Rechtsprechung
| EuGH, 30.11.2009 - Gutachten 1/08 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Gutachten nach Art. 300 Abs. 6 EG - Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) - Listen spezifischer Verpflichtungen - Abschluss von Abkommen über die Änderung und die Rücknahme spezifischer Verpflichtungen infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union - Gemischte Zuständigkeit - Rechtsgrundlagen - Gemeinsame Handelspolitik - Gemeinsame Verkehrspolitik
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Abschluss von Abkommen mit Mitgliedern der WTO über Änderung der Listen spezifischer EU-Verpflichtungen fällt in gemischte Zuständigkeit
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-11129
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung …
Diese Bestimmung zielt darauf ab, Verwicklungen zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn die Vereinbarkeit von völkerrechtlichen Abkommen, die die Union verpflichten, mit dem Vertrag vor einem Gericht bestritten würde (vgl. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 3, und 1/08 vom 30. November 2009, Slg. 2009, I-11129, Randnr. 107). - VG Freiburg, 26.06.2008 - A 1 K 2160/07
Politische Verfolgung in Togo nach den Parlamentswahlen im Oktober 2007
Durch die gesetzliche Neuregelung hat sich der Maßstab gegenüber dem bisherigen Recht aber nicht verändert, das ebenfalls schon in Anlehnung an die GFK ausgelegt und angewendet wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 22.10.2007 - A 6 S 740/05 -juris = Asylmagazin 1/08, m.w.N.).
