Rechtsprechung
| FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 227 Abs 1 AO 1977, § 4 Nr 14 UStG 1991, § 4 Nr 14 UStG 1980
Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines Krankenpflegeunternehmens, wenn Festsetzung damals geltender Rechtsprechung entsprach - Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus sachlichen Billigkeitsgründen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227 Abs. 1
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus sachlichen Billigkeitsgründen
Verfahrensgang
- FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
- BFH, 09.10.2008 - V R 45/06
- BVerfG, 14.09.2009 - 1 BvR 2601/08
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2006, 1726
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1726 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, das FA sei zutreffend davon ausgegangen, eine bestandskräftig festgesetzte Steuer sei nur dann wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung nach der im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilenden Rechtslage offensichtlich und eindeutig unrichtig sei und es zudem dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar gewesen sei, sich im Festsetzungsverfahren gegen die unzutreffende Steuerfestsetzung zu wehren.
