Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlich unzulässige "Rückwirkung" der für eine "wesentliche" Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ab 1999 gültigen Beteiligungsquote von 10%; Anteilsübertragung zwischen Ehegatten zur Vermeidung einer wesentlichen Beteiligung nicht rechtsmissbräuchlich; Einkommensteuer 1999

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ab 1999 geltenden Beteiligungsquote von 10 %; Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre; Rechtsmissbräuchliche Absenkung der Beteiligungsquote durch Anteilsveräußerung auf unter 10 %; im Dezember 1998; Einkommensteuer 1999

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 701



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05  

    Beteiligungsquote

    Nach erfolgloser Durchführung des Einspruchsverfahrens änderte das Finanzgericht Baden-Württemberg den Einkommensteuerbescheid mit Urteil vom 19. März 2002 - 1 K 63/00 - (EFG 2002, S. 701 ff.) insoweit ab.
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02  

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 701 veröffentlicht.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 753/05  
    Nach erfolgloser Durchführung des Einspruchsverfahrens änderte das Finanzgericht Baden-Württemberg den Einkommensteuerbescheid mit Urteil vom 19. März 2002 - 1 K 63/00 - (EFG 2002, S. 701 ff.) insoweit ab.
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  • FG München, 28.04.2003 - 2 V 474/03  

    Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG;

    Nur insoweit würde sich der Senat dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.03.2002 ( 1 K 63/00, EFG 2002, 701 unter 1c dd) anschließen.

    Das FG hält für einbringungsgeborene Anteile eine verfassungskonforme Auslegung auf den Verschmelzungszeitpunkt für geboten (Anschluss an das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 19.3.2002 - 1 K 63/00, EFG 2002, 701 unter 1 c dd) .

  • FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02  

    Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG

    Aufgrund der Neuregelung ändert sich die Rechtsfolgenlage bei einem Verkauf für diejenigen Beteiligungen, die bis zur Gesetzesänderung nicht steuerverhaftet waren, insoweit, als Substanzwertsteigerungen, die in vergangenen Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 1998 entstanden sind und nach der damaligen für sie geltenden Gesetzeslage nicht einkommensteuerbar waren, nunmehr steuerlich als Gewinn aus Gewerbebetrieb erfasst werden (vgl., Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2002 1 K 63/00 EFG 2002, 701 m.w.N..; Schneider in Kirchhof/Söhn, EStG § 17 Rdnr. B 160).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04  

    Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

    Aufgrund der Neuregelung ändert sich die Rechtsfolgenlage bei einem Verkauf für diejenigen Beteiligungen, die bis zur Gesetzesänderung nicht steuerverhaftet waren, insoweit, als Substanzwertsteigerungen, die in vergangenen Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 1998 entstanden sind und nach der damaligen für sie geltenden Gesetzeslage nicht einkommensteuerbar waren, nunmehr steuerlich als Gewinn aus Gewerbebetrieb erfasst werden (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2002 1 K 63/00 EFG 2002, 701 m.w.N.; Schneider in Kirchhof/Söhn, EStG § 17 Rdnr. B 160).
  • FG München, 16.08.2007 - 13 V 1918/07  

    Festsetzungsverjährungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung; Verletzung der

    Die Argumentation der ASt, sie habe sich auf ein aktuelles FG-Urteil vom 19. März 2002 (FG Baden-Württemberg, 1 K 63/00, EFG 2002, 701) gestützt, sie sei deshalb von der fehlenden Steuerbarkeit des Verkaufs ausgegangen und habe folglich nicht leichtfertig gehandelt, verkennt diese ständige steuerstrafrechtliche Rechtsprechung.
  • FG Berlin, 30.10.2002 - 9 K 9222/02  

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von

    Auf die verfassungsrechtlichen Streitfragen rund um eine mögliche unzulässige Rückwirkung der Bestimmung über die Absenkung der sog. Wesentlichkeitsgrenze von ursprünglich mehr als 25 v. H. (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des - für den Veranlagungszeitraum 1998 geltenden - Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997, BGBl I 2590, BStBl I 928) auf dann mindestens 10 v. H. ab dem 1. Januar 1999 im Rahmen des StEntlG vom 24. März 1999 (§ 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 EStG n. F., vgl. dazu FG München, rkr. Beschluss vom 11. Februar 2002 13 V 3920/01, EFG 2002, 556 , sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2002 1 K 63/00, EFG 2002, 701 , Az. des BFH: VIII R 25/02) kommt es daher hier nicht an.
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