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| FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03 E |
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EstG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2
Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus - rechtsportal.de
EstG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2
Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Doppelte Haushaltsführung - Wohnung am Lebensmittelpunkt kann kostenlos sein
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03 E
- BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2006, 304
- EFG 2005, 1755
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
Steuerrecht - Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1755 veröffentlicht. - BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
e) Eine Divergenz zu den Urteilen des FG Baden-Württemberg vom 12. April 2000 5 K 486/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 784) und des FG Düsseldorf vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 (EFG 2005, 1755;… vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1976) ist nicht ersichtlich. - BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06
Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand
Hiervon ausgehend ist nicht ersichtlich, worin die Divergenz der Vorentscheidung zu den anderen vom Kläger angeführten Entscheidungen (Urteil des Senats vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E) bestehen soll.
- BFH, 28.08.2007 - VI B 52/07
Doppelte Haushaltsführung bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
a) Im angefochtenen Urteil heißt es u.a.: "Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG scheidet im Streitfall bereits deshalb aus, weil die Klägerin die ihr im Haus ihrer Eltern zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unstreitig nicht gemietet hat, sondern ohne eigene gesicherte Rechtsposition nur mit Duldung der Eltern nutzt, und damit nicht einen eigenen Hausstand in X unterhält." Nach Ansicht der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) steht die Entscheidung damit vor allem in Divergenz zum Urteil des FG Düsseldorf vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1755; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05). - FG München, 26.01.2006 - 5 V 3496/05
Kein Halbeinkünfteverfahren für Einnahmen des Arbeitnehmers bei Ausübung von im …
"Sinn und Zweck" des Halbeinkünfteverfahrens sei es, den Gewinn aus der Veräußerung von Beteiligungen nur hälftig zu besteuern, weil die Veräußerung einer Beteiligung einer Totalausschüttung gleichkomme (…BFH Urteil vom 27.10.2005 IX R 15/05, BFH/NV 2006, 191 ; zur Problematik des Versuchs, "Sinn und Zweck" des § 3 Nr. 40 EStG aus den spärlichen Gesetzesmaterialien und der Gesetzeshistorie zu ermitteln, vgl. Herlinghaus, Anmerkung in EFG 2005, 1755 zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 10.02.2005 11 K 483/04, EFG 2005, 1753 ).
