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   FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10  

    Zum Anfall einer Terminsgebühr in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung

    b) Diese Auffassung ist in anderen Teilen der Rechtsprechung und in der Literatur auf Kritik gestoßen (OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667, 1668 ff.; OLG München AGS 2011, 213, 214; FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 5. April 2011 - 13 KO 13326/10 - juris Rn. 13 ff.; siehe auch LG Köln Beschluss vom 23. August 2010 - 28 O 522/07 - juris und OLG Düsseldorf JurBüro 2011, 304; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 19. Aufl. VV Vorbem.

    3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG diene - jedenfalls auch - dem Zweck, die Gerichte nicht nur durch das Entfallen mündlicher Verhandlungen, sondern auch dadurch zu entlasten, dass sie keine streitigen Entscheidungen anfertigen müssten (FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 5. April 2011 - 13 KO 13326/10 - juris Rn. 15; Fölsch MDR 2008, 1, 2).

  • FG Münster, 10.09.2012 - 4 Ko 2422/12  
    Die Urkundsbeamtin hat der Erinnerung unter Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.04.2011 (13 Ko 13326/10, juris) nicht abgeholfen.

    Nr. 3202 VV RVG auslösen können (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2011 13 Ko 13326/10, EFG 2011, 1551), folgt das erkennende Gericht dem jedenfalls dann nicht, wenn - wie vorliegend - das Gericht/der Berichterstatter selbst einen Erledigungsvorschlag ausgearbeitet hat und dieser ohne weiteres Zutun und ohne weitere tatsächliche/rechtliche Erörterungen von den Beteiligten in unabhängig voneinander geführten Telefonaten angenommen wird.

  • FG Niedersachsen, 29.05.2012 - 9 KO 1/12  

    Voraussetzungen für das Entstehen der Termins- oder Erledigungsgebühr.

    Im Übrigen verweisen die Erinnerungsführerinnen auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts, 11 KO 8/09, EFG 2009, 1412, des Finanzgerichts Berlin - Brandenburg vom 5. April 2011, 13 KO 13326/10 des Finanzgerichtes München vom 14. Dezember 2010, 4 E 1512/10, EFG 2011, 833 und des Hessischen Finanzgerichtes vom 5. Mai 2011, 13 KO 276/11, 13 KO 580/11.
  • FG Hamburg, 11.07.2012 - 3 KO 49/12  

    (RVG-VV: Terminsgebühr statt Erledigungsgebühr, keine Erweiterung der Erinnerung)

    Dabei genügt es, dass die Besprechung telefonisch geführt wurde (FG Berlin-Brandenburg vom 5. April 2011 13 KO 13326/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1551; Niedersächsisches FG vom 8. Juni 2009 11 KO 8/09, EFG 2009, 1412, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2009, 1218; FG des Saarlandes vom 14. November 2005 2 S 335/05, EFG 2006, 926).
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