Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 5 K 3275/03 B   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 3 S 1 FöGbG, § 3 S 2 Nr 3 FöGbG, § 4 Abs 1 S 1 FöGbG
    Erwerb einer Eigentumswohnung mit Sanierungsverpflichtung des Veräußerers - Aufteilung der Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung des Kaufpreises einer von einem Bauträger sanierten Wohnung in Modernisierungsaufwendungen; Gebäudeanteil sowie Grund- und Bodenanteil

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger - Berechnung des Modernisierungsaufwandes von Erwerbern

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Wohnungseigentumsgemeinschaften; Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Voraussetzungen für die Begünstigung der Anschaffung eines abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsguts; Bemessung von Abschreibungsbeträgen anhand der Einstandskosten eines Bauträgers

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Modernisierungsaufwandes beim Erwerb von Ost-Eigentumswohnungen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Berechnung des Modernisierungsaufwandes von Erwerbern von Eigentumswohnungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Käufer von Eigentumswohnungen müssen Modernisierungsaufwand nicht nach den "Einstandskosten" des Bauträgers berechnen




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Wird zitiert von ...  

  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 439/11  

    Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG

    Der Senat geht dabei zunächst von der Überlegung aus, dass bei der Aufteilung des gezahlten Kaufpreises im Rahmen der Abgrenzung der einzelnen Aufwendungen von denjenigen Aufwendungen auszugehen ist, die der Abschreibungsberechtigte - hier der Kläger - getragen hat (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 28.12.2006, 1 B 1091/06, EFG 2007, 866 sowie FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007, 5 K 3275/03 B, EFG 2007, 1519, jeweils rechtskräftig).

    Dies lässt nur eine Bezugnahme auf die Aufwendungen des abschreibungsberechtigten Steuerpflichtigen zu (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007, 5 K 3275/03 B, a.a.O.).

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