Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.08.2003 - 18 V 2628/03 A (E)   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • grams-partner.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftungsinanspruchnahme einer österreichischen Konzertveranstalterin nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehungsaussetzung; Haftung; Abzugsteuer; Ausland; Künstlerensemble; Bruttoquellenbesteuerung; Gemeinschaftsrecht; Drittstaatsangehöriger; Schätzung; Sicherheitsleistung - Änderung eines gerichtlichen Beschlusses wegen Vollziehungsaussetzung; Haftung für Abzugsteuer

Besprechungen u.ä.

  • grams-partner.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftungsinanspruchnahme einer österreichischen Konzertveranstalterin nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Haftungsinanspruchnahme einer österreichischen Konzertveranstalterin nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG" von RA, FAStR und StB Dr. Harald Grams, original erschienen in: IStR 2004, 90 - 92.




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Wird zitiert von ...  

  • FG München, 19.02.2004 - 1 V 4730/02  

    Steuerabzugsverfahren nach § 50 a Abs. 4 EStG gegenüber österreichischer

    Darüber hinaus wäre auch ein Haftungsbescheid von einer abkommensrechtlichen Steuerbefreiung des Verfügungsgläubigers unabhängig, da sich die Akzessorietät der Haftung nicht auf dessen Steuerschuld, sondern auf die Entrichtungsschuld des zum Abzug verpflichteten Vergütungsschuldners bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1986 I R 261/82, BFHE 148, 143, BStBl II 1987, 171 gegen FG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2003, 18 V 2628/03 A (E), IStR 2004, 90).
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