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   EuGH, 30.06.2005 - C-28/04   

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https://dejure.org/2005,2735
EuGH, 30.06.2005 - C-28/04 (https://dejure.org/2005,2735)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - C-28/04 (https://dejure.org/2005,2735)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - C-28/04 (https://dejure.org/2005,2735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Tod''s und Tod''s France'

    Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • EU-Kommission PDF

    Tod's und Tod's France

    Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • EU-Kommission

    Tod's und Tod's France

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage nach der Auslegung von Artikel 12 EG-Vertrag im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Klage wegen der Nachahmung von Schuhmodellen; Abhängigkeit der Zulässigkeit der Forderung eines Urhebers auf Schutz in einem Mitgliedstaat nach dem Urheberrecht dieses ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    EG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 12
    Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'Tod''s und Tod''s France'

    Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • beck.de (Kurzinformation)

    Tod´s Spa gegen Heyraud SA

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Tribunal de grande Instance de Paris (Dritte Kammer, 2. Abteilung) vom 5. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Société TOD'S SpA (ehemals EMA Srl) und Société TOD'S France (ehemals DEVA France) gegen SA Heyraud ( ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande Instance de Paris - Vereinbarkeit von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die den Schutz des Urheberrechts von einem Unterscheidungsmerkmal abhängig machen, das auf dem Ursprungsland des Werkes beruht, mit Artikel ...

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3269
  • GRUR 2005, 755
  • GRUR Int. 2005, 816
  • EuZW 2005, 575
  • ZUM 2005, 643
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    19 Darüber hinaus verbieten nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-29/95, Pastoors und Trans-Cap, Slg. 1997, I-285, Randnr. 16, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-224/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 15).

    28 und 29, sowie Pastoors und Trans-Cap, Randnr. 17).

    16 und 17, sowie Pastoors und Trans-Cap, Randnr. 19).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    27 Folglich wird sich die Anwendung einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken und kann daher zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
  • EuGH, 06.06.2002 - C-360/00

    Ricordi

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    18 Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, die insbesondere wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des EG-Vertrags fallen, unterliegen zwangsläufig dem in Artikel 12 Absatz 1 EG niedergelegten allgemeinen Diskriminierungsverbot (Urteile vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92, Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 27, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-360/00, Ricordi, Slg. 2002, I-5089, Randnr. 24).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-224/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE BESTIMMUNGEN DES ITALIENISCHEN

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    19 Darüber hinaus verbieten nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-29/95, Pastoors und Trans-Cap, Slg. 1997, I-285, Randnr. 16, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-224/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 15).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    18 Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, die insbesondere wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des EG-Vertrags fallen, unterliegen zwangsläufig dem in Artikel 12 Absatz 1 EG niedergelegten allgemeinen Diskriminierungsverbot (Urteile vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92, Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 27, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-360/00, Ricordi, Slg. 2002, I-5089, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    Dafür ist außerdem erforderlich, dass die Anwendung dieser Regelung nicht durch objektive Umstände gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92, Mund & Fester, Slg. 1994, I-467, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten den rechtlichen Kontext der Vorabentscheidungsfrage, wie er in der Vorlageentscheidung definiert ist, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-153/02, Neri, Slg. 2003, I-13555, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten den rechtlichen Kontext der Vorabentscheidungsfrage, wie er in der Vorlageentscheidung definiert ist, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-153/02, Neri, Slg. 2003, I-13555, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    34 Nach ständiger Rechtsprechung kann aber die Erfüllung der Verpflichtungen, die der Vertrag oder das abgeleitete Recht den Mitgliedstaaten auferlegt, nicht an eine Bedingung der Gegenseitigkeit geknüpft werden (Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-405/01, Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española, Slg. 2003, I-10391, Randnr. 61 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 30.06.2005 - C-28/04
    15 Soweit es um die angebliche Rechtsprechungstendenz der französischen Gerichte geht, so genügt der Hinweis, dass nach Artikel 234 Absatz 2 EG jedes Gericht eines Mitgliedstaats, wenn es eine Entscheidung über eine Auslegungsfrage zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält, diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen kann (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, Cilfit u. a., Slg. 1982, 3415, Randnr. 6).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 49 EG besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13, vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19, und vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 41).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-103/08

    Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung

    Ferner verbieten nach der Rechtsprechung die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Januar 1997, Pastoors und Trans-Cap, C-29/95, Slg. 1997, I-285, Randnr. 16, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 15, sowie vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

    34 und 35, und vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 14).
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