Rechtsprechung
| FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer
- Justiz Hamburg
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09
- BFH - II R 29/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.12.2011 - II R 51/10
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser …
Das FG wies die Klägerin ferner durch Übersendung eines Auszugs aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung im Verfahren 2 K 9/09 auf das Ergebnis der in diesem Verfahren durch Vernehmung eines Sachverständigen durchgeführten Beweiserhebung hin.Das FG führte zur Begründung seiner Ansicht, die angefochtenen Steuerfestsetzungen seien rechtmäßig, unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Ausführungen des in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 2 K 9/09 gehörten Sachverständigen aus, der Spieleinsatz sei eine für die Erhebung der Vergnügungsteuer verfassungsrechtlich zulässige und technisch umsetzbare Bemessungsgrundlage.
Einem etwaigen steuerlichen Nachteil der Klägerin in dieser Hinsicht steht der Vorteil gegenüber, dass die im Punktespeicher erzielten Gewinne nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme im Verfahren 2 K 9/09, die der Klägerin aufgrund der Übersendung eines Auszugs aus der Sitzungsniederschrift bekannt waren und deren Richtigkeit die Beteiligten insoweit in der mündlichen Verhandlung vor dem BFH bestätigt haben, auch insoweit nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer eingeflossen sind, als die Spieler sie zum Weiterspielen verwendet haben, obwohl sie die Möglichkeit gehabt hätten, die gewonnenen Punkte in den Geldspeicher umzubuchen und sich deren Geldwert auszahlen zu lassen.
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09
Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz …
Den Beteiligten ist ein Auszug aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 13.04.2010 in dem Parallelverfahren 2 K 9/09 betreffend Spielvergnügungsteuer übersandt worden, der die Vernehmung des Sachverständigen G von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt über die Funktionsweise der nach der SpielV n. F. zugelassenen Spielgeräte betrifft.
