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   EuGH, 27.11.2007 - C-435/06   

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https://dejure.org/2007,7936
EuGH, 27.11.2007 - C-435/06 (https://dejure.org/2007,7936)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.2007 - C-435/06 (https://dejure.org/2007,7936)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 2007 - C-435/06 (https://dejure.org/2007,7936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich - Begriff der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    C

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich - Begriff der ...

  • EU-Kommission PDF

    C

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich - Begriff der ...

  • EU-Kommission

    C

    COJC

  • Wolters Kluwer

    Behandlung einer Anordnung der sofortigen Inobhutnahme und der Unterbringung eines Kindes außerhalb der eigenen Familie in einer Pflegefamilie als Zivilsache; Entscheidung im Rahmen des dem öffentlichen Recht unterliegenden Kindesschutzes; Auslegung einer EG-Verordnung

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2201/2003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    C

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich - Begriff der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 17.10.2006 - C

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 1 Absätze 1 Buchstabe b und 2 Buchstabe d sowie von Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 125
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Normen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, verpflichtet, die volle Wirksamkeit dieser Normen sicherzustellen, indem es nötigenfalls aus eigener Entscheidungsbefugnis jede entgegenstehende Bestimmung der nationalen Rechtsordnung unangewandt lässt (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn. 21 bis 24, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnrn.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Normen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, verpflichtet, die volle Wirksamkeit dieser Normen sicherzustellen, indem es nötigenfalls aus eigener Entscheidungsbefugnis jede entgegenstehende Bestimmung der nationalen Rechtsordnung unangewandt lässt (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn. 21 bis 24, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnrn.
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    Die schwedische Regierung stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, der zufolge bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Person des Privatrechts gegenüberstehen, zwar unter das Brüsseler Übereinkommen fallen, dies aber nicht gilt, wenn die Behörde hoheitlich tätig wird (Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel, C-167/00, Slg. 2002, I-8111, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.2003 - C-266/01

    Préservatrice Foncière TIARD

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    26 und 30, und vom 15. Mai 2003, Préservatrice foncière TIARD, C-266/01, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-292/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER DES VERHALTENS VON

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    Der Begriff "Zivil- und Handelssachen" ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Ziele und die Systematik des Brüsseler Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. Urteil vom 15. Februar 2007, Lechouritou u. a., C-292/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 27.11.2007 - C-435/06
    19 bis 21, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 61).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Die - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende - internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-Verordnung = EuEheVO, vgl. EuGH FamRZ 2008, 125, 126).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Diese Frage ist von demselben Gericht vorgelegt worden, beruht auf denselben Gründen und hat denselben Wortlaut wie die, zu der das Urteil vom 27. November 2007, C (C-435/06, Slg. 2007, I-10141), ergangen ist.
  • EuGH, 11.06.2015 - C-226/13

    Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen

    Schließlich ist der Gerichtshof aufgrund des Umstands, dass Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2116/2004 des Rates vom 2. Dezember 2004 (ABl. L 367, S. 1) den Anwendungsbereich dieser Verordnung grundsätzlich auf "Zivilsachen" begrenzt, ohne jedoch Inhalt und Tragweite dieses Begriffs zu definieren, zu dem Ergebnis gekommen, dass er autonom auszulegen ist (vgl. Urteil C, C-435/06, EU:C:2007:714, Rn. 38 und 46).
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