Rechtsprechung
| FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03 |
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2005, 594
Wird zitiert von ... (5)
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG, eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, juris; FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99, EFG 2000, 309; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423ff.; Pinkos, DB 1993, 1688ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl. 2003, § 7g Rz. 23).Auch das FG Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (aaO.) die Bildung einer Rücklage bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG inzident auch an die Einreichung einer geänderten Gewinnermittlung geknüpft.
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG, eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, juris; FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999; 13 K 2596/99, EFG 2000, 309; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423ff.; Pinkos, DB 1993, 1688ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl. 2003, § 7g Rz. 23).Auch das FG Berlin hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (aaO.) die Bildung einer Rücklage bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG inzident auch an die Einreichung einer geänderten Gewinnermittlung geknüpft.
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06
Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung
Nur dann könne der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden könnten und der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht werde (Hinweis auf die Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 28. Oktober 2004, Az.: 1 K 2271/03, Juris; des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 7. Juli 2003, Az.: 5 K 116/00, Juris, und des Finanzgerichts Berlin vom 26. März 2001, Az.: 7 B 7065/01, EFG 2001, 736).Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht…, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, a.a.O.; Finanzgericht Berlin…, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, a.a.O.; Finanzgericht Köln…, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99, a.a.O.; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006, 4 K 1526/02, n.v.; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423 ff.; Pinkos, DB 1993, 1688 ff.;… Schmidt/Kulosa, EStG , 27. Aufl. 2008, § 7g Rz. 65).
- FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr
Nur unter diesen Umständen ist die Verfolgbarkeit in der Buchführung gewährleistet, so dass der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG, eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen und eine gleichsam "ins Blaue hinein" erfolgende Bildung von Ansparrücklagen zu vermeiden, erreicht wird (vgl. etwa FG Berlin, Urteil vom 28.10.2004, 1 K 2271/03, juris;… Urteil des FG Bremen, a.a.O.). - FG Hamburg, 13.04.2005 - VI 425/03
Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen einer Ansparrücklage
Außerdem lassen sich die Beträge auf der Kopie des Datev-Beleges nicht einzelnen Gegenständen des Angebotes der P zuordnen; der Betrag Fotoausrüstung 18.000 DM bzw. (18.000 x 40 % =) 7.200 DM (findet sich im Angebot nicht. Ob die Klage deshalb auch dann unbegründet wäre, wenn das Gericht von der zutreffenden Datierung der Unterlagen überzeugt wäre (vgl. FG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, Juris), bedarf jedoch keiner Entscheidung.
