Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1995 - C-55/94   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Alpmann Schmidt

    EGV Art. 52 - 60; Richtlinie 77/249

  • EU-Kommission

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    EG-Vertrag, Artikel 52
    1. Freizuegigkeit ° Niederlassungsfreiheit ° Bestimmungen des Vertrages ° Anwendungsbereich ° Beständige und kontinuierliche Ausübung einer unter anderem an die Angehörigen des Aufnahmestaates gerichteten Tätigkeit von einem Berufsdomizil aus, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsstaat liegt ° Einbeziehung

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Möglichkeiten und Grenzen der Aufnahme einer Berufstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat

  • opinioiuris.de

    Gebhard

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Dienstleistungsverkehr: Rechtsanwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 52, Art. 59, Art. 60 Abs. 3, Art. 177; Richtlinie 77/249/EWG
    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Beständige und kontinuierliche Ausübung einer unter anderem an die Angehörigen des Aufnahmestaates gerichteten Tätigkeit von einem Berufsdomizil aus, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsstaat liegt - Einbeziehung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Dienstleistungsverkehr: Rechtsanwaltskanzlei

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Das erweiterte Zeitmoment beim Begriff Dienstleistung" von RA Rolf Lottes, original erschienen in: EuZW 2004, 112 - 114.

Verfahrensgang

  • Consiglio Nazionale Forense [Italien], 16.12.1993 - RG 83/93
  • EuGH, 20.06.1995 - C-55/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-55/94
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
  • Consiglio Nazionale Forense [Italien], 12.05.1997 - 83/93
  • Corte di Cassazione [Italien], 18.03.1999 - 146/99

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1995, I-4165
  • NJW 1996, 579
  • MDR 1996, 744
  • DVBl 1996, 145
  • BB 1996, 160
  • DB 1996, 35
  • AnwBl 1996, 103
  • NVwZ 1996, 365 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (265)  

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Auslegung der Art.

    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (vgl. insbesondere Urteile vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 19, und Wilson, Randnrn. 34 und 35).

    Auf jeden Fall dürfen die Beschränkungen nicht diskriminierend angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Gebhard, Randnr. 37, Gambelli u. a., Randnrn. 64 und 65, sowie vom 13. November 2003, Lindman, C-42/02, Slg. 2003, I-13519, Randnr. 25).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01  

    Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, gerechtfertigt, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet sein, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. die Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, und Centros, Randnr. 34).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04  

    Niederlassungsfreiheit - Rechtsvorschriften über beherrschte ausländische

    Zu diesem Zweck will die Niederlassungsfreiheit es den Staatsangehörigen der Gemeinschaft ermöglichen, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen ihrer Herkunft teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen (Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 25).
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