Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 6 K 312/96 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen; Spenden als freiwillige Ausgaben ohne Gegenleistung; Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben; Kriterien der Feststellung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Annahme einer vGA bei Vorteilsziehung durch eine dem Gesellschafter nahestehende Person; Zuwendungen einer Körperschaft an politische Parteien oder sonstige begünstigte Institutionen als vGA
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2001 - 3 K 189/00
Aufwendungen für eine Japanreise des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH …
Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft würde nicht Kosten der allgemeinen Lebensführung eines Beschäftigten übernehmen (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 10. September 1999 I 308/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -1999, 1249 ; vgl. auch Urteil des 6. Senats des Gerichts vom 14. Januar 1999 6 K 312/96 n.v. juris-Dokument, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874 , im Grundsatz anders als Urteil des selben Senats des Gerichts vom 16. Februar 1996 6 K 151/95, EFG 1996, 874, dem sich das Gericht nicht anschließen könnte, ohne dass sich das Entscheidungsergebnis ändern würde).
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