Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08 E   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der Ermittlung des Einkommens i.R.d. Einkommenssteuer für zusammenveranlagte Eheleute; Anteilsveräußerung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen; Finanzplandarlehen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der Ermittlung des Einkommens i.R.d. Einkommenssteuer für zusammenveranlagte Eheleute; Gewinn und Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei wesentlicher Beteiligung am Kapital der Gesellschaft in den letzten fünf Jahren; Darlehen als funktionales Eigenkapital i.S.d. Kapitalersatzrechtes i.F.d. Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehnsaufwand als nachträgliche Anschaffungskosten von Gesellschaftsanteilen




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Wird zitiert von ... (3)  

  • FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08  

    Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das

    Anhaltspunkte für ein Finanzplandarlehen sind, dass das Darlehen für die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks unentbehrlich war, ein außenstehender Kreditgeber der GmbH keinen Kreditrahmen eingeräumt hätte, das Darlehen erkennbar nicht nur einen vorübergehenden Geldbedarf ausgleichen sollte und auch nicht zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurde sowie das Fehlen einseitiger Kündigungsrechte für den Kreditgeber (BFH-Urteil vom 04.11.1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteile vom 23.07.2009, 16 K 3510/08 E, DStRE 2010, 274; und vom 28.01.2010 16 K 1393/07 F, EFG 2010, 859 Rz. 68; Schmidt/Weber-Grellet, EStG 2008, § 17 Rz. 171).

    Diese Kündigungsmöglichkeiten sprechen gegen ein krisenbestimmtes Darlehen, aber auch gegen ein Finanzplandarlehen (so auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteile vom 23.07.2009, 16 K 3510/08 E, DStRE 2010, 274; vom 28.01.2010 16 K 1393/07 F, EFG 2010, 859 Rz. 68; Schmidt/Weber-Grellet, EStG 2008 § 17 Rz. 171).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06  

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten

    Danach kann es, wenn nur solche Finanzierungshilfen, die dem zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrecht unterfallen, zu nachträglichen Anschaffungskosten führen können, kein von der zivilrechtlichen Rechtslage abweichendes steuerrechtliches Kapitalersatzrecht in Form von Finanzplandarlehen geben (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: 16 K 3510/08 E, EFG 2009, 1830).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09  

    Einkommensteuer 2005

    Sie konnten daher insoweit keine (nachträglichen) Anschaffungskosten auf ihre Beteiligung geltend machen (vgl. FG Düsseldorf v. 23. Juli 2009, 16 K 3510/08 E, rkr.; Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 05.03.2010 - III B -S 2244 - 1/2009).
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