Rechtsprechung
| FG Hamburg, 13.10.2000 - II 388/97 |
Volltextveröffentlichungen
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Kurzfristiger Antrag auf Terminverlegung
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2001, 304
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 23.11.2001 - V B 224/00
Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Im Rahmen des anschließenden Klageverfahrens erließ das Finanzgericht (FG) einen Gerichtsbescheid, mit dem die Klage (Az.: II 388/97) überwiegend abgewiesen werden sollte. - BFH, 23.11.2001 - V R 74/00
Ablehnung eines Vertagungsantrages; zulassungsfreie Revision
Der Vorsitzende kam der Bitte um Terminsverlegung nicht nach; das FG lehnte eine Vertagung in dem angefochtenen Urteil ab (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 304). - FG Hamburg, 12.10.2001 - III 68/01
Zur Anwendung des ErbStG in der Fassung vor 1996 für Erbfälle, die bis zum 31. …
Danach ist das ErbStG a.F. auf alle bis Ende 1995 entstehenden Erbschaftsteuerfälle bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anzuwenden, die spätestens in 1996 rückwirkend ab Anfang 1996 zu treffen ist - wie geschehen - (BVerfGE 93, 121, 139, BStBl II 1995, 671, 675, zu C II 3 a-b; vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. März 1998 II B 59/97, BFHE 185, 267, BStBl II 1998, 395 ; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Juni 2000 3 K 114/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 304).
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