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| FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 258/00 |
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Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe durch die Evangelische Landeskirche in Baden-Württemberg
Wird zitiert von ... (5)
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 43/01
Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe nach dem KiStG …
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf den anliegend als Bestandteil des Urteils beigefügten Abdruck in EFG 2000, 1094 sub 2 a, aa bis 2 e seines rechtskräftigen Urteils vom 26.05.2000, 9 K 131/00 sowie den weiter beigefügten Abdruck in Juris seines Urteils vom 15.12.2000 9 K 258/00. - FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 4952/02
Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Einkommensloser …
Ein solcher Schutz zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Interessen einzelner lähmen und das Gemeinwohl gefährden (etwa Beschlüsse des BFH vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405;… vom 16.12.2003 IX R 46/02, BFH/NV 2004, 412; zur Einführung des besonderen Kirchgeldes i.E. ebenso -Urteile des FG Baden-Württemberg vom 26.05.2000 9 K 131/00 und 20.12.2000 9 K 258/00, n.v. Urteil des VG Braunschweig vom 17.07.2001 6 A 40/01 n.v.). - FG Nürnberg, 15.06.2009 - 6 V 1769/08
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und …
Im Anschluss an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Regelung des besonderen Kirchgeldes, also des Kirchgeldes bei glaubensverschiedener Ehe, seit 1966 Eingang in die Kirchensteuergesetze der Länder gefunden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2000 9 K 258/00, [...]Dokument Nr. STRE200171459), zuletzt in Bayern mit Wirkung ab 1.1.2004.
- FG Nürnberg, 18.06.2009 - 6 K 49/08
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von besonderem Kirchgeld bei …
Im Anschluss an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Regelung des besonderen Kirchgeldes, also des Kirchgeldes bei glaubensverschiedener Ehe, seit 1966 Eingang in die Kirchensteuergesetze der Länder gefunden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2000 9 K 258/00, juris-Dokument Nr. STRE200171459), zuletzt in Bayern mit Wirkung ab 1.1.2004. - FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 3070/02 Ein solcher Schutz zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Interessen einzelner lähmen und das Gemeinwohl gefährden (etwa Beschlüsse des BFH vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405;… vom 16.12.2003 IX R 46/02, BFH/NV 2004, 412; zur Einführung des besonderen Kirchgeldes i.E. ebenso - Urteile des FG Baden-Württemberg vom 26.05.2000 9 K 131/00 und 20.12.2000 9 K 258/00, n.v. Urteil des VG Braunschweig vom 17.07.2001 6 A 40/01 n.v.).
