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   FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06   

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    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • hamburg.de (Leitsatz)

    Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2009, 70



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05  

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Demgegenüber wird vielfach der Spieleinsatz, das heißt der von den Nutzern getätigte Geldeinwurf ohne Rücksicht auf den späteren Spielverlauf, als die ihren Vergnügungsaufwand zutreffend abbildende Kenngröße angesehen (so etwa die Neuregelung des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes vom 29. September 2005 sowie hierzu FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, EFG 2009, S. 70 ; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, KStZ 2008, S. 130 ).

    Zu beiden Sichtweisen wird zudem die Frage diskutiert, ob die Vergnügungsteuer selbst durch vorherigen Abzug von der jeweiligen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. FG Hamburg, EFG 2009, S. 70 ; VGH Kassel, KStZ 2008, S. 130 ; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, [...], Rn. 30 ff.).

  • FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09  

    Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung

    Sie stützt ihre Auffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.08.2008 (7 K 189/06), in dem das Gericht ausgeführt habe, dass das durch den Spieler geleistete Entgelt nur als Spieleinsatz zzgl.

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen durch das einzelne Spiel der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 989; FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

    Nach der geänderten Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 06.08.2008, - 7 K 189/06, EFG 2009, 70) kommt es auf die Frage der kalkulatorischen Abwälzbarkeit allerdings nicht mehr an, weil der von dem Spieler gezahlte Betrag pro Spiel sowohl das Entgelt für das Spielvergnügen als auch die darauf zu entrichtende Steuer enthält.

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 06.08.2008 (7 K 189/06 - EFG 2009, 70) Bezug genommen.

    Daraus folgt, dass der von den Kontrolleinheiten der Spielgeräte gezählte "Einsatz" um die darin enthaltene Spielvergnügungsteuer zu reduzieren und der danach verbleibende Betrag als "Spieleinsatz" Bemessungsgrundlage der Steuer ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70, Revision anhängig, Az.: II R 51/08).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09  

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.

    Es handelt sich dabei um einen vom Gesetzgeber als sachgerecht angesehenen Durchschnittswert, der der regelmäßigen Bemessungsgrundlage, nämlich den Spieleinsätzen, nahe kommen soll (FG Hamburg, Urteil in EFG 2009, 70).

mehr
  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09  

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.

    Bei dem Vierfachen des Einspielergebnisses handelt es sich um einen vom Gesetzgeber als sachgerecht angesehenen Durchschnittswert, der der regelmäßigen Bemessungsgrundlage, nämlich den Spieleinsätzen, nahe kommen soll (FG-Urteil in EFG 2009, 70).

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09  

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.
  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09  

    Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz

    Diese rückwirkende Änderung ist jedoch nicht verfassungswidrig, weil die Änderungen keine belastenden nachträglichen Änderungen beinhalten (vgl. hierzu FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die inzwischen ständige Rechtsprechung (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2009 - II B 75/09, BFH/NV 2010, 692; Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 989; FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07  

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07  

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1434/07  

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09  

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

    Demgegenüber wird vielfach der Spieleinsatz, das heißt der von den Nutzern getätigte Geldeinwurf ohne Rücksicht auf den späteren Spielverlauf, als die ihren Vergnügungsaufwand zutreffend abbildende Kenngröße angesehen (so etwa die Neuregelung des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes vom 29. September 2005 sowie hierzu FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, EFG 2009, S. 70 ; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, KStZ 2008, S. 130 ).

    Zu beiden Sichtweisen wird zudem die Frage diskutiert, ob die Vergnügungsteuer selbst durch vorherigen Abzug von der jeweiligen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. FG Hamburg, EFG 2009, S. 70 ; VGH Kassel, KStZ 2008, S. 130 ; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, juris, Rn. 30 ff.).

  • VG Aachen, 04.02.2010 - 4 K 383/09  
  • FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09  

    Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

  • VG Aachen, 05.11.2010 - 9 K 1219/07  
  • VG Aachen, 10.12.2010 - 9 K 1313/09  
  • VG Aachen, 11.02.2011 - 9 K 2100/09  
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09  
  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 11/09  

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bemessungsgrundlage

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 14 A 1607/07  

    Rechtmäßigkeit der Verböserung eines Vergnügungssteuerbescheids; Schutzwürdiges

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09  

    Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 3799/08  
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 132/10  

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Spielvergnügungsteuer

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