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   FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 3 K 207/94   

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    Keine Anwendung von § 42 AO bei höherer Steuerschuld durch unangemessene Gestaltung; unbeschränkt steuerpflichtige Basisgesellschaft; Eintrittspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers für Hinterzieherhaftung des Erblassers

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 - 3 K 153/05  

    Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

    Mit Urteil vom 6. Dezember 2001, auf das ergänzend verwiesen wird, wies das Finanzgericht Baden-Württemberg die unter dem Aktenzeichen 3 K 207/94 geführte Klage des Klägers gegen den Haftungsbescheid ab.

    Dem Gericht lagen bei seiner Entscheidung 3 Bände Vollstreckungsakten und ein Band Haftungsakten des FA für den Kläger sowie die beigezogenen Gerichtsakten aus dem Klageverfahren des Klägers gegen den Haftungsbescheid (Az.: 3 K 207/94) und aus den Klageverfahren der Fa. GMBH wegen Körperschaftsteuer 1968 - 1976 (Az.: 3 K 43/87), Körperschaftsteuer 1977 - 1979 (Az: 3 K 44/87) vor.

    Dies wurde durch rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 3 K 207/94) bestätigt.

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