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| FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03 |
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Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des Gemeinschaftsursprungs
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 153/03
Gefrierbrand bei ausgeführtem Rindfleisch
Der Senat lässt sich dabei von der - in seiner Entscheidung vom gleichen Tage zum Verfahren IV 102/03 im Einzelnen begründeten - Erwägung leiten, dass bei tiefgefrorenem Rindfleisch, das mit reversiblem Gefrierbrand befallen ist, schon aufgrund der Reversibilität des Gefrierbrandes eine Vermarktung unter normalen Bedingungen bzw. unter normalen Verhältnissen möglich ist.
