Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2012 - C-564/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung der Verjährungsbestimmungen der Verordnung Nr. 2988/95 auf die Erhebung solcher Verzugszinsen - Verjährungsbeginn - Begriff des Ruhens - Begriff der Unterbrechung

  • EU-Kommission

    Pfeifer & Langen

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung der Verjährungsbestimmungen der Verordnung Nr. 2988/95 auf die Erhebung solcher Verzugszinsen - Verjährungsbeginn - Begriff des Ruhens - Begriff der Unterbrechung“

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfeifer & Langen

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 und 4 - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen - Rückforderung rechtswidrig erlangter Vorteile - Nach nationalem Recht geschuldete Ausgleichs- und Verzugszinsen - Anwendung der Verjährungsbestimmungen der Verordnung Nr. 2988/95 auf die Erhebung solcher Verzugszinsen - Verjährungsbeginn - Begriff des Ruhens - Begriff der Unterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Verzugszinserstattungen bei Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 2. Dezember 2010 - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegen Pfeifer & Langen Kommanditgesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EuZW 2012, 438



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10  

    Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger

    Diese Vorschrift ist dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn - wie hier - diese nicht nach Unionsrecht, sondern allein nach nationalem Recht geschuldet sind (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/Pfeifer & Langen KG] -, EuZW 2012, 438).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08  

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Stärkekartoffeln

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 3 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 auch für die Verjährung von Ansprüchen auf Zinsen gilt, die nach nationalem Recht neben der Rückzahlung des aufgrund einer Unregelmäßigkeit rechtswidrig erlangten Vorteils geschuldet sind, und hat daran anknüpfend weitere Vorabentscheidungsfragen gestellt (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 3.10 -, RdL 2011, 78; EuGH, Rs. C-564/10).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10  

    Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger

    Diese Vorschrift ist dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn - wie hier - diese nicht nach Unionsrecht geschuldet sind, sondern allein nach nationalem Recht (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/Pfeifer & Langen KG] -, EuZW 2012, 438).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08  

    Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger

    Diese Vorschrift ist dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Verjährungsfrist für die im Anspruch auf Erstattung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils bestehende Hauptforderung nicht für die Erstattung der infolge dieser Forderung angefallenen Zinsen gilt, wenn - wie hier - diese nicht nach Unionsrecht, sondern allein nach nationalem Recht geschuldet sind (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/Pfeifer & Langen KG] -, EuZW 2012, 438).
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