Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 EStG - GmbH-Beteiligung; Konkludenter Auflösungsbeschluss; Auflösungsverlust
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus der Beteiligung an einer GmbH in einer Einkommensteuererklärung; Anforderungen an die Auflösung einer GmbH; Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes; Ansehung einer einvernehmlichen Betriebseinstellung durch die Gesellschafter als Auflösungsbeschluss
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04 E
- BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2008, 537
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 391/06
Möglichkeit der Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides nach Verjährung der …
Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb ohne Erfolg; gegen die abweisende Einspruchsentscheidung vom 29.10.2004 erhob die Klägerin Klage, die beim erkennenden Senat unter dem Az: 13 K 6500/04 E anhängig ist.Insbesondere hat die Klägerin auch keinen verfahrensrechtlichen Besitzstand im Rahmen des Klageverfahren unter dem Az: 13 K 6500/04 E wegen des Jahres 2000 aufgegeben, denn die Klägerin hat die Klage trotz des vg.
Ob anders zu entscheiden gewesen wäre, wenn die Klägerin im Hinblick auf das Schreiben vom 08.06.2005 die Klage unter dem Az: 13 K 6500/04 E wegen des Jahres 2000 zurückgenommen hätte, braucht hier aber nicht weiter ausgeführt zu werden, da ein derartiger Sachverhalt im Streitfall nicht vorliegt.
- BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 537, veröffentlicht.
