Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erbfallkostenpauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt nur einmal zu berücksichtigen
- Justiz Baden-Württemberg
Erbfallkostenpauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt nur einmal zu berücksichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2
Erbfallkostenpauschbetrag ist nicht aufzuteilen auf Miterben - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gewährung des Erbfallkostenpauschbetrags nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) pro Erbfall einmalig oder jedem Miterben in voller Höhe; Ist der Erbfallkostenpauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG pro Erbfall nur einmal oder jedem Miterben in voller Höhe zu gewähren?
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erbfallkostenpauschbetrag ist nur einmal zu berücksichtigen
- lto.de (Kurzinformation)
Der Erbfallkostenpauschalbetrag ist pro Erbfall nur insgesamt einmal und nicht jedem Miterben in voller Höhe zu gewähren
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
- BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2009, 258
- EFG 2008, 1906
