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   EuGH, 29.04.2010 - C-160/08   

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https://dejure.org/2010,186
EuGH, 29.04.2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,186)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,186)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - C-160/08 (https://dejure.org/2010,186)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Rahmen der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfallleistungen und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Submissionsmodell bei fehlender Bekanntmachungen über die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe; ...

  • forum-vergabe.de

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Rahmen der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Submissionsmodell bei fehlender Bekanntmachungen über die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentlicher Rettungsdienst unterfällt dem Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die ...

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 01.05.2010)

    Rettungsdienst - Die Tatütata-Privatisierung

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Ausschreibungspflicht von Rettungsdienstleistungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der öffentliche Rettungsdienst unterfällt grundsätzlich dem Vergaberecht

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Die Praxis orientiert sich an der Rechtsprechung des EuGH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht erfasst auch Rettungsdienstleistungen! (IBR 2010, 347)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. April 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sachsen: 30.000 Unterschriften gegen Rettungsdienstgesetz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen die Art. 43 und 49 EG sowie die Richtlinien 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) und 2004/18/EG des Europäischen Parlaments ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 949
  • EuZW 2010, 543
  • NZBau 2010, 450
  • DÖV 2010, 565
  • BauR 2010, 1281
  • VergabeR 2010, 617
  • ZfBR 2010, 496
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 45 EG und 55 EG als Ausnahmen von den Grundregeln der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs so auszulegen sind, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die zu schützen diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten erlauben, unbedingt erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland, 147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45, und vom 22. Oktober 2009, Kommission/Portugal, C-438/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss bei der Beurteilung einer etwaigen Anwendung der in den Art. 45 EG und 55 EG vorgesehenen Ausnahmen berücksichtigt werden, dass die diesen Ausnahmen durch diese Artikel gezogenen Grenzen dem Unionsrecht unterfallen (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 1974, Reyners, 2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 50, und Kommission/Portugal, Randnr. 35).

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss sich die in diesen Artikeln vorgesehene Ausnahmeregelung auf Tätigkeiten beschränken, die als solche unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind (vgl. Urteile Reyners, Randnr. 45, vom 13. Juli 1993, Thijssen, C-42/92, Slg. 1993, I-4047, Randnr. 8, und Kommission/Portugal, Randnr. 36).

    Diese Rechte als solche können jedoch nicht als unmittelbare und spezifische Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt betrachtet werden, da die betreffenden Leistungserbringer nicht mit vom allgemeinen Recht abweichenden Vorrechten oder Zwangsbefugnissen ausgestattet sind, um dessen Einhaltung zu gewährleisten, was, wie zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig ist, in die Zuständigkeit der Polizei- und Justizbehörden fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, Randnr. 39, und Kommission/Portugal, Randnr. 44).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-465/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    In Anbetracht der mit der Anwendung von Art. 45 Abs. 1 EG und von Art. 55 EG verbundenen Konsequenzen ist vorab zu prüfen, ob diese Bestimmungen im vorliegenden Fall tatsächlich anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 31).

    Im vorliegenden Fall ist vorab zu betonen, dass der Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, zu dem jeder verpflichtet sein kann, insbesondere indem er einer Person in lebens- oder gesundheitsbedrohender Lage Hilfe leistet, für eine Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt nicht ausreicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Kommission/Spanien, C-114/97, Slg. 1998, I-6717, Randnr. 37, und Kommission/Italien, Randnr. 38).

    Diese Rechte als solche können jedoch nicht als unmittelbare und spezifische Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt betrachtet werden, da die betreffenden Leistungserbringer nicht mit vom allgemeinen Recht abweichenden Vorrechten oder Zwangsbefugnissen ausgestattet sind, um dessen Einhaltung zu gewährleisten, was, wie zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig ist, in die Zuständigkeit der Polizei- und Justizbehörden fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, Randnr. 39, und Kommission/Portugal, Randnr. 44).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-350/02

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Es ist darauf hinzuweisen, dass im Vertragsverletzungsverfahren das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben soll, den sich aus dem Recht der Union ergebenden Verpflichtungen nachzukommen und sich gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (Urteil vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande, C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 18).

    Der ordnungsgemäße Ablauf dieses Verfahrens ist nicht nur eine vom EG-Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 19).

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage müssen auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein, so dass der Gerichtshof eine Rüge, die nicht in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erhoben wurde, nicht prüfen kann; die mit Gründen versehene Stellungnahme muss eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 20, und vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnrn.

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Insoweit sei unter Berücksichtigung des Ursprungs der an die Kommission gerichteten Beschwerden und des wirtschaftlichen Umfangs der in Rede stehenden Dienstleistungen die im Urteil vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnrn.

    Hat die Kommission genügend Anhaltspunkte dafür beigebracht, dass sich bei den Behörden des beklagten Mitgliedstaats eine wiederholt angewandte, fortbestehende Praxis herausgebildet hat, die gegen das Unionsrecht verstößt, muss dieser Mitgliedstaat die angeführten Tatsachen und deren Folgen substantiiert bestreiten (vgl. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 47, und vom 25. Oktober 2007, Kommission/Irland, Randnr. 69).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Das Urteil vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner (C-475/99, Slg. 2001, I-8089), habe keine Bedeutung für die Beurteilung der Vereinbarkeit der streitigen Praxis mit dem Unionsrecht über öffentliche Aufträge, und die Anwendbarkeit dieser Bestimmung hätte die Darlegung erfordert, dass die Anwendung der Binnenmarktregeln geeignet sei, einen funktionsfähigen und rentablen, qualitativ hochstehenden Rettungsdienst zu verhindern, was die Bundesrepublik Deutschland aber zu keinem Zeitpunkt behauptet habe.

    In dritter Linie macht die Bundesrepublik Deutschland, auch in diesem Punkt unterstützt durch das Königreich der Niederlande, hilfsweise geltend, dass die Krankentransportleistungen unter den Begriff der "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" im Sinne von Art. 86 Abs. 2 EG fielen, mit dem die Zulassung von Ausnahmen nicht nur von den Wettbewerbsregeln (vgl. Urteil Ambulanz Glöckner), sondern auch von den Grundfreiheiten und den Vorschriften über öffentliche Aufträge verbunden sei.

  • EuGH, 25.10.2007 - C-248/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung beantragen kann, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt, weil bei Behörden eines Mitgliedstaats eine diesem Recht entgegenstehende, anhand von Einzelfällen illustrierte allgemeine Praxis herrsche (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Kommission/Irland, C-248/05, Slg. 2007, I-9261, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss bei der Beurteilung einer etwaigen Anwendung der in den Art. 45 EG und 55 EG vorgesehenen Ausnahmen berücksichtigt werden, dass die diesen Ausnahmen durch diese Artikel gezogenen Grenzen dem Unionsrecht unterfallen (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 1974, Reyners, 2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 50, und Kommission/Portugal, Randnr. 35).
  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 45 EG und 55 EG als Ausnahmen von den Grundregeln der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs so auszulegen sind, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die zu schützen diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten erlauben, unbedingt erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland, 147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45, und vom 22. Oktober 2009, Kommission/Portugal, C-438/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt allerdings dem Mitgliedstaat, der sich auf Art. 86 Abs. 2 EG beruft, der Nachweis, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung erfüllt sind (vgl. u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997, Kommission/Frankreich, C-159/94, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 101).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
    Beruft sich die Kommission auf substantiierte Beschwerden, die wiederholte Verstöße gegen das Unionsrecht erkennen lassen, ist es nach ständiger Rechtsprechung Sache des betroffenen Mitgliedstaats, die in diesen Beschwerden behaupteten Tatsachen konkret zu widerlegen (vgl. Urteil vom 19. März 2009, Kommission/Griechenland, C-489/06, Slg. 2009, I-1797, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 07.06.2007 - C-156/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 13.07.1993 - C-42/92

    Thijssen / Controledienst voor de verzekeringen

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 29.10.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste

  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 327/18

    Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7

    Dabei stellt das Entgelt die synallagmatische Gegenleistung für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar (vgl. zur Einordnung von Verträgen über Rettungsdienstleistungen im sogenannten "Submissionsmodell", in dem die Gegenleistung vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird, als öffentliche Dienstleistungsaufträge EuGH 10. März 2011 - C-274/09 - [Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler] Rn. 22, 24; vgl. auch EuGH 29. April 2010 - C-160/08 - [Kommission/Deutschland] Rn. 131) .
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    dd) Der EuGH hat ohnehin schon ausdrücklich entschieden, dass es sich bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Rettungsdienstgesetz in Sachsen-Anhalt um Vergaben nach dem "Submissionsmodell" handelt (so Rdn. 131 des Urteils des EuGH vom 29.04.2010, Kommission/Deutschland C-160/08, VergabeR 4/2010, S. 617):.

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen und der Vergabestelle hat der EuGH mit diesem Urteil vom 29.04.2010 letztlich auch das Bestehen einer gemeinschaftsrechtswidrigen Praxis bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Rettungsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt festgestellt und dabei das Vorliegen eines Submissionsmodells im Bereich des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt bestätigt (s. o., Rdn. 131 des Urteils vom 29.04.2010, a.a.O.).

    Vielmehr benennt auch er indirekt das Rettungsdienstwesen in Sachsen-Anhalt als Beispiel eines Submissionsmodells (vgl. Fußnote 5 der Schlussanträge vom 09.09.2010, C - 274 / 09 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH und das Urteil des EuGH vom 29.04.2010, Kommission/Deutschland (C-160/08, VergabeR 4/2010, S. 617), für das nach der Rechtsprechung des EuGH die Regeln des Vergaberegimes gelten.

    " (...) ist zwischen den Verfahrensbeteiligten auch unstreitig, dass der Notfalltransport bzw. der qualifizierte Krankentransport, um die es in der vorliegenden Rechtssache geht, den Kategorien 2 bzw. 3 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2004/18 und zugleich der Kategorie 25 des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bzw. des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18 zuzurechnen sind, so dass die Aufträge, die derartige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in den Anwendungsbereich von Art. 10 der Richtlinie 92/50 bzw. von Art. 22 der Richtlinie 2004/18 fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24.09.1998, Tögel, C-76/97, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 40)." (vgl. EuGH, Urt, v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 92).

    Der EuGH hat in diesem Urteil auch die Frage nach einer Bereichsausnahme gemäß Art. 51 AEUV (Art. 45 EG a.F.) und Art. 62 AEUV (Art. 55 EG a.F.) beantwortet und festgestellt, dass Rettungsdienstleistungen keiner solchen Bereichsausnahme unterfallen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 76 bis 86).

    bb) Die Frage, ob die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag in Form eines Verwaltungsaktes erteilt, hat der EuGH in der Rs. C-160/08 zwar nicht ausdrücklich entschieden.

    Dem Urteil ist jedoch, wie die Antragstellerin zu recht vorträgt, zu entnehmen, dass der EuGH das Vorliegen einer Genehmigung jedenfalls nicht als Hindernis für die Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts ansieht (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., Rdn. 20, 27).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Dieses Vergabemodell unterscheidet sich vom sogenannten "Submissionsmodell", das eine Art der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland, C-160/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 131), dadurch, dass die Vergütung beim Konzessionsmodell nicht durch den öffentlichen Auftraggeber sichergestellt wird, sondern durch die Beträge, die bei den Nutzern der Dienstleistung durch eine Zentrale Abrechnungsstelle erhoben werden.
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