Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.06.2004 - 18 K 879/03 E   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Gestellung von Kraftfahrzeugen; Eigenbesitz; Geldwerter Vorteil; Private Sonderausstattung; Navigationsgerät; Steuerfreie Überlassung; Telekommunikationsgerät - Bemessungsgrundlage bei Besteuerung des privaten Kfz-Anteils

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn; Gestellung von Kraftfahrzeugen; Eigenbesitz; Geldwerter Vorteil; Private Sonderausstattung; Navigationsgerät; Steuerfreie Überlassung; Telekommunikationsgerät - Bemessungsgrundlage bei Besteuerung des privaten Kfz-Anteils

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Navigationsgerät keine Sonderausstattung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Wichtige Ergänzung in punkto Navigationsgerät!

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Kosten für ein Navigationsgerät bei Ein-Prozent-Regelung nicht einzubeziehen

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  • IWW (Kurzinformation)

    Navigationsgerät keine Sonderausstattung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Navigationsgerät keine Sonderausstattung?

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der privaten Kfz-Nutzung: Einbeziehung eines Navigationsgeräts?

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der privaten Kfz-Nutzung: Einbeziehung eines Navigationsgeräts?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Navigationsgerät im Dienstwagen steuerfrei ?" von Johannes Urban, original erschienen in: FR - Finanz-Rundschau 12/2004, 1383 - 1387.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2004, 1357



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/04  

    Bemessungsgrundlage für die 1 v.H.-Regelung umfasst auch den Aufpreis für ein

    Das Finanzgericht (FG) folgte der Auffassung der Kläger und gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1357 veröffentlichten Gründen statt.
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