Rechtsprechung
| FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht durch den Insolvenzverwalter
- Justiz Hamburg
§ 33 FGO, § 3 Abs 2 Nr 5 HmbIFG
Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht durch den Insolvenzverwalter - IWW
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FGO § 33; HmbIFG § 3 Abs. 2 Nr. 5
Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht durch den Insolvenzverwalter
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09
- BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2010, 2018
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; …
Nach der vom Oberverwaltungsgericht zu § 3 Abs. 2 Nr. 5 HmbIFG vertretenen Auffassung versteht es sich nicht von selbst, dass darunter auch die hier betroffene Vollstreckung fällt, obwohl die Abgabenordnung insofern deutlich unterscheidet und die Vollstreckung in einem von der Steuerfestsetzung und Steuererhebung getrennten Abschnitt regelt (a.A. FG Hamburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 6 K 75/09 - EFG 2010, 2018 ). - BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12 Nach der vom Oberverwaltungsgericht zu § 3 Abs. 2 Nr. 5 HmbIFG vertretenen Auffassung versteht es sich nicht von selbst, dass darunter auch die hier betroffene Vollstreckung fällt, obwohl die Abgabenordnung insofern deutlich unterscheidet und die Vollstreckung in einem von der Steuerfestsetzung und Steuererhebung getrennten Abschnitt regelt (a.A. FG Hamburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 6 K 75/09 - EFG 2010, 2018 ).
- BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 4.12 Nach der vom Oberverwaltungsgericht zu § 3 Abs. 2 Nr. 5 HmbIFG vertretenen Auffassung versteht es sich nicht von selbst, dass darunter auch die hier betroffene Vollstreckung fällt, obwohl die Abgabenordnung insofern deutlich unterscheidet und die Vollstreckung in einem von der Steuerfestsetzung und Steuererhebung getrennten Abschnitt regelt (a.A. FG Hamburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 6 K 75/09 - EFG 2010, 2018 ).
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines …
Denn selbst wenn man in dem vorliegenden Antrag auf Auskunft einen Antrag auf Akteneinsicht (so aber in ähnlichen Fällen LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.4.2010 - L 16 B 9/09 SV - und FG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 6 K 75/09 -, veröffentlicht in Juris) nach § 25 Abs. 1 SGB X sehen wollte, würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen und zwar auch dann nicht, wenn der Kläger sich ausdrücklich auch auf § 25 SGB X beriefe. - VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11
Verfolgung von Tibetern in China
Die Mehrheit der Bevölkerung der im Nordosten Indiens liegenden Staaten, zu denen etwa Arunachal Pradesh gehört, ist der tibeto-burmesisch-mongolischen Ethnie zuzuordnen (Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 08.03.2010 an das VG Sigmaringen - A 6 K 75/09 - S. 2) Gleichwohl bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Herkunft der Klägerin aus Tibet / China. - OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11
Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht
Der Streit betrifft nicht im Sinn dieser Vorschrift die Verwaltung der Abgaben oder die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden (…so auch Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; a.A. BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris; FG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2010, 6 K 75/09, juris). - FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 90/10
Abgabenordnung: Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters
Denn die Anwendung dieses Gesetzes ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 HmbIFG für Vorgänge der Steuererhebung und Steuerfestsetzung ausgeschlossen (siehe z.B. FG Hamburg Beschluss vom 02.07.2010 - 6 K 75/09, EFG 2010, 2018). - VG Hamburg, 04.11.2010 - 11 K 2221/10
Zum Rechtsweg für den Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei …
Zu den Steuerakten gehören auch die Vollstreckungsakten, denn die in ihnen enthaltenen Informationen sind aufgrund der §§ 249 ff. AO über die Vollstreckung von Abgabenforderungen gewonnen worden (vgl. FG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2010, 6 K 75/09, juris Rn. 15).
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