eröffnung des mündlichen Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Kommission und Rat, C-368/05 P, Randnr. 46).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Diese Würdigung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.11.2008 - T-224/04

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zur Rechtswidrigkeit des der Kommission vorgeworfenen Verhaltens hat das Gericht in Randnr. 19 des angefochtenen Beschlusses in Analogie u. a. zum Urteil des Gerichts vom 13. November 2008, 1talien/Kommission (T-224/04, Randnr. 51), vorab darauf hingewiesen, dass nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1290/2005 die Mitgliedstaaten u. a. die Maßnahmen erlassen müssten, die erforderlich seien, um sich zu vergewissern, dass die durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, und um Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen.
  • EuG, 21.07.2011 - T-451/10

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Fuchshuber Agrarhandel GmbH (im Folgenden: Fuchshuber Agrarhandel) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Juli 2011, Fuchshuber Agrarhandel/Kommission (T-451/10, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens, der ihr dadurch entstanden sein soll, dass die Europäische Kommission die Bedingungen für die Durchführung der Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide, hier Mais aus Beständen der ungarischen Interventionsstelle, auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht kontrolliert habe, als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat.
  • EuGH, 16.03.2000 - C-284/98

    Parlament / Bieber

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler vor dem Gericht, der die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 30, sowie Beschlüsse vom 9. November 2007, Lavagnoli/Kommission, C-74/07 P, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2009, Giannini/Kommission, C-231/08 P, Randnr. 43).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zum anderen ergibt sich aus denselben Bestimmungen sowie Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss, damit das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund nicht unzulässig ist (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 426, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.11.2007 - C-74/07

    Lavagnoli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler vor dem Gericht, der die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 30, sowie Beschlüsse vom 9. November 2007, Lavagnoli/Kommission, C-74/07 P, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2009, Giannini/Kommission, C-231/08 P, Randnr. 43).
  • EuGH, 03.02.2009 - C-231/08

    Giannini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler vor dem Gericht, der die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 30, sowie Beschlüsse vom 9. November 2007, Lavagnoli/Kommission, C-74/07 P, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2009, Giannini/Kommission, C-231/08 P, Randnr. 43).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Auszug aus EuGH, 27.06.2012 - C-491/11
    Zum anderen ergibt sich aus denselben Bestimmungen sowie Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss, damit das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund nicht unzulässig ist (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 426, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-32/17

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der

    Es beurteilt im Licht der ihm vorgelegten Aktenstücke in nicht revisibler Weise, ob ohne Eröffnung des mündlichen Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. Juni 2012, Fuchshuber Agrarhandel/Kommission, C-491/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:390, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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