Rechtsprechung
| FG Hamburg, 24.04.2012 - 2 V 233/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
(Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells - Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO)
- Justiz Hamburg
§ 71 AO, § 191 AO, § 14c UStG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells - IWW
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Haftung im grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkarussell
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Eine entsprechende Entscheidung unterliegt finanzgerichtlicher Überprüfung; dabei ist Besonderheiten des Einzelfalles erforderlichenfalls Rechnung zu tragen (vgl. nur BFH, Urteil vom 21. Januar 2004 - XI R 3/03; zu vorläufigem gerichtlichen Rechtsschutz vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2012 - 2 V 233/11). - FG Hamburg, 06.09.2012 - 2 K 232/11
Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung
Sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde durch Beschluss des Gerichts vom 24. April 2012 (2 V 233/11) abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (2 K 232/11, 2 V 233/11) und den der beigezogenen Akten des Beklagten sowie den der beigezogenen Akten zu den Strafverfahren des LG Hamburg (...; ...) Bezug genommen.
Soweit der Zeuge auf seine schriftlichen Aussagen im Strafverfahren Bezug nimmt, die vom Kläger bereits in das Eilverfahren 2 V 233/11 eingeführt worden sind, haben diese in Bezug auf den Kenntnisstand des Klägers vom wahren Hintergrund der Geschäfte nur einen geringen Beweiswert.
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