Rechtsprechung
| EuGH, 30.09.2003 - C-224/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem nationalen Gericht zuzurechnende Verstöße
- verkehrslexikon.de
- Europäischer Gerichtshof
Köbler
- Prof. Dr. Lorenz
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem nationalen Gericht zuzurechnende Verstöße
- NWB SteuerXpert START
EG-Vertrag Art. 48; VO Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 1
Dienstalterszulage als Treueprämie - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die einer Person durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße eines nationalen Gerichts gegen Gemeinschaftsrecht entstanden sind - opinioiuris.de
Köbler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem nationalen Gericht zuzurechnende Verstöße
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung - EU-Staaten haften für Fehler ihrer Gerichte
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Schadensersatz nach Verstößen nationaler Gerichte gegen das Gemeinschaftsrecht
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM LETZTINSTANZLICHEN GERICHT ZUZURECHNENDEN VERSTOSS GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTSTANDEN SIND, WENN DER VERSTOSS OFFENKUNDIG IST
- Österreichisches Institut für Menschenrechte (Zusammenfassung)
Gerhard KÖBLER ./. Republik Österreich
Art. 7 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1612/68; § 50a Abs. 1 GehG; Art. 48 EG
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch eine Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts
- avocado-law.com (Kurzinformation)
Mitgliedstaaten haften für Verstöße letztinstanzlicher nationaler Gerichte gegen das Europarecht
- avocado-law.com (Kurzinformation)
Schadenersatz bei europarechtswidrigen Urteilen deutscher Gerichte
Besprechungen u.ä. (5)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Staatshaftung bei gemeinschaftsrechtswidriger Nachprüfungsentscheidung! (IBR 2004, 1083)
- europarecht-online.info
, S. 87 (Entscheidungsbesprechung)
(Fehl-)Urteilsverantwortung und Richterspruchprivileg in der Haftung der Mitgliedsstaaten für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht (Bernhard W. Wegener; EuR 2004, 84)
- whi-berlin.de
, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)
- europarecht-online.info
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (Prof. Dr. Walter Frenz, Vera Götzkes; EuR 2009, 622)
- martenbreuer.de
(Entscheidungsbesprechung)
Staatshaftung für Judikativunrecht vor dem EuGH (Dr. Marten Breuer; BayVBl. 19/2003, 586-589)
Sonstiges (15)
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Köbler-Entscheidung
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Antidiskriminierung - quo vadis?" von Prof. Dr. Ninon Colneric, original erschienen in: NZA Beilage 2008, 66 - 73.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Kurznachricht zu "Übungsblätter Studenten: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand"" von Dr. Dr. Ralph Christensen und Dr. Kent D. Lerch, original erschienen in: JA 2007, 427 - 432.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Abschied vom Spruchrichterprivileg?" von Priv. Doz. Dr. Stefan Storr, original erschienen in: DÖV 2004, 545 - 553.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Haftung der Mitgliedstaaten für gemeinschaftsrechtswidrige höchstrichterliche Entscheidungen - Schlussstein im System der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung" von Prof. Dr. Winfried Kluth, original erschienen in: DVBl 2004, 393 - 403.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Stärkung der Rechte des Klägers im Berufungs- und Revisionsrecht durch die Köbler-Entscheidung des EuGH" von RA Dr. Kurt Kiethe und RA Dr. Peer Groeschke, original erschienen in: WRP 2006, 29 - 33.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die gemeinschaftsrechtliche Haftung der Mitgliedstaaten für judikatives Unrecht" von RA Dr. Ursula Rörig, original erschienen in: VuR 2004, 3 - 8.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "EuGH vom 30.9.2003 (Urteilsanmerkung)" von Prof. Dr. Thomas von Danwitz, original erschienen in: JZ 2004, 301 - 303.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gemeinschaftsrechtliche Haftungsvorgaben für judikatives Unrecht - Konsequenzen für die Rechtskraft und das deutsche 'Richterprivileg' (§ 839 Abs. 2 BGB)" von Priv-Doz. Dr. Jörg Gundel, original erschienen in: EWS 2004, 8 - 16.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung für höchstrichterliche Entscheidungen" von Wiss. Ass. Ludger Rademacher, original erschienen in: NVwZ 2004, 1415 - 1421.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung: Das judikative Unrecht, Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. September 2003" von Götz Schulze, original erschienen in: ZEuP 2004, 1050 - 1067.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Staatshaftung für Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht durch letztinstanzliche Gerichte" von Carsten Kremer, original erschienen in: NJW 2004, 480 - 482.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Staatshaftung für judikatives Unrecht" von Dr. Patrick Ernst Sensburg, original erschienen in: NVwZ 2004, 179 - 180.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Vertragsverletzung wegen Nichtvorlage durch oberste Gerichte?" von Edgar Lenski und Dr. Franz C. Mayer, LL.M., original erschienen in: EuZW 2005, 225 - 225.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Zur Staatshaftung von Gerichten bei Verletzung von europäischem Gemeinschaftsrecht" von Prof. Dr. Waltraud Hakenberg, original erschienen in: DRiZ 2004, 113 - 117.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2003, I-10239
- NJW 2003, 3539
- EuZW 2003, 718
- DVBl 2003, 1516
- DB 2003, 2331
- IBR 2004, 1083
- NVwZ 2004, 79
Wird zitiert von ... (142)
- EuGH, 13.06.2006 - C-173/03
Außervertragliche Haftung der Mitgliedstaaten - Schäden, die dem Einzelnen durch …
Das Gemeinschaftsrecht steht ferner nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die diese Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzen, sofern diese Begrenzung dazu führt, dass die Haftung des betreffenden Mitgliedstaats in weiteren Fällen ausgeschlossen ist, in denen ein offenkundiger Verstoß gegen das anwendbare Recht im Sinne der Randnummern 53 bis 56 des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler) begangen wurde.*).Nach der Verkündung des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler, Slg. 2003, I-10239) hat der Kanzler des Gerichtshofes dem vorlegenden Gericht eine Kopie dieses Urteils übermittelt und es um Mitteilung gebeten, ob es angesichts des Inhalts dieses Urteils die Aufrechterhaltung des Vorabentscheidungsersuchens für sinnvoll halte.
Mit Schreiben vom 13. Januar 2004, eingegangen bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 29. Januar 2004, hat sich das Tribunale Genua nach Anhörung der Parteien des Ausgangsverfahrens dahin gehend geäußert, dass das Urteil Köbler die erste seiner beiden Vorlagefragen erschöpfend beantworte, so dass der Gerichtshof darüber nicht mehr zu entscheiden brauche.
Es hat es jedoch für sinnvoll erachtet, seine zweite Frage aufrechtzuerhalten, damit der Gerichtshof "auch im Licht der im Urteil Köbler ... aufgestellten Grundsätze" über die Frage entscheide, ob "einer solchen Haftung nationale Rechtsvorschriften über die Staatshaftung für von Richtern begangene Fehler entgegenstehen, wonach die Haftung für die in Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit vorgenommene Auslegung von Rechtsvorschriften sowie Sachverhalts- und Beweiswürdigung ausgeschlossen ist und die Haftung des Staates auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzt wird".
Die vom vorlegenden Gericht aufrechterhaltene Frage ist daher so zu verstehen, dass es im Wesentlichen darum geht, ob das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die vom Gerichtshof im Urteil Köbler aufgestellten Grundsätze einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die zum einen jegliche Haftung des Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch einen von einem letztinstanzlichen nationalen Gericht begangenen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ausschließt, wenn sich dieser Verstoß aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften oder einer Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch dieses Gericht ergibt, und zum anderen diese Haftung im Übrigen auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzt.
Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Köbler, das nach dem Datum ergangen ist, an dem sich das vorlegende Gericht an den Gerichtshof gewandt hat, darauf hingewiesen hat, dass der Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet ist, die dem Einzelnen durch diesem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, für jeden Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht unabhängig davon gilt, welches Organ dieses Staates durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß begangen hat (vgl. Randnr. 31 des Urteils Köbler).
Der Gerichtshof hat insbesondere auf die entscheidende Rolle, die die rechtsprechende Gewalt beim Schutz der dem Einzelnen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zustehenden Rechte spielt, sowie den Umstand abgestellt, dass ein letztinstanzliches Gericht definitionsgemäß die letzte Instanz ist, vor der der Einzelne die ihm aufgrund des Gemeinschaftsrechts zustehenden Rechte geltend machen kann; er hat daraus geschlossen, dass der Schutz dieser Rechte gemindert - und die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen beeinträchtigt - wäre, wenn der Einzelne nicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für die Schäden erlangen könnte, die ihm durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, der einer Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts zuzurechnen ist (vgl. Urteil Köbler, Randnrn. 33 bis 36).
Bei der Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss das mit einer Schadensersatzklage befasste nationale Gericht alle Gesichtspunkte des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere das Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, die Vorsätzlichkeit des Verstoßes, die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums, gegebenenfalls die Stellungnahme eines Gemeinschaftsorgans sowie die Verletzung der Vorlagepflicht nach Artikel 234 Absatz 3 EG durch das in Rede stehende Gericht (Urteil Köbler, Randnrn. 53 bis 55).
Zum anderen lässt sich nicht ausschließen, dass es gerade bei der Ausübung einer solchen Auslegungstätigkeit zu einem offenkundigen Verstoß gegen das geltende Gemeinschaftsrecht kommt, etwa wenn der Richter einer materiellen oder verfahrensrechtlichen Gemeinschaftsbestimmung, insbesondere im Hinblick auf die jeweils einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes, eine offensichtlich falsche Bedeutung zumisst (vgl. in diesem Sinne Urteil Köbler, Randnr. 56) oder das nationale Recht auf eine Weise auslegt, die in der Praxis zu einem Verstoß gegen das geltende Gemeinschaftsrecht führt.
Wie der Generalanwalt in Nummer 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, würde man den vom Gerichtshof im Urteil Köbler aufgestellten Grundsatz seines Inhalts berauben, wenn man unter derartigen Umständen jegliche Haftung des Staates ausschlösse, weil sich der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften durch ein Gericht ergibt.
Unter diesen Umständen jede Möglichkeit einer Haftung des Staates auszuschließen, weil der dem nationalen Gericht vorgeworfene Verstoß die von diesem vorgenommene Sachverhalts- oder Beweiswürdigung betrifft, würde ebenfalls dazu führen, dass der im Urteil Köbler angeführte Grundsatz in Bezug auf einem letztinstanzlichen nationalen Gericht zuzurechnende offenkundige Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht seiner praktischen Wirkung beraubt würde.
Zur Begrenzung der Haftung des Staates auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters ist schließlich, wie in Randnummer 32 des vorliegenden Urteils ausgeführt, daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Köbler entschieden hat, dass der Staat nur in dem Ausnahmefall, dass das letztinstanzliche nationale Gericht offenkundig gegen das geltende Recht verstoßen hat, für Schäden haftet, die einem Einzelnen durch diesem Gericht zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind.
Ob ein offenkundiger Verstoß vorliegt, bemisst sich insbesondere nach einer Reihe von Kriterien wie dem Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, der Entschuldbarkeit des unterlaufenen Rechtsirrtums oder der Verletzung der Vorlagepflicht nach Artikel 234 Absatz 3 EG durch das in Rede stehende Gericht; ein solcher Verstoß wird jedenfalls angenommen, wenn die fragliche Entscheidung die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes offenkundig verkennt (Urteil Köbler, Randnrn. 53 bis 56).
Ein Entschädigungsanspruch entsteht somit, sofern die letztgenannte Voraussetzung erfüllt ist, wenn nachgewiesen ist, dass die verletzte Rechtsvorschrift bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und zwischen dem geltend gemachten offenkundigen Verstoß und dem dem Betroffenen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. dazu insbesondere Urteile Francovich u. a., Randnr. 40, Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, und Köbler, Randnr. 51).
Das Gemeinschaftsrecht steht ferner nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die diese Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzen, sofern diese Begrenzung dazu führt, dass die Haftung des betreffenden Mitgliedstaats in weiteren Fällen ausgeschlossen ist, in denen ein offenkundiger Verstoß gegen das anwendbare Recht im Sinne der Randnummern 53 bis 56 des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler) begangen wurde.
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
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Ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist definitionsgemäß die letzte Instanz, vor der der Einzelne Rechte geltend machen kann, die ihm aufgrund des Unionsrechts zustehen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003, Rs. C-224/01, Köbler, Slg. 2003, S. 1-10239 Rn. 34). - EuGH, 15.04.2010 - C-542/08
Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Besondere Dienstalterszulage …
Das Unionsrecht steht einer Regelung nicht entgegen, nach der die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere Dienstalterszulagen, die einem von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machenden Arbeitnehmer vor Erlass des Urteils vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01), aufgrund der Anwendung mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften vorenthalten wurden, einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt.Nachdem der österreichische Gesetzgeber das GehG unter Berücksichtigung des Urteils vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, Slg. 2003, I-10239), durch das im BGBl I 2003/130 veröffentlichte Gesetz geändert hatte, begehrte der Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens mit einem an die Universität Wien gerichteten Schreiben vom 2. März 2004 die Anpassung seiner besonderen Dienstalterszulage unter Einrechnung der an der Universität Frankfurt am Main zugebrachten Dienstzeiten.
Stellt die Anwendung einer Verjährungsbestimmung, die eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsieht, auf besondere Dienstalterszulagen, die in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens einem Wanderarbeitnehmer aufgrund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil Köbler vorenthalten wurden, eine mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern im Sinne des Art. 39 EG und des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1612/68 oder eine Beschränkung der in diesen Bestimmungen garantierten Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar?.
Für den Fall der Bejahung der ersten Frage: Stehen Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1612/68 in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens der Anwendung einer solchen Verjährungsbestimmung auf besondere Dienstalterszulagen entgegen, die einem Wanderarbeitnehmer aufgrund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil Köbler vorenthalten wurden?.
Im Urteil Köbler hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1612/68 dahin auszulegen sind, dass sie es untersagen, eine besondere Dienstalterszulage zu gewähren, die nach einer Vorschrift wie § 50a GehG in seiner vor der Änderung durch das in BGBl I 2003/130 veröffentlichte Gesetz geltenden Fassung allein Universitätsprofessoren zugutekam, die an österreichischen Universitäten eine fünfzehnjährige Dienstzeit erreicht hatten.
Wie sich aus dem angeführten Urteil Köbler ergibt, war es die Weigerung selbst, dem Betroffenen eine besondere Dienstalterszulage zu gewähren, als er von diesen Rechten Gebrauch machte, die eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne von Art. 39 EG begründete.
Das Unionsrecht steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegen, nach der die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere Dienstalterszulagen, die einem von seinen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machenden Arbeitnehmer vor Erlass des Urteils vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01), aufgrund der Anwendung mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften vorenthalten wurden, einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt.
- EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass diese Verpflichtung für jeden Fall des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht unabhängig davon gilt, welche staatliche Stelle diesen Verstoß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 32, vom 1. Juni 1999, Konle, C-302/97, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 62, vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 27, und vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 31).Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist jedenfalls dann hinreichend qualifiziert, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs offenkundig verkannt worden ist (vgl. insbesondere Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 57, vom 28. Juni 2001, Larsy, C-118/00, Slg. 2001, I-5063, Randnr. 44, und Köbler, Randnr. 56).
Vorbehaltlich des Anspruchs auf Entschädigung, der seine Grundlage unmittelbar im Unionsrecht hat, wenn die drei in Randnr. 47 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Staat die Folgen des entstandenen Schadens im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben, wobei die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen weder weniger günstig sein dürfen als bei ähnlichen Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), noch so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Erlangung der Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile Köbler, Randnr. 58, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 123, und Transportes Urbanos y Servicios Generales, Randnr. 31).
Die drei in Randnr. 47 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausreichend, um einen Entschädigungsanspruch des Einzelnen zu begründen (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 66, und Köbler, Randnr. 57).
- BFH, 13.01.2005 - V R 35/03
Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen …
Das Gemeinschaftsrecht erkennt einen Entschädigungsanspruch an, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem dem Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (…vgl. EuGH-Urteile vom 18. Januar 2001 Rs. C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 108, Rdnr. 37, und vom 30. September 2003 Rs. C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Der Betrieb --DB-- 2003, 2331, m.w.N.).Zu diesen Gesichtspunkten gehören u.a. das Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, die Vorsätzlichkeit des Verstoßes und die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums; ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist jedenfalls dann hinreichend qualifiziert, wenn die fragliche Entscheidung die einschlägige Rechtsprechung des EuGH offenkundig verkennt (vgl. EuGH-Urteil Köbler in Slg. 2003, I-10239, DB 2003, 2331 Rdnrn. 54 bis 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-173/09
Verpflichtung eines untergeordneten Gerichts, die Auslegungshinweise eines …
In diesem Sinne ist meiner Ansicht nach das Urteil Köbler(8) auszulegen, durch das die Haftung der Mitgliedstaaten für richterliche Handlungen sogar in den Mitgliedstaaten begründet wurde, die einen Entschädigungsanspruch gegenüber Gerichten nicht kannten(9) .(2) - Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, Slg. 2003, I-10239), vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz (C-453/00, Slg. 2004, I-837), und vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, Slg. 2003, I-14637).
(8) - Urteil Köbler.
(11) - Urteile Köbler, Randnrn.
Zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf den Kontext der Haftung des Staates und der Rechtsverletzungen durch die Gerichte vgl. das Urteil Köbler, Randnr. 35, bzw. das Urteil vom 12. November 2009, Kommission/Spanien (C-154/08, nicht veröffentlicht, Randnrn. 64 und 65).
(72) - Vgl. u. a. die Urteile vom 12. November 1981, Birke/Kommission und Rat (543/79, Slg. 1981, 2669, Randnr. 28), Bruckner/Kommission und Rat (799/79, Slg. 1981, 2697, Randnr. 19), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 66), vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a. (C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363, Randnr. 59), und Köbler, Randnr. 57.
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen …
Nach dem vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht kommt eine Haftung des Mitgliedstaats dann in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs.C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - EuZW 2005, 30, 31). - BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Die vom Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Haftung eines Mitgliedstaats für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht gelten dabei für alle Staatsgewalten unabhängig davon, ob der schadensverursachende Verstoß dem Gesetzgeber, den Gerichten oder der Verwaltung des Mitgliedstaats anzulasten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003 - C-224/01 - Köbler, Slg. 2003, I-10290 Rn. 31 f). - EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
Ohne auszuschließen, dass die Haftung des Staates auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger strengen Voraussetzungen ausgelöst werden kann, hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Mitgliedstaat Schäden, die einem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ersetzen muss, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den Betroffenen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. Urteile Brasserie du Pêcheur und Factortame, Randnrn. 51 und 66, vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnrn. 51 und 57, sowie Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 209). - BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
Zwar dürften sich nach den EuGH-Urteilen vom 30. September 2003 Rs. C-224/01 --Köbler-- (Slg. 2003, I-10239 Randnr. 21, Der Betrieb --DB-- 2003, 2331) und vom 13. Juni 2006 Rs. C-173/03 --Traghetti-- (Slg. 2006, I-5177) nur diejenigen Personen auf eine unterlassene Vorlage berufen, die hiervon unmittelbar betroffen seien.a) Das Gemeinschaftsrecht erkennt einen Entschädigungsanspruch an, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem dem Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. EuGH-Urteile vom 18. Januar 2001 Rs. C-150/99 --Stockholm Lindöpark--, Slg. 2001, I-493, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 108 Randnr. 37; Köbler in Slg. 2003, I-10239, DB 2003, 2331, m.w.N.; Traghetti in Slg. 2006, I-5177).
Des Weiteren steht einem Schadensersatzanspruch auch entgegen, dass der Kläger den nach nationalem Recht möglichen Rechtsweg gegen eine seiner Ansicht nach rechtswidrige Verwaltungsentscheidung, der auch die Durchsetzung der dem Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte ermöglicht (vgl. z.B. EuGH-Urteile Köbler in Slg. 2003, I-10239, DB 2003, 2331, m.w.N.; Traghetti in Slg. 2006, I-5177 Randnrn. 31 f.), nicht ausgeschöpft hat.
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
Sonderzuwendung für Hochschulprofessor
- FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01
Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines …
- EuGH, 12.12.2006 - C-446/04
Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Richtlinie 90/435/EWG - …
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
Parfümtester
- OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08
Vergabe - Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung unterliegt Vergaberecht!
- BFH, 21.04.2005 - V R 16/04
Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung …
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
Europarecht - Frischfleischverordnung: Staatshaftungsanspruch?
- EuGH, 11.01.2007 - C-208/05
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …
- EuGH, 17.03.2005 - C-109/04
Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Freizügigkeit der …
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10
GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05
Amtshaftung - gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
- BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03
Amtshaftung - Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
- BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08
Vierlinden
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02
Keine Anleger-Ansprüche gegen Bankenaufsicht // Vermutlich kein Schadenersatz bei …
- EuGH, 15.09.2005 - C-495/03
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-234/04
Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - Verpflichtung zur Überprüfung - …
- EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06
Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06
POST/RegioPost
- EuGH, 25.01.2007 - C-278/05
Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers -Richtlinie …
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07
Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Vergabe - Schadensersatz bei Verletzung des Vergaberechts
- BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05
Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-354/04
Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03
Amtshaftung - Urteil verstößt gegen EU-Recht: Staatshaftungsanspruch!
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-355/04
Segi u.a. / Rat
- OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts …
- BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 24.08
Sonderzuwendung; abgesenkte Besoldung für erstmals im Beitrittsgebiet ernannte …
- BGH, 24.06.2010 - III ZR 140/09
Gesellschaftsrecht - Informationsgesellschafts-RL, Ausschluss von Unternehmen
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, …
- BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03
Königsberger Marzipan
- KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08
Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und …
- EuG, 13.12.2012 - T-199/11
- EuGH, 10.03.2005 - C-178/04
- EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
Verfassungsmäßigkeit der Nichtherbeiführung einer Vorabentscheidung des …
- EuGH, 03.09.2009 - C-2/08
Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - Vorschrift des nationalen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07
Spendenrecht - Aktuelles zum grenzüberschreitenden Spendenabzug
- FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 110/06
Verwechslungsgefahr der Wortmarke "POST" mit dem Zeichen "Turbo P.O.S.T."
- EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Schiedsklausel - …
- VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06
- VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - …
- EuG, 13.12.2012 - T-197/11
- BGH, 28.07.2005 - I ZB 20/05
Altmuster
- VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07
§ 1 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr BE, …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 111/06
Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwendung des Wortes "Post" in einer Marke
- EuGH, 28.04.2009 - C-420/07
Vorabentscheidungsersuchen - Protokoll Nr. 10 über Zypern - Aussetzung der …
- VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07
Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, § …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-278/05
EuGH - Schutz von Arbeitnehmern be79939286C19050290&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL
- EuGH, 21.06.2007 - C-231/06
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09
RENNIE
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11
Private Spielhallen
- OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 286/05
Amtshaftung - Urteil unter Verstoß gegen EU-Gemeinschaftsrecht: Schadensersatz?
- LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08
Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
- LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos
- EuGH, 12.09.2006 - C-300/04
Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen des Wohnsitzes in …
- EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - …
- BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09
Medusa
- OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08
Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie …
- BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09
Verfassungsbeschwerde wegen unterbliebener Vorlage an den EuGH wegen der …
- EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-118/08
Haftung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - Äquivalenz- …
- BVerfG, 10.11.2010 - 1 BvR 2065/10
Staatshaftungsanspruch einer Gesellschaft zur Verwertung von Urheberrechten von …
- EuGH, 29.03.2011 - C-352/09
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse …
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06
Gesetz gegen Verlagerung von Betriebssitz // Ungarisches Verbot beschränkt …
- LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 5/11
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das Internet - …
- EuGH, 11.01.2007 - C-40/05
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 39 EG - Beeinträchtigungen - …
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 19 B 09.90
Überwälzung der Schadenshaftung auf einen Beliehenen mittels Nebenbestimmung zum …
- EuG, 01.07.2009 - T-81/07
Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden …
- FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 36/06
Geldspielautomat - Kein Erlass von bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer, …
- OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04
Windkraftanlage: Wann ist Bauleitplan erforderlich?
- EuG, 01.07.2009 - T-24/07
Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, …
- EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen -Teilweiser Erlass …
- EuG, 21.06.2006 - T-47/02
Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG - Offenlegung der …
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten …
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung …
- EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der …
- OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
Keine Wiederaufnahme nach Entscheidung des EuGH betreffend die Fahrerlaubnis in …
- EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven beherrschenden Stellung - …
- EuGH, 10.06.2010 - C-140/09
Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein Seeschifffahrtsunternehmen, das …
- EuGH, 29.06.2010 - C-526/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-470/03
Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Abkommen mit der Schweiz über die Freizügigkeit - Zuständigkeit des Gerichtshofes …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05
Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG - Richtlinien …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - Rechtskraft - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
i-21 Germany GmbH (C-392/04), Arcor AG & Co. KG (C-422/04) / Bundesrepublik …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10
Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry SA gegen Fazenda Pública/Registo Nacional de …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine verbindliche Zolltarifauskunft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-119/05
EGKS - Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt und der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10
Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03
Caisse nationale des prestations familiales gegen Ursula Weide, verheiratete …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-109/04
Auslegung von Artikel 39 EG im Hinblick auf eine nationale Vorschrift, nach der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-461/03
Artikel 234 EG - Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift - Pflicht zur Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-452/06
Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen - …
- KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10
Art 13 EWGRL 388/77, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-344/01
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien - …
- VG Karlsruhe, 02.02.2005 - 11 K 676/02
Abfall, der zur Verbrennung in eine Müllverbrennungsanlage transportiert wird, …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-206/04
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ZIRH - Widerspruch des Inhabers der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-119/04
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung des …
- VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05
Versorgungsbezüge eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand …
- EuG, 05.07.2012 - T-86/08
EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-242/03
Ministre des Finances gegen Jean-Claude Weidert und Élisabeth Paulus - …
- OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 B 847/03
Freizügigkeit, Sonderzuwendung, Übertritt in den EG-Beamtendienst, …
- VG Göttingen, 22.09.2005 - 3 A 20/03
Ruhegehaltsfähigkeit schweizerischer Vordienstzeiten eines beamteten deutschen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04
Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 …
- OLG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 U 1497/08
Vorabentscheidungsersuchen zum europäisches Markenrecht: Erschöpfung durch …
- VG Köln, 20.10.2010 - 24 K 7532/08
- VG Köln, 20.10.2010 - 24 K 7534/08
- VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 118/02
Zur Zulässigkeit der energetischen Verwertung von Inkontinenzsystemabfall; …
- BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
- KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 1971/09
Im Zusammenhang mit einem Habilitätsvorhaben stehende vordienstliche Tätigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-224/02
Heikki Antero Pusa gegen Osuuspankkien Keskinäinen Vakuutusyhtiö - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-514/04
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
- LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
- LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
Markenmäßige Benutzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion im Zusammenhang …
- VG Stuttgart, 11.04.2008 - 12 K 4026/07
Versorgung; Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten; Doppelversorgung
- EuG, 31.01.2012 - T-547/11
