Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 5505/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kosten des Einspruchsverfahrens bei von der Familienkasse verursachter widersprüchlicher Bescheidlage

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kosten des Einspruchsverfahrens bei von der Familienkasse verursachter widersprüchlicher Bescheidlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahrens durch die Familienkasse bei widersprüchlicher Bescheidlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens im Kindergeldverfahren bei von der Familienkasse verursachter widersprüchlicher Bescheidlage; Kostenfreiheit des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens gemäß 77 Abs. 1 S. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG); Mitwirkungspflichten des Einspruchsführers im Verwaltungsverfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2009, 1337



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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09  

    Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens nach § 77 Abs. 1 Satz 3

    Ein Verschulden i. S. des § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn der Einspruchsführer diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die einem gewissenhaften Verfahrensbeteiligten nach den gesamten Umständen zuzumuten ist Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29. April 2009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).

    Da die Sachaufklärung grundsätzlich der Familienkasse obliegt, kann eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten nur dann angenommen werden, wenn dem Einspruchsführer der in seiner Wissens- und Herrschaftssphäre liegende zeitnahe Vortrag und die Einreichung von Nachweisen früher möglich und zumutbar gewesen wäre und er den Sachverhalt auch nicht irreführend dargestellt hat (Finanzgericht Baden-Württemberg vom 29. April 2009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).

  • FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09  

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine

    Anders verhält es sich indessen, wenn die FK den Kindergeldberechtigten durch ihre Vorgehensweise in verfahrensrechtlicher Hinsicht mit erheblichen Unsicherheiten belastet und nicht klar erkennbar ist, ob die geforderte Hereingabe von Unterlagen die rechtlichen Belange des Kindergeldberechtigten in vollem Umfang zu wahren vermag (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. April 23009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).
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