Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.10.2000 - II 388/97   

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    Kurzfristiger Antrag auf Terminverlegung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2001, 304



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 23.11.2001 - V B 224/00  

    Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Im Rahmen des anschließenden Klageverfahrens erließ das Finanzgericht (FG) einen Gerichtsbescheid, mit dem die Klage (Az.: II 388/97) überwiegend abgewiesen werden sollte.
  • BFH, 23.11.2001 - V R 74/00  

    Ablehnung eines Vertagungsantrages; zulassungsfreie Revision

    Der Vorsitzende kam der Bitte um Terminsverlegung nicht nach; das FG lehnte eine Vertagung in dem angefochtenen Urteil ab (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 304).
  • FG Hamburg, 12.10.2001 - III 68/01  

    Zur Anwendung des ErbStG in der Fassung vor 1996 für Erbfälle, die bis zum 31.

    Danach ist das ErbStG a.F. auf alle bis Ende 1995 entstehenden Erbschaftsteuerfälle bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anzuwenden, die spätestens in 1996 rückwirkend ab Anfang 1996 zu treffen ist - wie geschehen - (BVerfGE 93, 121, 139, BStBl II 1995, 671, 675, zu C II 3 a-b; vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. März 1998 II B 59/97, BFHE 185, 267, BStBl II 1998, 395 ; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Juni 2000 3 K 114/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 304).
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