Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 3 K 207/94 |
Volltextveröffentlichungen
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Keine Anwendung von § 42 AO bei höherer Steuerschuld durch unangemessene Gestaltung; unbeschränkt steuerpflichtige Basisgesellschaft; Eintrittspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers für Hinterzieherhaftung des Erblassers
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 3 K 207/94
- BFH, 25.02.2004 - I B 34/02
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 - 3 K 153/05
Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass
Mit Urteil vom 6. Dezember 2001, auf das ergänzend verwiesen wird, wies das Finanzgericht Baden-Württemberg die unter dem Aktenzeichen 3 K 207/94 geführte Klage des Klägers gegen den Haftungsbescheid ab.Dem Gericht lagen bei seiner Entscheidung 3 Bände Vollstreckungsakten und ein Band Haftungsakten des FA für den Kläger sowie die beigezogenen Gerichtsakten aus dem Klageverfahren des Klägers gegen den Haftungsbescheid (Az.: 3 K 207/94) und aus den Klageverfahren der Fa. GMBH wegen Körperschaftsteuer 1968 - 1976 (Az.: 3 K 43/87), Körperschaftsteuer 1977 - 1979 (Az: 3 K 44/87) vor.
Dies wurde durch rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 3 K 207/94) bestätigt.
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