Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2001 - C-17/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsverfahren - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Freier Dienstleistungsverkehr - Kommunale Abgabe auf Parabolantennen - Hemmnis für den Empfang über Satellit ausgestrahlter Fernsehprogramme

  • Europäischer Gerichtshof

    De Coster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Collège juridictionnel de la Région de Bruxelles-Capitale - Einbeziehung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Abgabe auf Parabolantennen ist rechtswidrig // TV-Übertragungen gehören zum freien Dienstleistungsverkehr

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST GEGEN DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Entscheidung über Abgabe auf Parabolantennen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Abgaben auf Parabolantennen verstoßen gegen EU-Recht

Besprechungen u.ä.

  • berliner-mieterverein.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Recht hat Vorrang: Schüssel jetzt für jedermann (Frank Maciejewski; MM 2002, 9)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, I-9445
  • DVBl 2002, 354 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (45)  

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04  

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 29, sowie vom 8. September 2005 in den Rechtssachen C-544/03 und C-545/03, Mobistar und Belgacom Mobile, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 29).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 49 EG der Anwendung jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. oben genannte Urteile De Coster, Randnr. 30 und zitierte Rechtsprechung, und Mobistar und Belgacom Mobile, Randnr. 30).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06  

    Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Ausstrahlung von Fernsehsendungen einschließlich der im Wege des Kabelfernsehens übertragenen Sendungen als solche eine Dienstleistung im Sinne von Art. 49 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1974, Sacchi, 155/73, Slg. 1974, 409, Randnr. 6, vom 18. März 1980, Debauve u. a., 52/79, Slg. 1980, 833, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, TV10, C-23/93, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 13, und vom 29. November 2001, De Coster, C-17/00, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 28).

    Bezüglich der Frage, ob eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren streitige eine nach Art. 49 EG verbotene Beschränkung enthält, ist darauf hinzuweisen, dass die Dienstleistungsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten - verlangt, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. u. a. Urteile De Coster, Randnr. 29, vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-545/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 29, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 56, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 55).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Art. 49 EG verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen erschwert, die innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats stattfindet (vgl. Urteile De Coster, Randnr. 30, Mobistar und Belgacom Mobile, Randnr. 30, Cipolla u. a., Randnr. 57, und vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 67).

    Eine solche Regelung ist daher geeignet, die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 1995, Alpine Investments, C-384/93, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 38, und De Coster, Randnr. 33).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07  

    Lottoblock

    Dementsprechend verlangt Art. 49 EG nur dann die Aufhebung von Beschränkungen, die unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten, wenn diese Beschränkungen geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (EuGH, Urt. v. 29.11.2001 - C-17/00, Slg. 2001, I-9445 = EWS 2002, 83 Tz. 29 - De Coster, m.w.N.).
mehr
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04  

    Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des

    Der genannte Terminus ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofes über den Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Artikel 234 EG unter Aufführung einer bestimmten Anzahl von Kriterien umschrieben worden, die die betreffende Stelle erfüllen muss, wie ihre gesetzliche Grundlage, ihre Dauerhaftigkeit, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren und die Anwendung von Rechtsnormen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 602, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23) sowie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò/X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 9, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 17).

    Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der genannten Stelle für Einflussnahmen von außen und an ihrer Neutralität in Bezug auf die einander gegenüberstehenden Interessen auszuräumen (vgl. hierzu Urteile Dorsch Consult, Randnr. 36, Köllensperger und Atzwanger, Randnrn. 20 bis 23, und De Coster, Randnrn. 18 bis 21; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil des EGMR vom 26. Oktober 1984 in der Rechtssache De Cubber/Belgien, Serie A Nr. 86, § 24).

  • EuGH, 08.09.2005 - C-544/03  

    Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) -

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs behindert, unabhängig davon eine verbotene Maßnahme darstellen kann, ob sie vom Staat selbst oder von einer Gebietskörperschaft ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn. 26 und 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schreibt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen vor - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, und Urteil De Coster, Randnr. 29).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Artikel 59 verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen erschwert, die innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats stattfindet (Urteil De Coster, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03  

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL - Wettbewerb , Vorschriften

    Jedenfalls das Urteil De Coster lässt sich auch dahin gehend interpretieren, dass es eine inländische Abgabe einer Prüfung unterzieht, wie sie normalerweise für Beschränkungen üblich ist(44) .

    (38)  - So verhielt es sich beispielsweise in den Urteilen vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-49/89 (Corsica Ferries France, Slg. 1989, 4441, Randnr. 7), vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnrn. 17 bis 21), vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00 (De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn. 30 bis 35) und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnrn. 65 bis 69).

    (44)  - Urteil 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00 (De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn. 26, 29, 37 und 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06  

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Denn ein Inhaber einer derart beschränkten Erlaubnis könnte sich nicht auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, da diese nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH voraussetzt, dass der Dienstleistende in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt (vgl. EuGH, Urteil vom 29. November 2001 -C-17/00 [De Coster]-, http://curia.europa.eu/de, Rn. 29; Urteil vom 24. März 1994 -C275/92 [Schindler]-, NJW 1994, 2013 Rn. 43).
  • EuGH, 26.01.2006 - C-514/03  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistenden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen, selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche der anderen Mitgliedstaaten gelten, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 29).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 59 der Anwendung jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil De Coster, Randnr. 30).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-134/03  

    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung

    Überdies hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs behindert, eine verbotene Maßnahme darstellen kann, wobei es unerheblich ist, ob sie vom Staat selbst oder von einer Gebietskörperschaft ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn. 26 und 27).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-433/04  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG und 50 EG - Freier

    Wie der Generalanwalt in Nummer 25 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, fallen Maßnahmen, die geeignet sind, den Wirtschaftsteilnehmer von der Ausübung der Dienstleistungsfreiheit abzuhalten, unter das im EG-Vertrag niedergelegte Verbot (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 33, vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-289/02, AMOK, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 36, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-8/02, Leichtle, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 32).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07  

    Urteil zum Sportwettenmonopol

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08  

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin; Staatliches Monopol bei

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07  
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-516/99  
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06  
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-433/04  

    Freier Dienstleistungsverkehr - In Belgien nicht registrierter

  • EuGH, 05.12.2006 - C-202/04  

    Rechtsanwälte - Verstößt Honorarordnung gegen EG-Dienstleistungsfreiheit?

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07  

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin; Prüfung der Regelung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08  

    Europagericht verbietet Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten //

  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02  

    Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit

  • EuGH, 23.09.2004 - C-414/02  

    Spedition Ulustrans, Uluslararasi Nakliyat ve. Tic. A.S. Istanbul gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06  

    Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08  

    Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Art. 2 -

  • EuGH, 16.01.2003 - C-265/01  

    Ursprung eines Fischereierzeugnisses - Artikel 28 EG - Nationale Regelung, die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06  
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06  
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08  

    Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Staatliche Beihilfen (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08  

    Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08  

    Richtlinie 2005/29/EG - Harmonisierung - Verbraucherschutz - Unlautere

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08  

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07  

    Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04  

    Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-206/11  

    Köck - Richtlinie 2005/29/EG - Harmonisierung - Verbraucherschutz - Unlautere

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-363/11  

    Antonopoulos - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff ‚Gericht eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06  

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel mit Arzneimitteln

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-265/07  

    Richtlinie 2000/35 - Art. 5 Abs. 1 - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

  • EuGH, 14.05.2008 - C-109/07  

    Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06  

    Fernsehtätigkeit - Richtlinie 89/552/EWG in der Fassung durch die Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-168/04  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-393/06  

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Wasser-, Energie- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-414/02  

    Spedition Ulustrans, Uluslararasi Nakliyat ve. Tic. A.S. Istanbul gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-337/05  
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