Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem SozSichAbk Jugoslawien ab 2005 - Kein Kindergeld für nur geduldeten Ausländer

  • Justiz Baden-Württemberg

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem SozSichAbk Jugoslawien ab 2005 - Kein Kindergeld für nur geduldeten Ausländer

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EStG § 62 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    D (A), Kindergeld, Duldung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Mazedonier, deutsch-jugoslawisches Sozialabkommen, deutsch-mazedonisches Sozialabkommen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige; SozSichAbk Jugoslawien; SozSichAbk Mazedonien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anspruch eines in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geduldeten mazedonischen Staatsangehörigen auf Kindergeldzahlung nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG); Anwendbarkeit internationaler Vereinbarungen zwischen der BRD und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien auf mazedonische Staatsangehörige nach der Abspaltung Mazedoniens; Entstehen eines Vertrauenstatbestandes aufgrund einer einmaligen befristeten Kindergeldgewährung; Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem SozSichAbk Jugoslawien ab 2005

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2008, 1136



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Wird zitiert von ...  

  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 2897/04  

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld seitens eines

    In diesen beiden zur Veröffentlichung in BFHE bestimmten Urteilen hat der BFH bekräftigt, dass er von der Verfassungsmäßigkeit des § 62 EStG n. F. ausgeht und auch nach erneuter Prüfung unter Einbeziehung der hiervon abweichenden Entscheidungen des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 983/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1254, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. III R 43/07) und 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247, konkretes Normenkontrollverfahren anhängig beim Bundesverfassungsgericht - BVerfG - unter dem Az. 2 BvL 4/07) daran festhält, weil diese Entscheidungen insoweit keine neuen Gesichtspunkte enthalten (gleicher Ansicht z. B.: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2008 4 K 2784/07 s. [...]Datei, Urteil des Finanzgerichts München vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07, s. [...]Datei und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.09.2007, 8 K 1363/04 Kg s. [...]Datei, mit ausführlicher Begründung der Verfassungsmäßigkeit).
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