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   EuGH, 13.06.2013 - C-415/12   

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https://dejure.org/2013,13436
EuGH, 13.06.2013 - C-415/12 (https://dejure.org/2013,13436)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - C-415/12 (https://dejure.org/2013,13436)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - C-415/12 (https://dejure.org/2013,13436)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Vollzeitbeschäftigter, der seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub im Bezugszeitraum nicht ausüben konnte - Übergang dieses Arbeitnehmers zu einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Brandes

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Vollzeitbeschäftigter, der seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub im Bezugszeitraum nicht ausüben konnte - Übergang dieses Arbeitnehmers zu einer ...

  • EU-Kommission

    Brandes

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Vollzeitbeschäftigter, der seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub im Bezugszeitraum nicht ausüben konnte - Übergang dieses Arbeitnehmers zu einer ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine nachträgliche Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes auf Urlaubsansprüche

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der erworbenen Tage bezahlten Urlaubs im Verhältnis zur Zahl der im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung geleisteten wöchentlichen Arbeitstage; Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine rückwirkende Kürzung des Urlaubs nach Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine rückwirkende Kürzung des Urlaubs nach Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

  • hensche.de

    Urlaub, Teilzeit, Arbeitszeitverringerung

  • Techniker Krankenkasse
  • hensche.de
  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- auf Teilzeittätigkeit: Wechsel in eine Teilzeitstelle führt nicht zum Wegfall von Urlaubstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung von nicht genommenem Jahresurlaub bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch und der Wechsel von Voll- zu Teilzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urlaubskürzung - Vollzeitarbeit in Teilzeittätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wechsel von Voll- zu Teilzeit darf nicht zu Verlust bereits erworbenen Jahresurlaubs führen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- auf Teilzeittätigkeit

  • wkblog.de (Auszüge)

    EuGH entscheidet erneut zur Frage der Reduzierung von Resturlaub bei Wechsel in Teilzeitbeschäftigung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Resturlaub verfällt nicht beim Wechsel von Voll- in Teilzeitarbeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall von Urlaubstagen bei Wechsel in Teilzeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Resturlaub bleibt bei Wechsel auf Teilzeit erhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nicht zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Was passiert mit dem Resturlaub?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Höhe des Urlaubsanspruchs bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Was passiert mit dem Resturlaub?

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung erworbener Urlaubsansprüche beim Übergang von Voll- zu Teilzeitbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Urlaubsdauer bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reduzierung von Resturlaub bei Wechsel in Teilzeitbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Was passiert mit dem Resturlaub?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch nach Reduzierung der Anzahl der Wochenarbeitstage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Von Voll- in Teilzeit: Urlaubsanspruch bleibt

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzanmerkung)

    Über 20 Wochen Jahresurlaub!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer verlieren durch den Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit keine während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel von Vollzeit- in Teilzeit-Beschäftigung - Was passiert mit dem (Rest-)Urlaub?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Brandes

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Arbeitsgericht Nienburg - Auslegung von Paragraf 4 Nrn. 1 und 2 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP and EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9) in der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 775
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-415/12
    Der Gerichtshof hat ferner wiederholt darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der jedem Arbeitnehmer zusteht, als Grundsatz des Sozialrechts der Union ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2012, Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich auch, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden darf (vgl. u. a. Urteile Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols, Randnr. 29, sowie Heimann und Toltschin, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 13.06.2013 - C-415/12
    Der bei dem vorlegenden Gericht anhängige Rechtsstreit unterscheide sich insoweit von der dem Urteil vom 22. April 2010, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols (C-486/08, Slg. 2010, I-3527), zugrunde liegenden Rechtssache, als es dort um eine Urlaubsregelung gegangen sei, in der der Urlaub in Stunden ausgedrückt gewesen sei.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    An dieser Rechtsprechung kann aufgrund der Entscheidungen des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - [Brandes]) und vom 22. April 2010 (- C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Slg. 2010, I-3527) nicht festgehalten werden.

    Der Gerichtshof hat den Rechtssatz in der Brandes-Entscheidung sodann auch zur Anwendung gebracht, wenn - wie im vorliegenden Fall - mit der Reduktion der Arbeitszeit eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Wochentage einhergeht (EuGH 13. Juni 2013 - C-415/12 - [Brandes] Rn. 36) .

    Ob dies notwendig ist, um dem Erholungsgedanken des Urlaubs Rechnung zu tragen, wird zu Recht bezweifelt (Günther ArbR 2013, 326; Eckstein BB 2012, 3083, 3084) .

    Das Argument, der erworbene Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub werde bei einer entsprechenden verhältnismäßigen Kürzung nicht vermindert, weil er - in Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert bleibe, hat der EuGH unter Hinweis auf das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen (EuGH 13. Juni 2013 - C-415/12 - [Brandes] Rn. 40 f.) .

    (a) Allerdings hat der EuGH in der Entscheidung Brandes ausdrücklich angenommen, dass das unionsrechtliche Verbot der verhältnismäßigen Kürzung der Anzahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nur dann gilt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben (EuGH 13. Juni 2013 - C-415/12 - [Brandes] Rn. 32 unter Hinweis auf EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 34, Slg. 2010, I-3527) .

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Um sicherzustellen, dass dieses im Unionsrecht verankerte grundlegende Arbeitnehmerrecht beachtet wird, darf der Gerichtshof Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 nicht auf Kosten der Rechte, die dem Arbeitnehmer nach dieser Richtlinie zustehen, restriktiv auslegen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, EU:C:2012:693, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss Brandes, C-415/12, EU:C:2013:398, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-219/14

    Greenfield - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Rahmenvereinbarung

    Der Gerichtshof hat außerdem bereits entschieden, dass durch eine Veränderung, insbesondere Verringerung, der Arbeitszeit beim Übergang von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung der Anspruch auf Jahresurlaub, den der Arbeitnehmer in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben hat, nicht gemindert werden darf (Urteil Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols, C-486/08, EU:C:2010:215, Rn. 32, und Beschluss Brandes, C-415/12, EU:C:2013:398, Rn. 30).
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