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   EuGH, 28.06.2012 - C-599/11 P   

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https://dejure.org/2012,18898
EuGH, 28.06.2012 - C-599/11 P (https://dejure.org/2012,18898)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - C-599/11 P (https://dejure.org/2012,18898)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - C-599/11 P (https://dejure.org/2012,18898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortzeichens 'TOFUKING' - Widerspruch des Inhabers der Marke Curry King - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Grad der Ähnlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    TofuTown.com / HABM und Meica

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortzeichens "TOFUKING" - Widerspruch des Inhabers der Marke Curry King - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Grad der Ähnlichkeit

  • EU-Kommission

    TofuTown.com / HABM und Meica

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des Wortzeichens ‚TOFUKING‘ - Widerspruch des Inhabers der Marke Curry King - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Verwechslungsgefahr - Grad der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    TofuTown.com / HABM und Meica

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011, Meica/HABM - TofuTown.com (TOFUKING) (T"99/10), mit dem das Gericht die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009-4) zu einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-599/11
    Somit enthält Randnr. 40 des angefochtenen Urteils nicht den von der Rechtsmittelführerin gerügten Fehler, sondern ist ein ordnungsgemäßer Bestandteil der Gesamtbeurteilung, die das Gericht aufgrund der ständigen Rechtsprechung vorzunehmen hatte, wonach hinsichtlich der Ähnlichkeit in Bild, Klang oder Bedeutung zwischen dem als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Zeichen und einer älteren Marke auf den Gesamteindruck abzustellen ist, den dieses Zeichen und diese Marke hervorrufen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35, sowie Beschlüsse vom 11. Juni 2009, Leche Celta/HABM, C-300/08 P, Randnr. 32, und vom 8. Februar 2012, Yorma's/HABM, C-191/11 P, Randnr. 43).

    Bei dieser Prüfung sind insbesondere die kennzeichnungskräftigen und beherrschenden Elemente des Zeichens und der Marke zu berücksichtigen (Urteil HABM/Shaker, Randnr. 35, sowie Beschlüsse Leche Celta/HABM, Randnr. 32, und Yorma's/HABM, Randnr. 43).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-599/11
    Somit enthält Randnr. 40 des angefochtenen Urteils nicht den von der Rechtsmittelführerin gerügten Fehler, sondern ist ein ordnungsgemäßer Bestandteil der Gesamtbeurteilung, die das Gericht aufgrund der ständigen Rechtsprechung vorzunehmen hatte, wonach hinsichtlich der Ähnlichkeit in Bild, Klang oder Bedeutung zwischen dem als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Zeichen und einer älteren Marke auf den Gesamteindruck abzustellen ist, den dieses Zeichen und diese Marke hervorrufen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35, sowie Beschlüsse vom 11. Juni 2009, Leche Celta/HABM, C-300/08 P, Randnr. 32, und vom 8. Februar 2012, Yorma's/HABM, C-191/11 P, Randnr. 43).

    Bei dieser Prüfung sind insbesondere die kennzeichnungskräftigen und beherrschenden Elemente des Zeichens und der Marke zu berücksichtigen (Urteil HABM/Shaker, Randnr. 35, sowie Beschlüsse Leche Celta/HABM, Randnr. 32, und Yorma's/HABM, Randnr. 43).

  • EuG, 20.09.2011 - T-99/10

    Meica / OHMI - TofuTown.com (TOFUKING) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-599/11
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die TofuTown.com GmbH (im Folgenden: TofuTown.com) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. September 2011, Meica/HABM - TofuTown.com (TOFUKING) (T-99/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Meica) und TofuTown.com aufgehoben hat (im Folgenden: streitige Entscheidung).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/08

    Leche Celta / HABM

    Auszug aus EuGH, 28.06.2012 - C-599/11
    Somit enthält Randnr. 40 des angefochtenen Urteils nicht den von der Rechtsmittelführerin gerügten Fehler, sondern ist ein ordnungsgemäßer Bestandteil der Gesamtbeurteilung, die das Gericht aufgrund der ständigen Rechtsprechung vorzunehmen hatte, wonach hinsichtlich der Ähnlichkeit in Bild, Klang oder Bedeutung zwischen dem als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Zeichen und einer älteren Marke auf den Gesamteindruck abzustellen ist, den dieses Zeichen und diese Marke hervorrufen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35, sowie Beschlüsse vom 11. Juni 2009, Leche Celta/HABM, C-300/08 P, Randnr. 32, und vom 8. Februar 2012, Yorma's/HABM, C-191/11 P, Randnr. 43).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 37/14

    Markenschutz: Zeichenähnlichkeit bei Übereinstimmung eines beschreibenden

    (2) Entgegen der Ansicht der Beschwerde lassen sich neue Grundsätze der Prüfung der Verwechslungsgefahr auch nicht der Entscheidung "TofuTown.com/HABM" entnehmen (EuGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - C-599/11, MarkenR 2012, 482).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 38/14

    Anspruch der Deutschen Post auf Löschung der Wortmarke "TNT Post Deutschland"

    com/HABM" entnehmen (EuGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - C-599/11, MarkenR 2012, 482).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-193/13

    nfon / Fon Wireless und HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Die Unterscheidungskraft einer Marke und ihrer verschiedenen Bestandteile, wie die Frage, in welchem Maße solche Bestandteile den von dem betreffenden Zeichen erzeugten Gesamteindruck bestimmen, sind aber Fragen der Tatsachenwürdigung, die im Rahmen eines Rechtsmittels der Überprüfung durch den Gerichtshof entzogen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschlüsse vom 28. Juni 2012, TofuTown.com/HABM und Meica, C-599/11 P, Rn. 32, vom 11. April 2013, Asa/HABM, C-354/12 P, Rn. 32, und vom 16. Mai 2013, Arav/H.Eich und HABM, C-379/12 P, Rn. 40).
  • EuG, 28.04.2021 - T-284/20

    Klaus Berthold/ EUIPO - Thomann (HB Harley Benton) - Unionsmarke -

    Es kann stattdessen die Ansicht vertreten, dass das Ende der im Widerspruchsverfahren in Rede stehenden Zeichen unterscheidungskräftiger oder dominierender als der Anfang dieser Zeichen ist oder dass keiner ihrer Bestandteile unterscheidungskräftiger oder dominierender ist als der andere (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Juni 2012, TofuTown.com/Meica, C-599/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:403, Rn. 31).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-354/12

    Asa / HABM

    Or, le caractère distinctif d'une marque antérieure et de ses différents éléments constitue une question d'appréciation des faits qui échappe au contrôle de la Cour dans le cadre d'un pourvoi (voir ordonnance du 28 juin 2012, TofuTown.com/OHMI et Meica, C-599/11 P, point 32).
  • BPatG, 09.01.2014 - 33 W (pat) 523/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "El-QFM/QFM" - erfolgte Korrekturveröffentlichung des

    Zwar gibt es keine Prämisse dahingehend, dass immer davon auszugehen wäre, dass der Verbraucher dem Anfang eines Wortzeichens mehr Aufmerksamkeit schenkt als dessen Ende, vielmehr kann auch das Ende eines Zeichens kennzeichnungskräftiger oder dominanter als dessen Anfang sein (EuGH C-599/11 P - TOFUKING).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-393/12

    Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi

    Insoweit hat das Gericht, wozu es nach ständiger Rechtsprechung auch verpflichtet war, eine Gesamtbeurteilung hinsichtlich der Ähnlichkeit in Bild, Klang oder Bedeutung zwischen dem als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Zeichen und einer älteren Marke vorgenommen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Juni 2012, TofuTown.com/HABM und Meica, C-599/11 P, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 10.12.2013 - 33 W (pat) 523/13

    Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr der Wortmarke "EI-QFM" mit der

    Zwar gibt es keine Prämisse dahingehend, dass immer davon auszugehen wäre, dass der Verbraucher dem Anfang eines Wortzeichens mehr Aufmerksamkeit schenkt als dessen Ende, vielmehr kann auch das Ende eines Zeichens kennzeichnungskräftiger oder dominanter als dessen Anfang sein (EuGH C-599/11 P - TOFUKING).
  • BPatG, 13.01.2014 - 33 W (pat) 47/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ASYCO (Wort-Bild-Marke)/SYKO

    Die von der Widersprechenden zitierte Entscheidung des EuGH (Beschl. v. 28.6.2012, C-599/11 P - TOFUKING) steht dem nicht entgegen, da sie lediglich besagt, dass das Gericht nicht stets von der Prämisse ausgehen müsse, dass der Verbraucher dem Anfang eines Wortzeichens mehr Aufmerksamkeit schenkt als dessen Ende.
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