Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 2188/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 7a Abs 4 EStG 1997, § 4 FöGbG, § 7 Abs 3 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997
    Wechsel von der degressiven zur linearen AfA, um Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz beanspruchen zu können, ist keine Bilanzberichtigung, sondern Bilanzänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung nach Betriebsprüfung zum Erhalt einer Sonderabschreibung unzulässig

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel der Abschreibungsmethode

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel der Abschreibungsmethode

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 28



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 19.07.2005 - XI B 206/04  

    Rechtsschutz gewährende Auslegung

    Sie erhielt das Az. 2 K 2188/02.

    Mit Schreiben vom 1. August 2002 wies das Finanzgericht (FG) A im Verfahren 2 K 2188/02 darauf hin, dass zum selben Verfahrensgegenstand eine weitere Klage, nämlich die des B anhängig sei.

    Der im Verfahren 2 K 2188/02 zuständige Finanzrichter hat mit seinem Hinweis, dass "zum selben Verfahrensgegenstand eine weitere Klage" anhängig sei, zu erkennen gegeben, dass dem Erfolg der Klage 2 K 2188/02 die negative Sachentscheidungsvoraussetzung einer doppelten Rechtshängigkeit entgegen stehen dürfte (z.B. Gräber/ von Groll, a.a.O., § 66 Rdnr. 6, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 83/05  

    Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung - Voraussetzungen einer

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Brandenburg hat die Klage mit Urteil vom 17. August 2005 2 K 2188/02 abgewiesen; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 28 abgedruckt.
  • BFH, 23.04.2003 - I B 11/03  

    Sonder-AfA

    Sie beantragt, die Vollziehung des geänderten Bescheides für 2000 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 21. März 2002 insoweit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das finanzgerichtliche Verfahren 2 K 2188/02 abschließenden Entscheidung unter Aufhebung des angefochtenen FG-Beschlusses auszusetzen, als die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in Höhe von 360 000 DM abgelehnt wurde.
  • FG Brandenburg, 04.12.2002 - 2 V 2282/02  

    Aussetzung der Vollziehung; SonderAfA nach Fördergebietsgesetz nach Wechsel von

    Im Hinblick auf die Einspruchsentscheidung vom 05.09.2002 hat die Antragstellerin Klage eingereicht (Az.: 2 K 2188/02), über die der Senat noch nicht entschieden hat.

    bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das finanzgerichtliche Verfahren 2 K 2188/02 abschließenden Entscheidung die Vollziehung des geänderten Bescheides für 2000 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 21.03.2002 insoweit auszusetzen, als der Antragsgegner die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in Höhe von DM 360.000,00 abgelehnt hat.

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