Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zulässigkeit einer Nachversteuerung für Erfinderrechte unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer vorherigen Begünstigung für ererbtes Vermögen; Möglichkeit der Vorabentscheidung durch Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage; Wegfall eines verminderten Wertansatzes und Freibetrags mit Wirkung für die Vergangenheit; Tatbestandswirkung eines Bescheids über die Festsetzung der (ursprünglichen) Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer; Voraussetzungen der Nachversteuerung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erbschaftssteuerlicher Nachsteuertatbestand auch auf freiberufliche Betriebsvermögen anwendbar




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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Köln, 18.12.2008 - 9 K 2414/08  

    Nachversteuerung bei freiberuflichem Betriebsvermögen

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung, insbesondere der Erwähnung der freiberuflichen Mitunternehmerschaften (Anteile an Gesellschaften i.S. des § 18 Abs. 4 EStG), und aus der bewertungsrechtlichen Gleichsetzung der Gewerbetriebe mit der Ausübung freier Berufe (§ 96 BewG) ergibt sich jedoch nach einhelliger, sowohl vom Beklagten als auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung, dass sich die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG auch auf das Betriebsvermögen einer freiberuflichen Einzelunternehmung erstrecken (vgl. hierzu R 51 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2003, BFH-Vorlagebeschluss zum EuGH vom 11. April 2006 II R 35/05, BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627, 630 zu III. 3 b, FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700 ff, m.w.N., FG Nürnberg, Urteil vom 14. Mai 1998 IV 92/97, EFG 1998, 1420, FG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2007 3 K 4323/05 Erb, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR 2008, 42, Meincke, ErbStG, Kommentar, 14. Auflage, § 13a Rz. 18, Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 30, Christoffel in Christoffel/Geckle/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 1. Auflage, § 13a Rz. 97, Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 264, Moench/Weinmann, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 108, u.a.m.).

    Der erkennende Senat geht jedoch in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur (vgl. z.B. Moench/Weinmann, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 108, Christoffel in Christoffel/Geckle/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 1. Auflage, § 13a, Rz. 97, Hübner in Viskorf u.a., NWB-Kommentar zum ErbStG/BewG, 2. Auflage, § 13a ErbStG, Rz. 24, zustimmend wohl auch Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar, § 13a Rz. 264; a.A. offenbar Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 115, und Ebeling/Geck, Handbuch der Erbengemeinschaft, Teil II, Rz. 963.13, sowie Felix, Betriebs-Berater - BB - 1995, 2345, und 1994, 477, 480, allerdings zu § 13 Abs. 2a ErbStG a.F.), der zu dieser Frage bereits ergangenen erstinstanzlichen Finanzrechtsprechung (FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700, m.w.N., und FG Nürnberg, Urteil vom 14. Mai 1998 IV 92/97, EFG 1998, 1420) und der Verwaltungsauffassung (R 63 Abs. 1 Satz 3 ErbStR 2003) davon aus, dass der Anwendungsbereich des die Nachversteuerung, d.h. den Wegfall der Befreiung regelnden Abs. 5 des § 13a ErbStG die freiberuflichen Einzelunternehmungen in gleicher Weise einschließt wie der den Anspruch auf die Vergünstigungen begründende, wortlautidentische Abs. 4 Nr. 1 der(selben) Vorschrift.

    Aus dieser gesetzlichen Grundkonzeption ergibt sich, dass die Nachversteuerung gemäß § 13a Abs. 5 auf Korrespondenz mit der Begünstigung des Vermögenserwerbs angelegt ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. Februar 2005 II R 39/03 (BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571, 572 zu II. 1 a, und FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700).

    cc) Unabhängig davon ergibt sich die Einbeziehung der freiberuflichen Einzelpraxen sowohl in das anspruchsbegründende begünstigte Vermögen i.S. des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG als auch in die korrelierende Nachversteuerungsregelung des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nach allgemeiner, vom erkennenden Senat geteilter Meinung aus der in § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vorangestellten Definition des Begriffs "inländisches Betriebsvermögen" mittels Klammerverweis auf § 12 Abs. 5 Satz 2 ErbStG in Verbindung mit der dortigen Bezugnahme auf u.a. §§ 95 und 96 BewG (vgl. z.B. Moench/Weinmann, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 108, und FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700 ff).

  • BFH, 17.03.2010 - II R 3/09  

    Anwendbarkeit des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG a. F. bei zwangsweiser

    Da § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aber erkennbar an § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG anknüpft, ist dem Gesetzgeber bei der Abfassung des Abs. 5 Nr. 1 offensichtlich ein Redaktionsversehen unterlaufen (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700).
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