Rechtsprechung
EuGH, 27.11.2008 - C-396/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betriebsübergang - Art. 4 Abs. 2 - Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang - Kollektivvertrag - Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer - ...
- Europäischer Gerichtshof
Juuri
Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betriebsübergang - Art. 4 Abs. 2 - Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang - Kollektivvertrag - Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer - ...
- EU-Kommission
Juuri
Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betriebsübergang - Art. 4 Abs. 2 - Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang - Kollektivvertrag - Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer - ...
- EU-Kommission
Juuri
Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betriebsübergang - Art. 4 Abs. 2 - Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang - Kollektivvertrag - Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer - ...
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung der in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen bei Übergang eines Arbeitsverhältnisses i.R. eines Betriebsübergangs; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen unter Berücksichtigung von europarechtlichen ...
- Judicialis
Richtlinie 2001/23/EG Art. 4 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Juuri
Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übergang von Unternehmen - Art. 4 Abs. 2 - Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bei einem Übergang - Kollektivvertrag - Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer - ...
Besprechungen u.ä.
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Art. 3, 4 RL 2001/23/EG; § 613a BGB
Arbeitnehmerschutzrichtlinie bei Betriebsübergang verpflichtet nicht zur Schaffung einer Abfindungsregelung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Finnland) eingereicht am 27. August 2007 - Mirja Juuri / Fazer Amica Oy
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Korkein oikeus - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-396/07
- EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 45
- EuZW 2009, 47
- NZA 2008, 1405
- NZG 2009, 229 (Ls.)
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Jedoch ist daran zu erinnern, dass die Freiheit bei der Wahl der Mittel und Wege zur Durchführung einer Richtlinie die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt lässt, im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15, und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 40).Die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 EG, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, obliegen allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (Urteile von Colson und Kamann, Randnr. 26, und Impact, Randnr. 41).
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Jedoch ist daran zu erinnern, dass die Freiheit bei der Wahl der Mittel und Wege zur Durchführung einer Richtlinie die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt lässt, im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15, und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 40). - EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
Auszug aus EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Die Richtlinie 2001/23 soll die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988, Tellerup ["Daddy's Dance Hall"], 324/86, Slg. 1988, 739, Randnr. 9, und vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, Slg. 2006, I-2397, Randnr. 25). - EuGH, 06.11.2003 - C-4/01
Martin u.a.
Auszug aus EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Die Richtlinie 2001/23 kann daher nur in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass der betroffene Arbeitnehmer in seinen Rechtsbeziehungen zum Erwerber in gleicher Weise geschützt ist, wie er es nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats in seinen Beziehungen zum Veräußerer war (Urteil vom 6. November 2003, Martin u. a., C-4/01, Slg. 2003, I-12859, Randnr. 41). - EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
Auszug aus EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Die Richtlinie 2001/23 soll die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988, Tellerup ["Daddy's Dance Hall"], 324/86, Slg. 1988, 739, Randnr. 9, und vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, Slg. 2006, I-2397, Randnr. 25).
- BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14
EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Die Bestimmung soll damit gewährleisten, dass trotz des Betriebsübergangs die kollektivrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen so fortwirken, "wie sie von den Parteien des Kollektivvertrags gewollt waren" (EuGH 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 33, Slg. 2008, I-8883) .Die Arbeitnehmer sollen ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den Bedingungen fortsetzen können, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (zB EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 49; 29. Juli 2010 - C-151/09 - [UGT-FSP] Rn. 40, Slg. 2010, I-7591; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 28 mwN, Sgl. 2008, I-8883; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643) .
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Ansprüche auf Abfindungen oder Schadenersatz richten sich nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten (EuGH 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 22 bis 24, Slg. 2008, I-8883) .bb) Diese Rechtslage ist aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 27. November 2008 (- C-396/07 - [Juuri] Rn. 22 bis 24, Slg. 2008, I-8883) geklärt.
- BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17
Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, dass die beim Veräußerer kollektivvertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs nicht mehr gelten, sofern - wie vorliegend - einer der im Unterabs. 1 der in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie genannten Fälle, zu denen ua. das Inkrafttreten oder die Anwendung eines anderen Kollektivvertrags gehören, eintritt (vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 73; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri], Rn. 34; für Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 77/187 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], Rn. 30) .Der Erwerber darf die nach dem bei ihm geltenden Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen ab dem Zeitpunkt des Übergangs anwenden (vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 73; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 34; in Bezug auf Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 77/187 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 30) .
- EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Dieser Unterabs. 2 schließt also nicht aus, dass die tarifvertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen, die für das betreffende Personal vor dem Übergang galten, vor Ablauf eines Jahres nach dem Übergang, wenn nicht sogar unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Übergangs, nicht mehr gelten, sofern einer der im Unterabs. 1 dieser Vorschrift genannten Fälle eintritt, d. h., Kündigung oder Ablauf des Kollektivvertrags oder Inkrafttreten oder Anwendung eines anderen Kollektivvertrags (vgl. Urteil vom 9. März 2006, Werhof, C-499/04, Slg. 2006, I-2397, Randnr. 30, und in Bezug auf Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23 Urteil vom 27. November 2008, Juuri, C-396/07, Slg. 2008, I-8883, Randnr. 34). - BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14
Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Die Bestimmung soll damit gewährleisten, dass trotz des Betriebsübergangs die kollektivrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen so fortwirken, "wie sie von den Parteien des Kollektivvertrags gewollt waren" (EuGH 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 33, Slg. 2008, I-8883) .Die Arbeitnehmer sollen ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu den Bedingungen fortsetzen können, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (zB EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 49; 29. Juli 2010 - C-151/09 - [UGT-FSP] Rn. 40, Slg. 2010, I-7591; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 28 mwN, Sgl. 2008, I-8883; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 20, Slg. 1999, I-8643) .
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15
Asklepios Kliniken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. …
22 Vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. März 2014, Amatori u. a. (…C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).31 Vgl. Urteil vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 33).
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
Die Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG soll die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (vgl. ua. EuGH 27. November 2008 - C-396/07 [Juuri] - Rn. 28 mwN, AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 97) . - BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang
Der Erwerber darf die nach dem bei ihm geltenden Kollektivvertrag vorgesehenen Arbeitsbedingungen - einschließlich derjenigen über das Arbeitsentgelt - grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Übergangs anwenden (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 73 bis 75; 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 34; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 30) . - EuGH, 07.08.2018 - C-472/16
Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - …
Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 2001/23, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens dadurch gewährleisten soll, dass sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu eben den Bedingungen fortzusetzen, die mit dem Veräußerer vereinbart waren (Urteil vom 27. November 2008, Juuri, C 396/07, EU:C:2008:656, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Sie will kein für die gesamte Union aufgrund gemeinsamer Kriterien einheitliches Schutzniveau schaffen (vgl. u. a. Urteile Collino und Chiappero, C-343/98, EU:C:2000:441, Rn. 37, und Juuri, C-396/07, EU:C:2008:656, Rn. 23). - BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11
Sozialplanabfindung
- EuGH, 06.04.2017 - C-336/15
Unionen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - …
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18
Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage …
- LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
Betriebsübergang
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 184/10
Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen - landesrechtlich geregelter Übergang …
- LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08
Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
- LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08
Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2011 - C-108/10
Scattolon - Sozialpolitik - Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der …
- EuGH, 15.09.2010 - C-386/09
Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG - …
- EuGH, 28.01.2015 - C-688/13
Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1530/12
Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" - …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 289/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 3 Sa 231/17
Betriebsübergang - Aufhebung einer Betriebsvereinbarung
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-509/17
Plessers
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 216/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 295/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 3 Sa 291/17
Betriebsübergang - Aufhebung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 235/17
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 3 Sa 224/17
Betriebsübergang - Aufhebung einer Betriebsvereinbarung