Rechtsprechung
| FG Bremen, 07.10.2004 - 4 K 195/02 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; Rechtmäßigkeit der zollbehördlichen Einziehung in Deutschland nicht zugelassener Arzneimittel bei der Einfuhr; Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelrechts mit Europäischem Gemeinschaftsrecht; Zollrecht (einschl. Zolltarif)
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Kurzinformation)
Die Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Arzneimittel und zulassungsfreiem Nahrungsergänzungsmittel ist einzelfallbezogen vorzunehmen
Verfahrensgang
- FG Bremen, 07.10.2004 - 4 K 195/02
- BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2006, 151
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, mit der die Klägerin die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung und die Herausgabe der Waren mit der Begründung begehrt, dass es sich bei diesen nicht um Arzneimittel, sondern um Nahrungsergänzungsmittel handele, wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 7. Oktober 2004 4 K 195/02 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 384) ab.
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