Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05 G |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft nach § 13 GewStDV; Gewerbesteuerbefreiung; Lotto-Dienstleistungsunternehmen; Spieleinsätze; Treuhänder; Treuhandverhältnis; Betriebsausgabenabzug; Fahndungsprüfung; Rückstellung für Steuernachforderungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft nach § 13 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV); Begriff der Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG); Voraussetzungen des Vorliegens eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses; Voraussetzungen der Berücksichtigung eines teilweise gewinnmindernden Ansatzes i.W.e. Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerbesteuerfreiheit nur für staatliche Lotto-Annahmestellen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05 G
- BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
Wird zitiert von ...
- BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - …
Wie sich aus der vom Finanzgericht (FG) mit Beschluss vom 4. Mai 2009 14 K 5123/05 G erkannten Berichtigung des Tatbestands des hier angefochtenen Urteils ergibt, wurden nach den Angaben der Steuerfahndung für ca. 2 % der Einsätze der Mitspieler Lottoscheine abgegeben.
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