Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2011 - C-520/09 P, C-521/09 P   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Arkema / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses - Begründungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses - Begründungspflicht

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zurechnung eines Kartells bei Beteiligung der Tochtergesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Geldbuße für Elf Aquitaine

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, soweit darin Elf Aquitaine die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Arkema an einem Kartell auf dem Markt für Monochloressigsäure zugerechnet wird

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 15. Dezember 2009 von der Arkema France SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009 in der Rechtssache T-168/05, Arkema/Kommission

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11  

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des

    (14)  - Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21); ähnlich bereits das Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 209), wonach die von der Kommission erlassenen Bekanntmachungen nicht als Rechtsnormen qualifiziert werden können, sowie das Urteil vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 88), wonach die von der Kommission veröffentlichten Leitlinien nur Verhaltensnormen darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10  

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

    (3)  - Vgl., statt vieler, die Urteile vom 14. Juli 1972, 1mperial Chemical Industries/Kommission ("ICI", 48/69, Slg. 1972, 619, Randnrn. 132 bis 141), vom 25. Oktober 1983, AEG-Telefunken/Kommission ("AEG", 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 49 bis 53), Akzo Nobel (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 58 bis 63 und 72 bis 74), General Química (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 34 bis 42 und 50 bis 52), ArcelorMittal (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnrn. 96 bis 99), sowie die Urteile vom 29. September 2011, Arkema/Kommission ("Arkema", C-520/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 37 bis 41) und Elf Aquitaine/Kommission ("Elf Aquitaine", C-521/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 53 bis 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-380/09  

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur

    (18)  - Vgl. Nr. 10 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Arkema/Kommission (C-520/09 P, beim Gerichtshof anhängig).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die

    Insbesondere kann das Verhalten einer Tochtergesellschaft ihrer Muttergesellschaft namentlich dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 58, Elf Aquitaine/Kommission, Randnr. 54, und vom 29. September 2011, Arkema/Kommission, C-520/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
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