Rechtsprechung
| FG Hamburg, 14.08.2002 - V 248/98 |
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Ermessensentscheidung
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Ermessensentscheidung:
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.08.2002 - V 248/98
- BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2003, 202
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02
Haftung - Haftung eines "Strohmann"-Geschäftsführers
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 202 veröffentlichten Gründen statt. - BFH, 11.06.2004 - IV B 231/02
Prüfungsanordnung; Begründungsanforderungen
Geht es in dieser Entscheidung ebenso wie in dem ebenfalls vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. August 2002 V 248/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 202) um die Begründung der Ausübung eines Auswahlermessens, so war im Streitfall ein Entschließungsermessen auszuüben, zu dessen Begründung --wie zu 1. ausgeführt-- die Angabe der Rechtsgrundlage ausreicht. - FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, was unter "Ergänzung" der Ermessenserwägung zu verstehen ist, d.h. ob eine solche Ergänzung nur die Heilung "kleiner" Ermessensfehler erlauben kann, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung vollständig oder in ihrem Wesensgehalt ausgewechselt werden (vgl. letztgenannter Auffassung das FG Hamburg, Urteil vom 14. August 2002 - V 248/98, EFG 2003, 202 [Rev. BFH, Verfahren VII R 52/02] unter Berufung auf BVerwG-Urteil vom 05. Mai 1998, 1 C 17/97, BVerwGE 106, 351; Lange, DB 2001, 2680 und Schwarz/von Wedel, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, § 102, 49).
- FG Hamburg, 28.07.2006 - 2 K 91/05
Rechtmäßigkeit einer auf § 18 BpO gestützten Betriebsprüfungsanordnung
Die Ausführungen des Beklagten im Klagverfahren zu den Voraussetzungen der Verbundenheit und dem Grundsatz, verbundene Unternehmen einheitlich zu prüfen, wären für sich genommen ebenfalls nicht geeignet, eine hinreichende Ermessensausübung und Begründung herbei zu führen, da die Finanzbehörde nach § 102 Satz 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) Ermessenserwägungen bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens nur ergänzen, nicht aber unterlassene Erwägungen nachholen kann (Urteil des FG Hamburg vom 14. August 2002, V 248/98, EFG 2003, 202 ). - FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2009 - 5 K 1776/08
Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern
Da in den beiden angegriffenen Verwaltungsentscheidungen diese das Auswahlermessen tragenden Erwägungen fehlen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Beklagte sein Auswahlermessen gerade im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen besonderen Umstände nicht ausgeübt und damit für die Ermessensentscheidung wesentliche Umstände außer Acht gelassen und damit sein Ermessen unterschritten hat (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. August 2002, V 248/98, EFG 2003, 202 ). - FG Hamburg, 07.08.2003 - VII 124/00
Haftung für Kapitalertragsteuer, Ergänzung von Ermessenserwägungen
Nicht dagegen ist er befugt, Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen oder die Ermessensgründe auszuwechseln (…vgl. von Wedel in Schwarz, FGO , Stand Juni 2002, § 102 Rn. 44 ff.; Lange in Hübschmann, Hepp, Spitaler, Stand März 2003, § 102 FGO Rn 65 ff; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001 S. 2680; FG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - V 248/98, EFG 2003 S. 202 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2002 - 4 K 495/01, EFG 2003 S. 64 ). - FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 123/00
Keine Notwendigerklärung der Zuziehung des Geschäftsführers einer …
Dieser ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die von Tipke/Kru-se (…AO/FGO, 16. Aufl., § 139 FGO, Tz. 131), wenn auch mit kritischer Anmerkung, als zwischenzeitlich herrschende Meinung bezeichnet wird, ist der 2. Senat des FG des Saarlandes im Beschluss vom 1. Februar 2001 2 V 248/98 ebenfalls gefolgt. - FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 805/03
Haftung; Lohnsteuer; Geschäftsführer; Nichtabführung; Faktischer Geschäftsführer; …
Zwar kommt als möglicher Haftungsschuldner auch ein faktischer Geschäftsführer in Betracht (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 14. August 2002 V 248/98, EFG 2003, 202 ;… BFH/NV 2004, 852 ). - FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 803/03
Haftung; Lohnsteuer; Geschäftsführer; Nichtabführung; faktischer Geschäftsführer; …
Zwar kommt als möglicher Haftungsschuldner auch ein faktischer Geschäftsführer in Betracht (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 14. August 2002 V 248/98, EFG 2003, 202 ;… BFH/NV 2004, 852 ). - FG Hamburg, 07.08.2003 - VII 114/00
Haftung für Kapitalertragsteuer, Ergänzung von Ermessenserwägungen
Nicht dagegen ist er befugt, Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen oder die Ermessensgründe auszuwechseln (…vgl. von Wedel in Schwarz, FGO , Stand Juni 2002, § 102 Rn. 44 ff.; Lange in Hübschmann, Hepp, Spitaler, Stand März 2003, § 102 FGO Rn 65 ff; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001 S. 2680; FG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - V 248/98, EFG 2003 S. 202 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2002 - 4 K 495/01, EFG 2003 S. 64 ). - FG Hamburg, 07.08.2003 - VII 128/00
Haftung für Kapitalertragsteuer, Ergänzung von Ermessenserwägungen
- VG Schleswig, 01.08.2001 - 14 A 67/00
Georgien, politische Verfolgung, Swiadist, Swiad Gamsachurdia, Sippenhaft
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