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   EuGH, 28.01.1999 - C-303/97   

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EuGH, 28.01.1999 - C-303/97 (https://dejure.org/1999,1119)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1999 - C-303/97 (https://dejure.org/1999,1119)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - C-303/97 (https://dejure.org/1999,1119)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Marke - Schaumwein - Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 - Bezeichnung des Erzeugnisses - Verbraucherschutz - Verwechslungsgefahr

  • Europäischer Gerichtshof

    Sektkellerei Kessler

  • EU-Kommission PDF

    Sektkellerei Kessler

    Verordnung Nr. 2333/92 des Rates, Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - Schaumweine - Verwendung von Marken in Ergänzung der vorgeschriebenen Angaben - Grenzen - Verbot der Verwendung von Marken, die mit der Bezeichnung eines anderen Weines ...

  • EU-Kommission

    Sektkellerei Kessler

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Marke ; Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure; Eignung zur Irreführung der Verbraucher

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbot der Verwendung einer Marke bei Verwechslungs- und Irreführungsgefahr

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 Art. 13 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - Schaumweine - Verwendung von Marken in Ergänzung der vorgeschriebenen Angaben - Grenzen - Verbot der Verwendung von Marken, die mit der Bezeichnung eines anderen Weines ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 des Rates vom 13. 7. 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (... ABIEG Nr. L 231 S. 9) Art. 13 Abs. 2 Buchst. b
    Irreführende Marke: Abstellen auf Auffassung eines Durchschnittsverbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 des Rates vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2430 (Ls.)
  • GRUR Int. 1999, 345
  • EuZW 1999, 281
  • DB 1999, 528
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    Für seine Auslegung beruft sich der Verbraucherschutzverein darauf, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Februar 1981 in der Rechtssache 56/80 (Weigand, Slg. 1981, 583), das sich auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/79 des Rates vom 5. Februar 1979 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 54, S. 49) bezogen habe, unter Hinweis auf den Zweck der betreffenden Marktorganisation eine abstrakte Auslegung des Verbotes verwechslungsfähiger Angaben vertreten habe.

    Im Gegensatz zum Vorbringen des Verbraucherschutzvereins steht das Urteil Weigand dieser Auslegung nicht entgegen, da aus ihm nicht hervorgeht, daß die Verwechslungsgefahr im Sinne der Bestimmungen, auf die sich dieses Urteil bezog, ohne Berücksichtigung der Auffassungen oder Gewohnheiten der betroffenen Verbraucher festgestellt werden könnte.

  • EuGH, 26.11.1996 - C-313/94

    Graffione / Ditta Fransa

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    Wie der Gerichtshof mehrfach im Zusammenhang mit Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92 entsprechenden Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in einigen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung möglicherweise irreführend ist (vgl. insbesondere Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 94/82, De Kikvorsch, Slg. 1983, 947, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-373/90, X, Slg. 1992, I-131, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.1995 - C-456/93

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs / Langguth

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    Schließlich hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Langguth, Slg. 1995, I-1737) in bezug auf Artikel 40 der Verordnung Nr. 2392/89, der nahezu denselben Wortlaut hat wie Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92, in Randnummer 28 entschieden, daß eine Marke nicht deshalb, weil sie in auffälliger Weise präsentiert wird, als geeignet angesehen werden kann, Verwechslungen oder eine Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, hervorzurufen, und zwar auch dann nicht, wenn sie ein Wort enthält, das nach der in Rede stehenden Regelung als Angabe in der Bezeichnung eines Qualitätsweins b. A. verwendet werden kann.
  • EuGH, 17.03.1983 - 94/82

    Kikvorsch

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    Wie der Gerichtshof mehrfach im Zusammenhang mit Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92 entsprechenden Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in einigen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung möglicherweise irreführend ist (vgl. insbesondere Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 94/82, De Kikvorsch, Slg. 1983, 947, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-373/90, X, Slg. 1992, I-131, Randnrn.
  • EuGH, 16.01.1992 - C-373/90

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    Wie der Gerichtshof mehrfach im Zusammenhang mit Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92 entsprechenden Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in einigen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung möglicherweise irreführend ist (vgl. insbesondere Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 94/82, De Kikvorsch, Slg. 1983, 947, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-373/90, X, Slg. 1992, I-131, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-303/97
    15 und 16, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Die Feststellung und Bewertung dieser Umstände im Einzelfall ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH, Urt. v. 28.1.1999 - C-303/97, GRUR Int. 1999, 345 Tz. 36 - Kessler Hochgewächs).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Die Feststellung und Bewertung dieser Umstände im Einzelfall ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH, Urt. v. 28.1.1999 - C-303/97, GRUR Int. 1999, 345 Tz. 36 - Kessler Hochgewächs).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-406/20

    Phantasialand - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Was im Übrigen die Frage anbelangt, ob das nationale Gericht in diesem Zusammenhang berechtigt ist, ein empirisches Sachverständigengutachten zur Sicht des Durchschnittsverbrauchers heranzuziehen, oder ob diese Sicht nur eine einer Beweiserhebung nicht zugängliche "gedankliche Perspektive" darstellt, ist ein Gericht im Allgemeinen in der Lage, die Sicht des Durchschnittsverbrauchers aufgrund eigener Sachkunde festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 31 und 32, sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 36).

    Das Unionsrecht verbietet jedoch nicht, dass ein nationales Gericht, das bei dieser Beurteilung besondere Schwierigkeiten hat, hierzu nach Maßgabe des nationalen Rechts ein Sachverständigengutachten einholt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 35 und 36, sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 37).

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Wie der Gerichtshof mehrfach zu mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie vergleichbaren Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in verschiedenen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung irreführend sein kann; es hat dabei auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-303/97, Sektkellerei Kessler, Slg. 1999, I-513, Randnr. 36).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Nach dem Gemeinschaftsrecht aber ist für die Frage der Irreführung darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen wird (EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide und Tusky - Slg. I-4657, 4681 Rn. 31 und vom 28. Januar 1999 - Rs. C-303/97, Sektkellerei Kessler - Slg. I-513, 532 Rn. 38; vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 25. Oktober 2007 Rn. 57).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 45/07

    Lorch Premium II

    Das Berufungsgericht hat angenommen, ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Weinkonsument (vgl. EuGH, Urt. v. 28.1. 1999 - C 303/97, Slg. 1999, 513 Tz. 38 = WRP 1999, 307, 311 - Kessler Hochgewächs) sehe in den Bezeichnungen "LORCH PREMIUM" und "LINIE PRESTI-GE" keine objektive Einstufung der beworbenen Weine im Sinne der in Anhang VII Abschn. A Nr. 1 und B Nr. 1 EG-WeinMO 1999 normierten Angaben, sondern lediglich eine betriebsinterne Einstufung der Weine innerhalb der Produktpalette der Beklagten.

    Auch wenn der Verbraucher die Kombination von Herstellernamen und gesetzlicher Qualitätsstufe kennt (vgl. zu den Kombinationen "Erben Kabinett", "Erben Spätlese" und "Erben Auslese" EuGH, Urt. v. 26.9. 1995 - C-456/93, Slg. 1995, 1737 = GRUR Int. 1999, 345 = WRP 1999, 307 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V./Privatkellerei Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG), besagt dies nicht, dass er bei jeder und insbesondere bei der hier zu beurteilenden Kombination eines Herstellernamens mit einer Qualitätsangabe annimmt, bei der Qualitätsangabe handele es sich um eine gesetzlich normierte Qualitätseinstufung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-285/06

    Schneider - Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 - Verordnung (EG) Nr. 753/2002 -

    19 - Urteil vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler (C-303/97, Slg. 1999, Slg. S. 1-513, Randnr. 32).

    21 - Urteil Sektkellerei Kessler (oben in Fn. 19 angeführt, Randnr. 38).

    25 - Urteil Sektkellerei Kessler (oben in Fn. 19 angeführt, Randnr. 36).

    27 - Urteil Sektkellerei Kessler (oben in Fn. 19 angeführt, Randnrn. 32 f.); Urteil vom 24. Oktober 2002, Borie Manoux (C-81/01, Slg. 2002, I-9259, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-220/98

    Estée Lauder

    Dies zeigt meiner Ansicht nach das Urteil Sektkellerei Kessler.(45) In dieser Rechtssache wurde eine Täuschung geltend gemacht, die angeblich von dem Markennamen eines deutschen Schaumweins ausging.

    45: - Rechtssache C-303/97 (Sektkellerei Kessler, Slg. 1999, I-513).

    46: - Auch im Urteil Sektkellerei Kessler äußerte der Gerichtshof, unter Berufung auf die Randnrn.

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 86/97

    Lorch Premium - Vorsprung durch Rechtsbruch; Irreführung/Beschaffenheit

    Der Gerichtshof hat in der Sache "Kessler Hochgewächs" (Urt. v. 28.1.1999 - Rs. C-303/97, Slg. 1999, I-513 = GRUR Int. 1999, 345 = WRP 1999, 307) entschieden, daß Art. 13 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 des Rates vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (SchaumweinbezeichnungsVO, ABl. Nr. L 231 v. 13.8.1992, S. 9) - der in der Fassung weitgehend Art. 40 Abs. 2 Satz 1 lit. b WeinbezeichnungsVO entspricht - so auszulegen ist, daß für die Anwendung des Verbotes dieser Bestimmung die Feststellung nicht genügt, daß eine Marke, die ein Wort enthält, das in der Bezeichnung eines der in dieser Bestimmung genannten Erzeugnisse enthalten ist, als solche mit dieser Bezeichnung verwechselt werden kann, sondern daß daneben nachgewiesen werden muß, daß die Verwendung der Marke tatsächlich geeignet ist, die angesprochenen Verbraucher irrezuführen und daher ihr wirtschaftliches Verhalten zu beeinflussen (EuGH GRUR Int. 1999, 345, 348 Tz. 38 - Sektkellerei Kessler).

    Dies gilt nach der Schaumweinbezeichnungsverordnung nicht nur, soweit diese Angaben in der Etikettierung verwendet werden, sondern auch, soweit diese Bezeichnungen Bestandteil einer Marke sind (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 345, 348 Tz. 30 - Sektkellerei Kessler).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Das hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in verschiedenen Zusammenhängen entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs C-210/96 - Slg 1998 I-4681, Urteil vom 28. Januar 1999 - Rs C-303/97 - Slg 1999 I-513 und Urteil vom 13. Januar 2000 - Rs C-220/98 - DVBl 2000, 547).

    Maßgeblich ist daher die Sicht des "angesprochenen" Verbrauchers (EuGH, Urteil vom 28. Januar 1999 a.a.O.; vgl. auch das von der Klägerin angeführte Urteil des BGH vom 22. September 1983 - I ZR 108/81 - LM Nr. 405 zu § 1 UWG).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-221/00

    Kommission / Österreich

  • FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17

    Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

  • BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15

    Untersagung eines Firmennamens wegen Irreführung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 13 A 2771/03

    Apotheke darf sich nicht als "Internationale Apotheke" bezeichnen

  • EuGH, 24.10.2002 - C-81/01

    Borie Manoux

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 13 A 5579/97

    Berufsrecht - Apotheker: Bezeichnung einer Apotheke als "internationale Apotheke"

  • OLG Zweibrücken, 01.02.2007 - 4 U 58/00

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Verwendung der Bezeichnungen

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 16.203

    Etikettierung von Qualitätswein b.A.

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 1 U 407/12

    Marsecco - Irreführung des Käufers durch Etikettierung: Zulässigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1999 - 13 A 4016/92

    Eierverpackung; Bezeichnung; Irreführung; 6-Korn-Eier

  • OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 37/98

    Schwermetalle und Pestizide in "naturreiner" Import-Konfitüre

  • VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21

    Folienumkleidung Sektflaschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 9 A 2719/19

    Vorliegen einer Irreführung bei der Herstellung von Lebensmitteln

  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 U 89/00

    Vergleichende Werbung im Telekommunikationsbereich: Preisvergleich von

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 1/03

    Irreführende Angaben über Fruchtaufstrich - "ohne Kochen hergestellt"

  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 4 U 48/02

    Irreführende Werbung: Widersprüchliche Etikettangaben zur Ergiebigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 138/00

    Zum Werbeverbot von Zahnärzten- Visitenkarte und Telefonbucheintrag

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-81/01

    Borie Manoux

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 13 A 2814/99

    Untersagung von gemeinsamen Einzelaktionen eines Apothekenbetreibers mit einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98

    Darbo

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-218/01

    Henkel

  • OLG Koblenz, 15.10.2002 - 4 U 239/02

    Werbung mittels Zeitungsanzeige für einen Pkw unter einer Preisangabe und dem

  • OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 2895/99

    Zur richtlinienkonformen Auslegung des Benutzens einer Marke nach § 14 Abs. 2 -4

  • VG Mainz, 19.11.2007 - 6 K 224/07

    Verbraucher-Irreführung - Kein Hinweis auf aufgetautes Tiefkühlfleisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005 - C-132/03

    Codacons und Federconsumatori

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 13 A 3499/99

    Übertriebene Werbung einer Apotheke; Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung

  • BPatG, 23.02.2000 - 26 W (pat) 20/96

    Schutzbewilligung für die IR-Marke "MARQUIS DE ST AMBRE"; Entgegenstehen von

  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 14 S 19.02388

    Tierische Nebenprodukte, Anordnung des Sofortvollzugs, Antragsgegner,

  • BPatG, 05.11.2003 - 26 W (pat) 185/99
  • BPatG, 06.11.2002 - 26 W (pat) 92/00
  • BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00
  • BPatG, 23.02.2000 - 26 W (pat) 165/97
  • BPatG, 06.11.2002 - 26 W (pat) 91/00
  • BPatG, 06.11.2002 - 26 W (pat) 98/00
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